Leistungsberechtigten steht bei Mietzuzahlung Betriebskostenguthaben zu!
Im konkreten Fall erkannte das Jobcenter Kiel im Jahr 2009 von der tatsächlichen Miete der Leistungsberechtigten in Höhe von rund 405 Euro nur die sog. Mietobergrenze von 327 Euro bruttokalt – also inklusive Betriebskosten – (später 362,80) an. Die Differenz zu ihrer tatsächlichen Miete bezahlte die Leistungsberechtigte aus ihrem Regelsatz von 359 Euro. Im September … Leistungsberechtigten steht bei Mietzuzahlung Betriebskostenguthaben zu! weiterlesen
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