Mietobergrenzen des Jobcenters Plön nach wie vor rechtswidrig

Der Kreis Plön verfügt noch immer nicht über ein sog. schlüssiges Konzept im Sinne der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur rechtmäßigen Bestimmung von Mietobergrenzen von ALG II- und Grundsicherungsbeziehern. In einem aktuellen Klageverfahren hat das Jobcenter Plön auf die rechtlichen Hinweise des Sozialgerichts Kiel erneut ein Klageanerkenntnis abgegeben. Sind Mietobergrenzen von den Kommunen nicht nachvollziehbar berechnet, … Mietobergrenzen des Jobcenters Plön nach wie vor rechtswidrig weiterlesen