Höhere Regelsätze ab dem Jahr 2013

Thorben Wengert / pixelio.de

Die Bundesregierung hat am 19. September 2012 eine Erhöhung der Regelbedarfe für Bezieher von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II (ALG II / Hartz IV) sowie für Bezieher von Leistungen der nach dem SGB XII (vor allem Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung) zum 1. Januar 2013 um 2,26% beschlossen. Die beschlossene Rechtsverordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats auf seiner Sitzung am 12.10.2012, welche allerdings als bloße Formsache gilt.

Die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen ist gesetzlich festgeschrieben. Sie erfolgt jährlich und richtet sich nach statistischen Berechnungen. Dabei wird ein sog. Misch-Index zugrunde gelegt. Der Index orientiert sich an der bundesdurchschnittlichen Preisentwicklung und der Nettolohnentwicklung. Ab 2014 soll diese Berechnung durch die „laufende Wirtschaftsrechnung“ als Berechnungsgrundlage für die Regelsätze abgelöst werden.

Nachfolgender Tabelle sind die künftigen Leistungen, die bisherigen Leistungen (zum Vergleich) sowie der Mehrbedarf für dezentrale Warmwasseraufbereitung (Strom- oder Gasboiler zur Gebrauchswarmwasseraufbereitung, mehr dazu hier) zu entnehmen:

Leistungen bis 31.12.2012

Leistungen ab 01.01.2013

Mehrbedarf für Warmwasser**

Regelbedarfsstufe 1
(alleinstehende oder alleinerziehende Leistungsberechtigte)

374 €

(+ 10 €)*

382 €

(+ 8 €)

2,3 %

= 8,79 €

Regelbedarfsstufe 2
(volljährige PartnerIn innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft)

337 €

(+ 9 €)

345 €

(+ 8 €)

2,3 %

= 7,94 €

Regelbedarfsstufe 3
(18 bis einschließl. 24-jährige Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft)

299 €

(+ 8 €)

306 €

(+ 5 €)

2,3 %

= 7,04 €

Regelbedarfsstufe 4
(Jugendliche von 14 bis einschließl. 17 Jahre)

287 €

289 €

(+ 4 €)

1,4 %

= 4,05 €

Regelbedarfsstufe 5
(Kinder von 6 bis einschließl. 13 Jahre)

251 €

255 €

(+ 4 €)

1,2 %

= 3,06 €

Regelbedarfsstufe 6
(Kinder unter 6 Jahre)

219 €

(+ 4 €)

224€

(+ 4 €)

0,8 %

= 1,79 €

* Veränderungen zum Vorjahr 2011
** Rundung nach § 41 Abs. 2 SGB II

Weitere erhöhte Mehrbedarfe und Barbeträge

Mit der Anhebung der Regelbedarfe steigen zudem die Mehrbedarfe und die Barbeträge für Bewohnerinnen und Bewohner von stationären Einrichtungen. Voll erwerbsgeminderte Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII, deren Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „G“ enthält, erhalten einen Mehrbedarf in Höhe von 17 % ihrer Regelbedarfsstufe. Leistungsbezieher, die Eingliederungshilfe erhalten, bekommen einen Mehrbedarf in Höhe von 35 % ihrer Regelbedarfsstufe. Entsprechend den erhöhten Regelbedarfsstufen steigen auch die Mehrbedarfe für Schwangere, Alleinerziehende sowie für Kranke, die eine kostenaufwändige Ernährung benötigen (vgl. § 21 Abs. 2 bis 6 SGB II). Auch die Höhe des Barbetrags (sog. Taschengeld in stationären Einrichtungen) verändert sich ab dem 01.01.2012. Er beträgt 27 % des Regelbedarfs der Regelbedarfsstufe 1 von dann 382 €, also 103,14 €.

Rechtsanwalt Helge Hildebrandt, Holtenauer Straße 154, 24105 Kiel, Tel. 0431 / 88 88 58 7

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8 Kommentare on “Höhere Regelsätze ab dem Jahr 2013”

  1. [...] Sozialberatung Kiel: Höhere Regelsätze ab dem Jahr 2013 (via [...]

    • Martina Bedregal Calderón sagt:

      Das werden steigende Stromkosten, offene und versteckte Preissteigerungen bei Lebensmitteln und anderen Gütern etc. schnell wieder “auffressen”. Die Rückverwandlung von Ein-Euro-Jobs in reguläre Arbeitsplätze und endlich die Besetzung von Stellen, die zur Zeit von bereits Berufstätigen bis zur Burnout-Grenze mit ausgefüllt werden müssen, wäre mir lieber. Hätte unsereiner Arbeit, wäre man nicht auf zu knappe Regelsätze angewiesen.

