Stadt Kiel lässt Mietobergrenzen neu berechnen

Wappen KielAuf Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE teilte Stadtrat Möller in der heutigen Ratsversammlung mit, dass das Institut F+B Forschung und Beratung GmbH, das seit dem Jahre 2008 auch den Kieler Mietspiegel erstellt, mit der Erarbeitung eines sog. „schlüssigen Konzeptes“ zur gerichtsfesten Bestimmung der Kieler Mietobergrenzen beauftragt worden ist. Das Konzept wird nach seiner Erstellung im Sozialausschuss der Landeshauptstadt Kiel vorgestellt werden.

Rechtsanwalt Helge Hildebrandt


6 Kommentare on “Stadt Kiel lässt Mietobergrenzen neu berechnen”

  1. Ich werde das verteilen helfen, damit viele Kieler es finden und darauf achten, sich zu informieren, ob sich schon was getan hat. LG Renate

  2. Martina Bedregal Calderón sagt:

    Das werde ich auch tun, Renate.

    Vielen Dank für die Information, Helge Hildebrandt. 🙂

  3. Der derzeitige Stand zum Thema Mitobergrenzen lässt sich knapp wie folgt zusammenfassen:
    – Die Stadt Kiel hat kein schlüssiges Konzept zur Bestimmung der Mietobergrenzen.
    – Sie ist fachlich nicht in der Lage, eine solches Konzept zu erstellen und nimmt aus diesem Grunde externe Hilfe in Anspruch.
    Zu welchen Ergebnissen F+B kommt (kommen darf), bleibt abzuwarten. Der Stadt ist zu raten, das neue Konzept von F+B zunächst in den „Musterverfahren“ vor dem LSG zu präsentieren. Bestätigt das LSG das neue Konzept, könnte es im nächsten Schritt von der Ratsversammlung beschlossen werden.

  4. Ingo Bittner sagt:

    Auch ich bin sehr gespannt auf das Ergebnis. Vor allem bei den (kalten) Betriebskosten. Ausserdem ist jedem Betroffenen nur zu raten, Widerspruch einzulegen, sollte er es noch nicht getan haben. Denn das kann ja noch dauern und ob rückwirkend über den gesetzl. festgelegten Zeitraum hinaus gezahlt wird, ist eher fraglich.
    Bleibt jetzt eigentlich die alte von der Ratsversammlung beschlossene Regelung gültig oder muss die LHS Kiel nun die Wohngeldtabelle +10% anwenden?

    Mit bestem Gruß
    I. Bittner

    • Wörtlich hat das LSG beschlossen:

      2. Dem Beklagen wird aufgegeben, vor dem Hintergrund der heutigen Beweisaufnahme und auch der Einwendungen der Kläger in den Verfahren L 6 AS 18/13 und L 6 AS 149112 das eigene Konzept zur Bestimmung der Mietobergrenze zu überprüfen und ein ggf. überarbeitetes Konzept dem Gericht vorzulegen. Dabei wird ausdrücklich auf die Möglichkeit der Auffangklausel nach dem Wohngeldgesetz hingewiesen, sollte sich der Grundsicherungsträger nicht in der Lage sehen, selbst ein solches Konzept zu erstellen.

      Kurzum: Die Stadt muss ihr bisheriges Konzept (was tatsächlich das Konzept eines ehemaligen Richters am SG Schleswig ist) nachbessern oder ein neues Konzept vorlegen. Tut sie das nicht, droht Wohngeldtabelle + 10 % Sicherheitszuschlag.

  5. Björn sagt:

    Hallo LeserInnen,

    leider ist mein Kommentar etwas länger geworden …

    Wie u. a. schon Ingo Bittner in seinem Beitrag geschrieben hat, geht es besonders um die kalten Betriebskosten.

    Dies (kalte Betriebskosten) ist besonders wichtig. Wie auch u. a. von mir schon in früheren Kommentaren geschrieben, gibt es bereits ein Gerichtsurteil des Bundessozialgerichts vom Oktober 2010, in dem gesagt wird, dass die durchschnittlichen Betriebskosten genommen werden müssen. Hier ging es zwar nicht um die Landeshauptstadt Kiel, aber Kiel gehört doch auch zum Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland, oder?!

    Da musste erst Rechtsanwalt Helge Hildebrandt ein Verfahren bzgl. KIEL vor dem Bundessozialgericht anstreben (dort ging es nicht in erster Linie um die kalten Betriebskosten, sondern um Wohnraummehrbedarf für Alleinerziehende; die RichterInnen prüften dabei aber alles durch; und kamen zu dem Ergebnis, dass die kalten Betriebskosten für KIEL nicht in Ordnung sind).

    UNGLAUBLICH!

    Daraufhin musste sich u. a. auch das Landessozialgericht Schleswig (LSG) und andere (z. B. Stadt Kiel, Sozialgerichte, AnwältInnen usw.) damit auseinandersetzen.

    Wie Helge Hildebrandt in seinem aktuellen Kommentar sinngemäß schreibt, wäre es gut, wenn die Ergebnisse des Institutes F + B Forschung und Beratung GmbH dem LSG Schleswig in einem Musterverfahren vorgelegt werden würden.

    Auch die

    Verantwortlichen der Landeshauptstadt Kiel

    müssten m. E. erkennen, dass dies ein guter Weg wäre, „Ruhe“ in das Thema Kosten der Unterkunft (KdU) zu bekommen. Wieviel KielerInnen ihre Bescheide gerichtlich einklagen, weiß ich nicht. Hunderte? Aber dieser Krampf für alle Beteiligten muss doch irgendwann mal aufhören, oder?!

    – Denn die Betroffenen (Leistungsberechtigte / Bedürftige) in Kiel können ja gem. § 44 SGB X einen Überprüfungsantrag rückwirkend zum 01.01.2012 stellen

    – Aktuell Klage beim Sozialgericht Kiel einreichen

    – Zusätzlich eine Eilrechtsschutzklage (ER-Klage) Erläuterung: Bevor beim Sozialgericht entschieden wird, kann es schon mal ca. 2 Jahre? dauern. Dies ist den Leistungsberechtigten/Bedürftigen meist nicht zuzumuten, weil es ums sogenannte soziokulturelle Existenzminimum geht. Diese Verfahrensdauer im normalen Verfahren von ca. 2 Jahren ? Ist kein Vorwurf an die RichterInnen, diese können auch nicht mehr als arbeiten. Aber ca.
    30-50 EUR? mehr im Monat zum Beispiel bei einem 1-Personenhaushalt sind viel Geld, wenn lt. aktuellem Leitfaden ALG II / Sozialhilfevon A- Z, Ausgabe Stand: 01. Juli 2013, S. 265 Regelsätze, 4,77 € pro Tag für Lebensmittel vorhanden sind (ebenfalls bei 1-Personenhaushalt).

    Oder muss es irgend bei einem Scheitern aller Verantwortlichen zu den Werten nach der Wohngeldtabelle (Mietstufe 5) zusätzlich 10 % Sicherheitszuschlag kommen; dies wäre lt. Tabelle von Herrn Hildebrandt bei einem 1-Personenhaushalt:

    423,50 € zzgl. Heizkosten ?!

    Gruß an alle LeserInnen

    Björn


Schreibe eine Antwort zu Martina Bedregal Calderón Antwort abbrechen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..