Hartz IV: Ein Umzug muss auch für Kinder zumutbar sein
Leben Bezieher von ALG II in einer nach den Vorgaben ihrer Stadt oder Gemeinde zu teuren Wohnung, sind sie verpflichtet, ihre Unterkunftskosten – in der Regel durch Umzug – auf ein angemessenes Maß zu senken. Allerdings sind auch „abstrakt“ zu hohe Mietkosten so lange anzuerkennen, wie es den Leistungsberechtigten nicht möglich oder nicht zumutbar ist, … Hartz IV: Ein Umzug muss auch für Kinder zumutbar sein weiterlesen
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