  2. ralph sagt:

    Wie ist das denn bei dem Warmwasser, wenn nur teilweise Boiler genutzt werden? Bei mir z.B.nur in der Küche, aber nicht im Bad. Gibts dazu schon Erkenntnisse?

    • Die Beträge ändern sich entsprechend den Regelsatzerhöhungen, vgl. § 21 Abs. 7 SGB II. Ich habe dafür bisher keine Tabelle gemacht, weil es sich ja leicht mit dem Taschenrechner ausrechnen lässt.

      Wird nur ein Teil des Warmwassers dezentral erwärmt und ist eine separate Verbrauchserfassung nicht möglich, spricht der Umstand der Pauschalierung für die Anerkennung der vollen pauschalen. Vertretbar wäre m.E. aber auch die Anerkennung der halben Pauschale. Rechtsprechung zu dieser Frage ist mir nicht bekannt. Vielleicht versuchen Sie es einfach mal über eine Stichwortsuche bei sozialgerichtsbarkeit.de. Allerdings werden Sie wohl alle Urteile zur Warmwasserpauschale durchsehen müssen, weil sich wohl ein geeignetes Stichwort für Ihre Konstellation nicht so leicht finden lassen wird.

  3. Die Stromkosten steigen, aber nicht nur die. Es ist mir bereits Ende des Jahres 2012 aufgefallen, dass sowohl in Läden wie Aldi als auch Lidl selbst die ohnehin billigsten Lebensmittel fast durchgängig um ca. 10 % gestiegen sind, also Dinge, die man kaufen muss und wo man nicht mehr dadurch sparen kann, etwas günstigeres zu kaufen. Wir geben bereits seit ein paar Wochen mehr im Monat als diese 8 Euro aus und die Stromkosten werden noch dazu kommen und wer weiß, was sonst noch.

    • Martina Bedregal Calderón sagt:

      Heizkosten steigen, und nicht nur bei Lidl und Aldi steigen die Preise bzw. gibt es verdeckte Preissteigerungen (z. B. gleiche Verpackungen bei weniger Inhalt, Finnbrot wiegt weniger bei gleichem Preis etc.). Der Öffentliche Personennahverkehr erhöht ein- bis zweimal im Jahr die Fahrpreise, ebenso ist das Porto für Briefe etc. etwas teurer geworden. Gaspreise steigen, Bekleidung wird teurer, viele Unternehmen, Versichererungen, Kommunalverwaltungen etc. haben inzwischen kostenpflichtige Rufnummern. Frisches Obst und Gemüse sind jahreszeitlichen Preisschwankungen unterworfen, ebenso wer Lebensmittel wie Eier, Getreideprodukte, Zucker in leichten Schüben teurer.

  4. H. Heitmann sagt:

    Nun ist bei Vielen die Stunde der Wahrheit!
    Nachdem die Meisten Ihre Stromabrechnung für 2012 erhalten haben, dürften viele der Schlag getroffen haben.

    Allein für Netzentgelte und Solar- & Windenergie beträgt die Summe fast 1/3 der Jahresrechnung!

    Hier dürfte doch nun langsam selbst der greiseste Politiker bemerken, dass die in den ALG II Regelsätzen enthaltende Anteil von ca. 8 % kaum ausreichen dürfte!

    http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/regelsatz.html

    Es darf also davon ausgegangen werden, dass hier in naher Zukunft noch mehr Menschen ohne den besonderen Saft leben werden!

    • Derzeit läuft ja gerade die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2013 (vgl. https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/EinkommenKonsumLebensbedingungen/EVS2013/EVS2013.html). Die gestiegenen Strompreise werden hier sicherlich Eingang finden. Klar ist aber auch, dass kurzfristige Preisänderungen in bestimmten Lebensbereichen nicht von Heute auf Morgen in höheren Regelsätzen abgebildet werden können. Übrigens: Auch kleine (nicht privilegierte) Betriebe, Bezieher kleinerer Einkommen oder kinderreiche Familien treffen die Erhöhungen. M.E. sollten sämtliche Ausnahmetatbestände für die Industrie gestrichen werden und die Aufsicht über die Energiekonzerne (die satte Gewinne einfahren) gestärkte werden. Dann würden vielleicht auch die Strompreise anders aussehen. Die – richtige und lange überfällige – Energiewende hat ein Gerechtigkeitsproblem.


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