34. Kammer am SG Kiel: Neue Berechnung der Kieler Mietobergrenzen
Mit Urteil vom 18.09.2012 hat die 34. Kammer am Sozialgericht Kiel im Verfahren S 34 AS 1204/11 entschieden, dass der Berechnung der Kieler Mietobergrenzen die durchschnittlichen Betriebskosten nach den Erhebungen zum Kieler Mietspiegel zugrunde zu legen sind. Damit folgt das Gericht nunmehr einer hier seit geraumer Zeit vertretenen Auffassung sowie der neueren Rechtsprechung des BSG, … 34. Kammer am SG Kiel: Neue Berechnung der Kieler Mietobergrenzen weiterlesen
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