BSG: Berechnung der Kieler Mietobergrenzen rechtswidrig

Bereits an verschiedenen Stellen hatte ich darauf hingewiesen, dass die Berechnung der abstrakt angemessenen Betriebskosten anhand der Werte des Mietspiegels der Landeshauptstadt Kiel durch die schleswig-holsteinischen Sozialgerichte nicht mit der Rechtsprechung des BSG zu einem sog. „schlüssigen Konzept“ in Einklang zu bringen ist. In einer aktuellen Entscheidung vom 22.08.2012 (B 14 AS 13/12 R) hat … BSG: Berechnung der Kieler Mietobergrenzen rechtswidrig weiterlesen