Telefonlisten der Jobcenter

logoDie Piratenpartei Deutschland hat die Telefonlisten mit den Durchwahlnummern der Sachbearbeiter von zur Zeit 134 Jobcentern veröffentlicht. Damit setzt sie das Transparenz-Projekt von Harald Thomé fort, der das Kostenrisiko für Rechtsverfahren nicht mehr tragen mochte, die ihm von mehreren Jobcentern angedroht wurden. Harald Thomé entschied sich am 8. Januar 2014, das Projekt aufzugeben. Die Piratenpartei führt es nun weiter, denn als Partei kann sie nach eigener Aussage den Einschüchterungsversuchen von Jobcentern gelassener entgegentreten als eine Einzelperson.

Die Telefonliste findet sich hier, ein Bericht auf Spiegel Online hier.
Eine nette Idee: Rechtsanwalt Thomas Lange: Verklagt mich doch
Siehe auch: Bürgerbeauftragte: Bürger klagen über mangelnde Erreichbarkeit und unzureichendes Beratungsangebot der Behörden

Nachtrag 02.02.2014 (heutiger Newsletter von Harad Thomé): Piratenpartei setzt das Telefonlistentransparenzprojekt fort

Die Piratenpartei setzt das Behördentransparenzprojekt mit den Jobcentertelefonlisten fort. Dafür von meiner Seite auf diesem Weg einen herzlichen DANK! Die Jobcentertelefonlisten sind ab sofort unter folgender Webseite zu finden: https://wiki.piratenpartei.de/Telefonlisten_Jobcenter
Dazu mal eine Presseauswertung:
+ Junge Welt 14.01.2014: http://tinyurl.com/pasp3a7
+ Telepolis vom 20.01.2014: http://tinyurl.com/nafojd4
+ Zeit Online 22.01.2014: http://tinyurl.com/lxrym8t
+ Spiegel Online 22.01.2014: http://tinyurl.com/njnz5c8
+ Neues Deutschland 24.01.2014: http://tinyurl.com/pl39sly
und als Letztes ein Artikel aus dem Lokalkompass Iserlohn, der Hartz IV-Realität dazu treffend aufzeigt: http://tinyurl.com/o3tpzgp

Hinweis: Jobcentertelefonlisten können weiter an mich geschickt werden, diese werden dann von mir selbstverständlich nutzbringend weitergeleitet. Solche Transparenzprojekte leben von der Beteiligung aller, insbesondere der direkt Beteiligten, weil durch diese der Zugang am besten sichergestellt werden kann!
Meine Adressdaten stehen am Ende des Newsletters.
Dazu passend, der „Interne Revisionsbericht“ der BA zum Thema Service Center / Telefonie der Jobcenter vom April 2013, den gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/Revisionsbericht-p49-Service-Center.pdf  und eine „Unterrichtung“ vom MAIS  vom 29.11.2011 zur Wahrnehmung der Fachaufsicht, diese gibt es hier: http://tinyurl.com/pq69z4k

Dazu möchte ich anmerken, aus technokratischer Effizienzsichtweise mögen die Callcenter „entlasten“, durch die faktische Unerreichbarkeit der Behörde stauen sich aber Unmut, Wut und Verzweiflung, bis hin zu Hass und Gewalt an. Die Widersprüche und Klagen summieren sich, der dadurch entstehende Arbeitsaufwand wird um ein vielfaches höher, als bei direkter Erreichbarkeit des Amtes.
Nicht zuletzt entsteht durch diese systematische amtliche Entrechtung ein Zustand, der verzweifelte, arbeitsmarktferne und dadurch langzeitarbeitslose „Kunden“ produziert.
Das muss aufhören, das Amt muss erreichbar sein!

In dem Zusammenhang möchte ich mich bei all den Menschen bedanken, die sich bei mir auf die ein oder andere Art wegen des Telefonlistentransparenzprojektes gemeldet und mir Unterstützung zugesagt haben. Das war aufbauend und tat gut und war als praktische Solidarität spürbar. Lasst uns nun zur zweiten Phase übergehen, Weiterführung des Projektes, Analyse darüber warum das so ist und Beginn und Fortführung der Diskussion darüber, wie behördliche Erreichbarkeit und Transparenz durchgesetzt werden kann.

