Hartz IV: Satzungsermächtigung für Kosten der Unterkunft kommt!

Mit § 22a Abs. 1 Satz 1 SGB II n.F. wurde den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, die Kreise und kreisfreien Städte durch Gesetz zu ermächtigen, die Angemessenheit der Höhe der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung in ihrem Gebiet durch Satzung zu bestimmen. Seit 09.01.2012 liegt dem Schleswig-Holsteinischen Landtag nun ein Gesetzesentwurf der Landesregierung (Drucks. 17/2159) vor, welcher am 25.01.2012 in die erste Lesung kommt. Weitere Informationen zum Gesetzgebungsverfahren finden sich hier.

Weiterführende links zum Thema:

Rechtsschutzmöglichkeiten nach Erlass kommunaler KdU-Satzungen!

Rechtsanwalt Helge Hildebrandt