Wegfall des Kontopfändungsschutzes ab 01.01.2012!
Veröffentlicht: 23. Oktober 2011 Einsortiert unter: Schulden | Tags: P-Konto, Pfändungsschutzkonto, Wegfall der 14-Tage Schutzfrist, Wegfall des Kontopfändungsschutzes ab 01.01.2012, Wegfall Kontopfändungsschutz 2012, Wegfall Pfändungsschutz Sozialleistungen Schreibe einen Kommentar »Zum 01.01.2012 wird der alte Kontenpfändungsschutz, der bisher noch parallel zum neuen Kontenpfändungsschutz auf dem P-Konto bestand, ersatzlos wegfallen. Es wird dann nur noch einen Pfändungschutz für gepfändete Konten geben, die zu diesem Zeitpunkt in ein P-Konto umgewandelt worden sind. Die Stellung eines Pfändungsschutzantrages nach § 850l ZPO (= § 850k a.F. ZPO) beim zuständigen Amtsgericht ist für alle anderen Konten dann nicht mehr möglich.
Wegfall der 14-Tage Schutzfrist nach § 55 SGB I
Gravierende Änderungen ergeben sich auch für Bezieher von Sozialleistungen: Sowohl der bisherige 14-tägige Pfändungsschutz nach § 55 SGB I als auch das Verrechnungsverbot von Sozialleistungen bei überzogenen Girokonto fallen weg bzw. werden erheblich eingeschränkt. Weiterhin werden Altpfändungen durch den Wegfall bestehender Freigabebeschlüsse gemäß § 850l ZPO (= § 850k a.F. ZPO) wieder in vollem Umfang aufleben, wenn nicht entsprechende Umwandlungen in P-Konten erfolgt sind.
Gepfändete Konten bis spätestens Dezember 2011 in P-Konten umwandeln
Alle Schuldner mit gepfändeten Konten, die ihr Konto noch nicht in ein P-Konto umgewandelt haben, sollten daher unbedingt spätestens im Dezember 2011 handeln und ihr Girokonto in ein P-Konto umwandeln.
Mehr Infos zu diesem Thema gibt es im Forum Schuldnerberatung.
Infos und Materialien – u.a. Musterbescheinigungen für die Banken – finden sich hier:
Rechtsanwalt Helge Hildebrandt, Holtenauer Straße 154, 24105 Kiel, Tel. 0431 / 88 88 58 7