Rechtsanwalt Helge Hildebrandt


7 Kommentare on “Telefonlisten der Jobcenter”

  1. Super .. bei altonabloggt hatte jemand eine Kopie davon mit Link gepostet .. die habe ich wie viele andere Leser der Artikel von Inge Hannemann auch in unsere Blog übernommen, aber die hier ist sicherer, werde ich auf jeden Fall zusätzlich auch verlinken. Die Piraten sind sicher weniger einzuschüchtern als wir kleinen Blogger ohne Geld und Einfluss. Danke für den Link. LG Renate

  2. Ich bin mir bei diesem Thema immer etwas unsicher gewesen. Grundsätzlich halte es für sinnvoll und eine berechtigte Forderung von Betroffenen, ihre persönlichen Ansprechpartner in der Behörde erreichen zu können. Nach meinen Erfahrungen funktioniert die Kommunikation über die Callcenter nicht gut. Ich konnte auf diesem Wege nie ein Problem lösen. Die Veröffentlichung der Telefonlisten von Harald Thomé hat hier ein Zeichen gesetzt. Ich vermag auch nicht ganz zu erkennen, wie Informationen, auf die nach dem IFG Bund ein Rechtsanspruch Betroffener und deren Anwälte besteht, nicht im Internet veröffentlicht werden sollen dürften. Die Behauptung, weil auch die Vornamen der Mitarbeiter genannt werden, läge ein Verstoße gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen vor, scheint mir vorgeschoben und unaufrichtig. Letztlich versuchen die Jobcenter, ihre Organisationshoheit zu verteidigen. Das ist ihr gutes Recht, durchdringen dürfen sie damit in einem Rechtsstaat aber nicht – und sie sind es auch nicht.

    Auf der anderen Seite habe ich bedingt Verständnis für die Praxis der Jobcenter. Als Rechtsanwalt, der sich als einziger in seiner jetzt siebenköpfigen Bürogemeinschaft von Anfang an dazu entschlossen hat, seine Durchwahl nicht nur auf seinem Briefkopf anzugeben, sondern auch im Internet zu veröffentlichen, weiß ich, was es bedeuten kann, 15 Anrufe an einem Vormittag von Mandanten zu bekommen. An Arbeiten ist da nicht zu denken. Natürlich bleibt mir nichts anderes übrige, als die Anrufe dann in die Kanzleianmeldung durchlaufen zu lassen. Auch auf die Gefahr hin, mich unbeliebt zu machen, muss es auch offen gesagt werden dürfen: Einigen Betroffenen, die schon lange Zeit arbeitslos sind, fehlt gelegentlich auch das Verständnis, dass Anwälte – aber eben auch Behördenmitarbeiter – einen anstrengenden Arbeitsalltag haben und schlicht nicht die Zeit, einstündige Gespräche zu führen oder sich die Lebensgeschichte der Anrufer abzuhören. Nicht selten haben Betroffene zudem große Schwierigkeiten, ihr Anliegen am Telefon überhaupt auf den Punkt zu bringen. Ich sehe die Gefahr, dass diese – wenngleich auch wenigen – Betroffenen den einen oder anderen Behördenmitarbeiter dazu bewegen könnten, bei Anrufen von außerhalb der Behörde den Telefonhörer schlicht nicht mehr abzunehmen. Oder die Leitungen wären einfach besetzt. Dann gäbe es die (altbekannten) Klagen über die mangelnde Erreichbarkeit der Behörden. In diesem Zusammenhang ist allerdings anzumerken, dass mir Mandanten in letzter Zeit mehrfach berichtet haben, dass sie auch das Callcenter nicht mehr gut erreichen können und angeblich schon eine halbe Stunde in der Warteschleife hingen.

    Ich bin etwas befangen in dieser Frage. Ich selbst habe die Durchwahlen der Jobcentermitarbeiter. Anders könnte ich schlicht nicht vernünftig arbeiten und es liegt auch im Interesse der Behörde, vor allem Fristsachen zeitnah telefonisch klären zu können. Das verhindert in meiner Anwaltspraxis praktisch alle Eilverfahren in den Fällen, in denen nicht wirklich eine Meinungsverschiedenheit vorliegt. Trotzdem habe ich die Telefonlisten nie an Harald weitergeleitet, weil ich die Entscheidung des Jobcenters Kiel respektiert habe. Es ist nun zugegeben eine etwas schmerzhafter Spagat, für sich selbst in Anspruch zu nehmen, die Durchwahlen zu haben, zugleich dieses „Recht“ aber nicht allen und vor allem auch den Betroffenen einzuräumen. Als Rechtfertigung lässt sich allenfalls anführen, dass Anwälte die Durchwahlen eben beruflich brauchen und wir in der Regel auch einigermaßen auf den Punkt gebracht sagen, was wir wollen.

