Erhöhtes Schonvermögen im SGB XII / In Härtefällen schon jetzt anzuwenden

Zum 1. April 2017 steigt im SGB XII das Schonvermögen für alle volljährigen Personen, die alleine oder in einer sozialrechtlichen Einstandsgemeinschaft leben von 1.600/2.600 EUR und 614 EUR für Partner auf 5.000 EUR pro Person (einschließlich Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege und Blindenhilfe), für jede weitere unterhaltene Person um 500 EUR. Damit werden dann auch KFZ’s innerhalb der Schonvermögensgrenzen in Geldeswert möglich.

Diese Regelung  gilt ab 1. April 2017, das BMAS hat aber mitgeteilt, dass in Erwartung der kommenden Regelung in Härtefällen die neue Regelung schon angewendet werden könnte.

Die BMAS Mitteilung liegt noch nicht vor, aber eine Mitteilung vom hessischen Sozialministerium: http://www.harald-thome.de/media/files/Hinweis-HSM-21.12.2016.pdf

Quelle: Thomé Newsletter 05/2017 vom 29.01.2017