Neue Mietobergrenzen im Kreis Plön ab 01.04.2018
Veröffentlicht: 26. Juni 2018 Abgelegt unter: Jobcenter Plön, Kosten der Unterkunft, Mietobergrenzen | Tags: Mietobergrenzen Kreis Plön 2018 2 KommentareSeit dem 01.04.2018 gelten im Kreis Plön neue Mietobergrenzen. Bei der Berechnung wird die Bruttokaltmiete (Nettokaltmiete inklusive der kalten Betriebskosten) zugrunde gelegt. Die Mietobergrenzentabelle findet sich hier.
Rechtsanwalt Helge Hildebrandt
Neue Mietobergrenzen im Kreis Plön seit 01.06.2016
Veröffentlicht: 18. Oktober 2016 Abgelegt unter: Jobcenter Plön, Kosten der Unterkunft, Mietobergrenzen | Tags: Mietobergrenzen Kreis Plön 2 KommentareSeit 01.06.2016 gelten im Kreis Plön neue Mietobergrenzen, die – soweit hier ersichtlich – vom Jobcenter Kreis Plön bisher nicht veröffentlicht worden sind. Eine am 18.10.2016 stattgehabte Abfrage ergab vielmehr, dass das Jobcenter Kreis Plön auf seiner Website noch immer die alten, lediglich bis einschließlich Mai 2016 gültigen Mietobergrenzen veröffentlicht hat, obgleich das Jobcenter Kreis Plön im Rahmen eines Klageverfahrens von hieraus bereits mit Schriftsatz vom 16.08.2016 auf die fehlerhaften Informationen hingewiesen wurde. Die ab 01.06.2016 geltenden höheren Mietobergrenzen im Kreis Plön finden sich hier:
Mietobergrenzen Kreis Plön, gültig ab 01.06.2016
Rechtsanwalt Helge Hildebrandt
SH LSG: Keine niedrigeren Mietobergrenzen für unter 25jährige
Veröffentlicht: 27. April 2015 Abgelegt unter: Jobcenter Kiel, Jobcenter Plön, Kosten der Unterkunft, Mietobergrenzen | Tags: Kosten der Unterkunft für U 25, Kosten der Unterkunft für unter 25jährige, Mietobergrenzen für unter 25jährige, Mietobergrenzen U 25, Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht Urteil vom 14.11.2014 L 3 AS 92/12 Ein KommentarMit Urteil vom vom 14.11.2014 zum Aktenzeichen L 3 AS 92/12 hat das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht die Rechtsauffassung von Kammern an den Sozialgerichten Kiel und Itzehoe bestätigt, wonach für unter 25jährige erwerbsfähige Leistungsberechtigte, welche aus schwerwiegenden Gründen im Sinne des § 22 Abs. 5 Satz 2 SGB II ihr Elternhaus verlassen, keine geringeren Mietobergrenzen gelten als für über 25jährige Leistungsberechtigte. Die Stadt Kiel hat ihre Richtlinien auf politischen Druck und trotz unsachlicher Debatte in der Kieler Ratsversammlung bereits vor einigen Monaten entsprechend angepasst, die Handlungsanweisungen etwa des Kreises Plön sind demgegenüber nach wie vor rechtswidrig.
Rechtsanwalt Helge Hildebrandt
Neue Handlungsanweisungen des Kreises Plön zu den Kosten der Unterkunft
Veröffentlicht: 15. Juli 2014 Abgelegt unter: Jobcenter Plön, Kosten der Unterkunft, Mietobergrenzen | Tags: KdU U25, Unterkunftskosten für unter 25jährige 3 KommentareDer Kreis Plön hat neue Handlungsanweisungen zu den Kosten der Unterkunft für Bezieher nach dem SGB II (Hartz IV) und SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt) erlassen, die sich hier finden.