    Die richtige Lösung scheint mir darin zu liegen, die politische Forderung aufzustellen, dass die Jobcenter die Durchwahlen ihrer Mitarbeiter freiwillig veröffentlichen und sich personell so aufstellen, dass sie ihren Aufgaben – und dazu gehört es auch, für die „Kunden“ erreichbar zu sein – sachgerecht wahrnehmen können. Die Entscheidung von Harald finde ich richtig, legitim und hilfreich. Aber sie ist m.E. nur die zweitbeste Lösung. Freilich: Die beste Lösung hängt von der Einsicht der Jobcenter(geschäftsführungen) ab. Diese kann nicht als selbstverständlich vorausgesetzt werden, das weiß ich auch.

    Zum Thema siehe auch: https://sozialberatung-kiel.de/2013/12/27/burgerbeauftragte-burger-klagen-uber-mangelnde-erreichbarkeit-und-unzureichendes-beratungsangebot-der-behorden/#comments

  3. Björn Nickels sagt:

    Hallo Helge, hallo LeserInnen,

    zuerst einmal meine Einschätzung, dass wohl mindestens 99 % ? der MitarbeiterInnen der Jobcenter in Deutschland Harald Thomé nicht körperlich und „wirtschaftlich“ bedroht haben.

    Ob es aus der Landeshauptstadt Kiel und / oder dem Bundesland Schleswig-Holstein zu Bedrohungen gekommen ist, weiß ich nicht, dies geht mich auch nichts an.

    In jedem Falle werden die 1 % ? der MitarbeiterInnen in Deutschland in Bezug auf zukünftige Bedrohungen sehr viel vorsichtiger sein.

    Denn z. B. sind die Piraten im schleswig-holsteinischen Landtag mit 6 Abgeordneten und in der Ratsversammlung Kiel mit 2 Abgeordneten vertreten.

    Diese VertreterInnen sitzen teilweise mit den GeschäftsführerInnen der Jobcenter in den Sozialausschüssen usw. zusammen, da ist eine gewisse soziale Kontrolle gegeben …

    Gruß

    Björn Nickels

    P.S.

    Die Telefondurchwahl meiner Integrationsfachkraft plus direkte E-Mail-Adresse steht bei vielen Schreiben vom Jobcenter Kiel mit drauf (zumindest bei den Einladungen bzgl. meiner beruflichen Situation). Ob meine IFK nur zu bestimmten Zeiten an das Telefon geht bzw. nur zu bestimmten Zeiten „Telefonsprechstunde“ hat, weiß ich leider jetzt so auf die Schnelle nicht. Da ich nahezu die gesamte Kommunikation (bis wie gesagt persönliche Gespräche) über E-Mail absolviere, habe ich da keine Erfahrung. Die Kommunikation über „E-Mail“ klappt gut.

  4. Kein Anspruch auf Herausgabe der Telefonlisten besteht nach einem PKH-Beschluss des VG Chemnitz (Beschluss vom 20.02.2014, 5 K 1010/13). Das VG Chemitz hat zur Begründung ausgeführt:

    „Der Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe hat keinen Erfolg, weil diesbezügliche Rechtsverfolgung auch unter Berücksichtigung des höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Auslegung von § 166 VwGO in Verbindung mit § 114 Satz 1 ZP0 keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet. Ein Anspruch auf Zugänglichmachung
    der aktuellen Diensttelefonliste des Beklagten besteht nach derzeitigem Erkenntnisstand
    mit großer Wahrscheinlichkeit nicht.

    Nach § 11 Abs. 2 IFG sind Organisationspläne der Behörde nur ohne Angabe personenbezogener Daten (allgemein) zugänglich zu machen. Telefonverzeichnisse sind demgegenüber gar nicht Gegenstand ausdrücklicher gesetzlicher Regelungen. Wenn schon die Pflicht zur Publizierung von Organisationsplänen die zugehörigen personenbezogenen Daten ausschließt, muß dies erst recht für Telefonverzeichnisse gelten. Dieses Ergebnis würde bei Bejahung eines individuellen Anspruchs aus § 1 IFG unterlaufen.

    Eine behördeninterne Liste kann auch keine amtliche Information im Sinne dieser Vorschrift darstellen, weil die Behörde über ihre ureigene Liste nicht „informiert“ ist bzw. wird. Eine Information setzt einen Erkenntnisgewinn bei einem Empfänger voraus (vgl. Schoch, IFG, 2009, § 2 Rdnr. 16)und liegt bei selbstreferentiellen Dispositionen der Behörde nicht vor.“


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