Kiel: Rechtsansprüche Hilfebedürftiger „nicht an die große Glocke hängen“!
Wie berichtet, haben Bezieher von Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) und SGB XII (Grundsicherung) nach der Rechtsprechung des Sozialgerichts Kiel sowie des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts bereits seit dem 01.12.2010 Anspruch auf höhere Leistungen für ihre Unterkunft, soweit sie in Ein- bzw. Zweipersonenhaushalten leben. In Kenntnis dieser Rechtsprechung und damit im vollen Bewusstsein der Rechtswidrigkeit … Kiel: Rechtsansprüche Hilfebedürftiger „nicht an die große Glocke hängen“! weiterlesen
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