Sozialverband Deutschland erhöht Kostenbeteiligung für seine Mitglieder

Nach ständiger Rechtsprechung des BSG (z.B. B 8 SO 35/09 B) muss ein Mitglied einer Vereinigung seine satzungsmäßigen Rechte auf kostenlose Prozessvertretung ausschöpfen. Der satzungsmäßige Anspruch auf kostenlosen Rechtsschutz gehört zum Vermögen der Rechtsuchenden, so dass dieser nach seinen wirtschaftlichen Verhältnissen in der Lage ist, die Kosten der Prozessführung aus seinem Vermögen aufzubringen. Rechtsuchende müssen … Sozialverband Deutschland erhöht Kostenbeteiligung für seine Mitglieder weiterlesen