Neue Regelungen für unter 25jährige
Im Zuge der Überarbeitung seiner Handlungsanweisungen hat der Kreis Plön auch die Regelungen für unter 25jährige geändert. In den bis einschließlich Oktober 2013 gültigen Handlungsanweisungen war noch geregelt, dass bei unter 25jährigen Unterkunftskosten nur in Höhe der pauschalierten BAföG-Sätze (derzeit 224,00 €, im Zeitpunkt des Erlasses der Anweisung noch 205,00 €) anerkannt werden können:
„Grundsätzlich ist diesem Personenkreis ein möbliertes Zimmer zuzumuten. Als Richtwert ist dabei eine Miete von 205 € incl. Heiz- und Nebenkosten anzusetzen. Steht eine Wohnung zur Verfügung, deren Miete sich im Rahmen dieser Kosten hält und nachweislich Folgekosten nicht entstehen, kann auch die Anmietung einer kleinen Wohnung angemessen sein.“
Diese Regelung, die sich auch in den Handlungsanweisungen anderen Grundsicherungsträger wie etwa der Stadt Kiel findet, hatten die Sozialgerichte in mehreren Verfahren für rechtswidrig erklärt. In der neuen Handlungsanweisung des Kreises Plön heißt es zu dieser Thematik nun:
„Grundsätzlich ist darauf hinzuwirken, dass dieser Personenkreis, entsprechend den Lebensgewohnheiten vergleichbarer Personengruppen, auf einen besonders preisgünstigen Wohnraum (ein möbliertes Zimmer oder ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft) verwiesen wird.“
Das klingt nach einem wenig praxistauglichen Kompromiss. Denn Leistungsberechtigte lassen sich nicht auf Wohnraum „verweisen“. Sie suchen sich auf dem freien Wohnungsmarkt Wohnungen und legen Mietangebote mit dem Antrag auf Zusicherungserteilung beim Grundsicherungsträger (§ 22 Abs. 4 SGB II bzw. § 35 Abs. 2 Satz 3-4, 6 SGB XII) vor. Liegen die Mietangebote innerhalb der maßgeblichen Obergrenzen, wird der Grundsicherungsträger die Zusicherung erteilen und die Mietkosten übernehmen müssen. Eine Ablehnung unter Hinweis auf die Möglichkeit der Anmietung eines möblierten Zimmers oder eines Zimmers in einer Wohngemeinschaft wäre rechtswidrig.
Rechtsanwalt Helge Hildebrandt
Jobcenter Plön wendet die Mietobergrenzen des eigenen Kreises nicht an
Veröffentlicht: 6. Februar 2014 Abgelegt unter: Jobcenter Plön, Mietobergrenzen | Tags: 190/13, Kosten der Unterkunft Kreis Plön, Mietobergrenzen Kreis Plön 4 KommentareWie berichtet, hat der Kreis Plön mit Wirkung zum 01.11.2013 neue Mietobergrenzen erlassen, weil die bisherigen Obergrenzen von den Gerichten als rechtswidrig verworfen worden waren mit der Folge, dass deutlich höhere Mieten nach § 12 WoGG zuzüglich eines Sicherheitszuschlages von 10 % anzuerkennen waren (vgl. Tabelle).
Auf einen Überprüfungsantrag für den Zeitraum 01.08.2013 bis 31.03.2014 wurden nun einem von mir vertretenen Mandanten mit Bescheid vom 05.02.2014 dennoch Unterkunftskosten nach § 12 WoGG zuzüglich des 10 %-Sicherheitszuschlages bewilligt. Während der Kreis Plön nach seinen Richtlinien eine Bruttokaltobergrenze von 318,00 € für angemessen erklärt, bewilligte das Jobcenter Plön 363,00 €.
Noch verwirrender: In einem Klageverfahren will das Jobcenter Plön die erst ab 01.11.2013 geltenden neuen Obergrenzen schon für den davor liegenden Zeitraum August und September 2013 zugrunde legen. Was ist bloß los im Jobcenter Plön?
