Weniger Kinder in Hartz IV – und dafür mehr im Wohngeldbezug!

In Deutschland müssen immer weniger Kinder von Hartz IV leben. In den fünf Jahren von September 2006 bis September 2011 sank die Zahl der unter 15-Jährigen, die Leistungen nach dem SGB II erhielten, von knapp 1,9 Millionen auf etwa 1,64 Millionen. Besonders deutlich war der Rückgang im Jahr 2011: Von September 2010 bis 2011 schrumpfte die Zahl der unter 15-Jährigen in Hartz-IV-Haushalten um fast 84.000. Dies geht aus einer Analyse der Bundesagentur für Arbeit (BA) hervor, wie unter anderem die Süddeutsche Zeitung berichtet.

Konzertierte Schönfärberei

BA-Vorstandsmitglied Heinrich Alt wertet dies als Erfolg: „Weniger Kinder in Hartz IV bedeutet, dass es den Jobcentern gelungen ist, ihre Eltern in Beschäftigung zu integrieren.“ Diese Behauptung – so unzutreffend sie für alle Kenner der Materie auch sein mag – ist von praktisch allen Medien unhinterfragt weiterverbreitet worden. Richtig ist: Die rückläufige Zahl von Kindern in „Hartz IV“ wurde erkauft durch eine höhere Zahl von Kindern im Wohngeldbezug – also lediglich einer anderen Sozialleistung -, die vorrangig vor Hartz IV zu beantragen ist.

Rechtlicher Hintergrund

§ 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II bestimmt, dass Kinder und junge Erwachsene nicht zur Bedarfsgemeinschaft ihrer Eltern gehören, wenn sie ihren Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen sicherstellen können. Das ist der Fall, wenn das Einkommen ihren Bedarf übersteigt. Der Bedarf berechnet sich aus dem jeweiligen Regelsatz, gegebenenfalls Mehrbedarfszuschlägen und dem Prokopfanteil der Unterkunfts- und Heizkosten. Können Kinder diesen – eigenen – Bedarf aus eigenem Einkommen – etwa Kindergeld, Kinderzuschlag, Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss, Waisenrente und Wohngeld – decken, fallen sie aus dem SGB II-Bezug und damit auch aus der ALG II-Statistik heraus.

Ein Blick zurück

Ab etwa 2008 haben die Jobcenter bundesweit verstärkt – teilweise unter Androhung des vollständigen Leistungsentzuges – damit begonnen, Familien im Hartz IV-Bezug aufzufordern, für ihre Kinder einen Wohngeldantrag zu stellen. Aufgrund erheblicher Proteste schlug das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in einer Empfehlung vom 05.06.2008 den Jobcentern vor, die Eltern zur Beantragung von Wohngeld aufzufordern und bei Weigerung selbst den Wohngeldantrag zu stellen (§ 5 Abs. 3 SGB II). In der Folge fielen viele Kinder aus dem SGB II-Bezug heraus – und in den Wohngeldbezug hinein.

Der Effekt lässt sich in der Wohngeldstatistik sehr schön ablesen: Allein von 2009 auf 2010 stieg die Zahl der sog. „Mischhaushalte“ von 148.000 auf 204.000. Dies entspricht einer Erhöhung um 38 %.  Bei „Mischhaushalten“ handelt es sich um Haushalte, in denen Empfänger von staatlichen Transferleistungen, die nicht selbst wohngeldberechtigt sind, mit Personen zusammen leben, die wohngeldberechtigt sind – also die „Hartz IV-Familien“, die aufgefordert wurden, Wohngeld für die Kinder zu beantragen. Die Tabelle findet sich hier, eine instruktive Erläuterung hier.

Wer profitiert?