Rechtsanwalt Helge Hildebrandt
Neue Mietobergrenzen im Kreis Plön seit 1.11.2013
Veröffentlicht: 10. Dezember 2013 Abgelegt unter: Jobcenter Plön, Kosten der Unterkunft, Mietobergrenzen | Tags: Kosten der Unterkunft Kreis Plön 2013, Mietobergrenzen Kreis Plön 2013 5 KommentareSeit dem 01.11.2013 gelten im Kreis Plön die nachfolgenden Mietobergrenzen. Die Werte sollen künftig alle zwei Jahre aktualisiert werden.
Bruttokaltmieten Stand 1.11.2013 |
||||||
Wohnungs-markttyp |
1 Person (bis 50 qm) |
2 Personen (50 bis 60 qm) |
3 Personen (60 bis 75 qm) |
4 Personen (75 bis 85 qm) |
5 Personen (größer als 85 qm)* |
|
MWE |
MWE |
MWE |
MWE |
MWE |
||
I |
|
319,50 |
392,40 |
495,00 |
512,55 |
557,65 |
II |
|
357,00 |
436,80 |
526,50 |
601,80 |
627,95 |
III |
|
318,00 |
400,80 |
481,50 |
553,35 |
618,45 |
IV |
|
329,50 |
403,80 |
489,00 |
542,30 |
619,40 |
* bezogen auf 95 qm Quelle: Mietwerterhebung Kreis Plön 2013 |
Wohnungsmarkttyp I: Amt Bokhorst-Wankendorf, Amt Preetz-Land, Amt Selent/Schelsen, Bönebüttel
Wohnungsmarkttyp II: Amt Schrevenborn, Stadt Schwentinental
Wohnungsmarkttyp III: Amt Großer Plöner See, Amt Lütjenburg, Amt Probstei
Wohnungsmarkttyp IV: Stadt Plön, Stadt Preetz
Ob diese Werte einer gerichtlichen Prüfung standhalten werden, bleibt Abzuwarten. Entscheidungen in Eilverfahren sind hier noch nicht bekannt.
Weitere Infos (mit weiteren Links)
Kreis Plön will Mietobergrenzen neu regeln
Offizielle Tabelle
Vergleich WoGG + 10 % (Rechtsprechung SG Kiel) mit neuen MOG
Rechtsanwalt Helge Hildebrandt
Kreis Plön will Mietobergrenzen neu regeln
Veröffentlicht: 21. Oktober 2013 Abgelegt unter: Jobcenter Plön | Tags: Kosten der Unterkunft Kreis Plön, Mietobergrenzen Kreis Plön 8 KommentareMangels rechtskonform bestimmter Mietobergrenzen legen die Sozialgerichte für den Kreis Plön seit geraumer Zeit die Werte der Wohngeldtabelle zuzüglich eines „Sicherheitszuschlages“ von 10 % zugrunde. Um wieder zu rechtssicheren Mietobergrenzen zu kommen, hat die Verwaltung des Kreises Plön Ende 2012 die Firma Analyse & Konzepte mit der Durchführung einer Mietwerterhebung, die diese Anforderungen erfüllen soll, beauftragt. Inzwischen hat Analyse & Konzepte ihre Arbeiten abgeschlossen. Die Ergebnisse werden am 23.10.2013 dem Ausschuss für Gleichstellung, Gesundheit und Soziales zur Kenntnisnahme vorgelegt. In Plön wurde bisher bei 17 % der Bedarfsgemeinschaften die Miete nicht in voller Höhe anerkannt, in Ascheberg sogar bei 30 % der Bedarfsgemeinschaften.
Präsentation der wesentlichen Ergebnisse der Mietwerterhebung Kreis Plön 2013
Mehr zum Thema auf dieser Seite:
Mietobergrenzen des Jobcenters Plön nach wie vor rechtswidrig
Mietobergrenzen: 10 % Sicherheitszuschlag auch bei den Tabellenwerten zu § 12 WoGG
Zu Analyse & Konzepte:
Kritik am KdU-Gutachten der „Analyse & Konzepte“ 2013 für Göttingen
Angebliches schlüssiges Konzept nach BSG und wie man dies widerlegen kann
Rechtsanwalt Helge Hildebrandt