Für die betroffenen Familien und die Kinder hat die Beantragung von Wohngeld im Regelfall keine finanziellen Vorteile, zumal der den Bedarf der Kinder übersteigende Kindergeldanteil – gegebenenfalls abzüglich der 30 € Versicherungspauschale – bei den Eltern leistungsmindernd anzurechnen ist. Der Gang zu zwei Ämtern sowie die Abstimmung zwischen den Ämtern ist zudem naturgemäß mit erheblichem weiteren Ärger und bürokratischem Aufwand verbunden.

Auch für die „öffentliche Hand“, d.h. letzten Endes den Steuerzahler, sind unter dem Strich keine Einsparungen zu erwarten, sondern im Gegenteil Mehrkosten durch einen erhöhten Verwaltungsaufwand.

Geholfen hat der Gang der Familien zum Wohngeldamt allein der Regierung, der Bundesagentur für Arbeit und den Jobcentern, die – einem uninformierten Journalistenstand sei Dank – ungestraft neue Jubelmeldungen über die angeblich „sinkende Kinderarmut“ verbreiten können.

Weiterführende Links:

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-einkommen-kinder-bedarfsgemeinschaft3221.php

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2009/kinderbedarfsgemeinschaft.aspx

http://www.frank-jaeger.info/ordner/das-gehort-geschrieben

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/weniger-kinder-auf-hartz-iv-und-trotzdem-arm-900200.php

http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Navigation/Statistiken/Sozialleistungen/Wohngeld/Wohngeld.psml

Rechtsanwalt Helge Hildebrandt


Arbeitslosigkeit im August 2011: 3.957.257!

Allmonatlich macht sich die Partei DIE LINKE die Mühe, die tatsächliche Zahl der Arbeitslosen in Deutschland zu errechnen. Da sich diese Zahlen in der Presse praktisch nicht finden lassen, vielmehr die offiziellen Verlautbarungen der Bundesregierung bzw. der Bundesagentur für Arbeit brav verbreitet werden, soll an dieser Stelle auf die Informationsseite hingewiesen werden.

Tatsächliche Arbeitslosigkeit im August 2011: 3.957.257
Offizielle Arbeitslosigkeit: 2.944.686
Nicht gezählte Arbeitslose: 1.012.571

Nicht gezählte Arbeitslose aufgeschlüsselt:
Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld I und/oder ALG II: 357.448
Ein-Euro-Jobs (Arbeitsgelegenheiten): 197.459
Fremdförderung: 59.066
Beschäftigungsphase Bürgerarbeit: 10.864
Berufliche Weiterbildung: 157.680
Eignungsfeststellungs- und Trainingsmaßnahmen (z.B. Bewerbungstraining) 48
Aktivierung und berufliche Eingliederung (z. B. Vermittlung durch Dritte): 144.585
Beschäftigungszuschuss (für schwer vermittelbare Arbeitslose): 13.698
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen: 1.006
Kranke Arbeitslose (§126 SGB III): 70.717

Quellen: Bundesagentur für Arbeit: Der Arbeits- und Ausbildungsmarkt in Deutschland. Monatsbericht August 2011, Seite 67. Die dort aufgeführte Altersteilzeit sowie Gründungszuschüsse und sonstige geförderte Selbstständigkeit haben wir in der Tabelle nicht berücksichtigt. Die dort ebenfalls aufgeführten älteren Arbeitslosen, die aufgrund verschiedener rechtlicher Regelungen (§§ 428 SGB III, 65 Abs. 4 SGB II, 53a Abs. 2 SGB II u.a.) nicht als arbeitslos zählen, sind enthalten in der Gruppe Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld I oder ALG II. Diese große Gruppe der älteren ALG -Bezieher, die nicht als arbeitslos gelten, ist nicht vollständig im Monatsbericht ausgewiesen, sondern mit Stand März 2011 in einer Sonderauswertung der Bundesagentur für Arbeit abgefragt worden.

Quelle + aktuelle Zahlen: http://www.die-linke.de/index.php?id=5008

Rechtsanwalt Helge Hildebrandt