PSD Bank Kiel: Keine Bank für Jedermann!

(c) Rainer Sturm / pixelio.de

(c) Rainer Sturm / pixelio.de

Während die Bundesregierung gerade in Umsetzung der EU-Zahlungskonten-Richtlinie jedem Bürger das Recht auf ein Girokonto einräumen will, sieht die Realität für viele Arbeitslose (trotz der freiwilligen Selbstverpflichtung der Banken und Sparkassen in Deutschland aus dem Jahre 1995) noch ganz anders aus. Besonders dreist lehnte jüngst die PSD Bank Kiel eG einem Arbeitslosen ohne Girokonto die Kontoeröffnung ab:

„Als Genossenschaftsbank hat die PSD Bank Kiel eG wesentlich strengere Richtlinien zu erfüllen als beispielsweise ein öffentlich-rechtliches Kreditinstitut. Deshalb werden Unterlagen zur Kontoeröffnung, die bei uns eingehen, besonders sorgfältig geprüft. Nur wenn im Ergebnis dieser Prüfung alle Voraussetzungen erfüllt sind, dürfen wir einer Kontoeröffnung zustimmen. Bei Ihrem Antrag war dies leider nicht der Fall. Wir bedauern, Ihnen keine positivere Nachricht geben zu können.“

Kunden der PSD-Bank sollten sich überlegen, ob sie wirklich mit einer Bank zusammenarbeiten wollen, die einkommensschwache Kunden derart brüsk abweist und für die offenbar eine freiwillige Selbstverpflichtung das Papier nicht wert ist, auf dem diese gedruckt steht. Dass sich die PSD-Bank dabei auch noch auf ihre Organisationsform als Genossenschaft beruft, die – jedenfalls in der Vergangenheit – dafür stand, auch soziale Aspekte besonders in den Blick zu nehmen, befremdet.

Rechtsanwalt Helge Hildebrandt


4 Kommentare on “PSD Bank Kiel: Keine Bank für Jedermann!”

  1. Michael Marunczek sagt:

    Tjo, da kann ich auch einen Kommentar zu abgeben.
    Als ich vor zweieinhalb Jahren auf der Suche nach einem neuen Konto war habe ich auch diese Bank in Erwägung gezogen. Daraufhin habe ich mich Persönlich in der Filiale vorgestellt und erwähnt das ich von Hartz 4 lebe. Und da meinte der Junge und dynamische Herr hinter dem Tresen das sie solche Leute nicht haben wollen und ich gar nicht erst versuchen sollte einen Antrag auf Kontoeröffnung zu stellen. Na ja, ehrlich war er wenigstens.

  2. Björn Nickels sagt:

    Vielen Dank für die Info.

    Ich zitiere von dem von dir (Helge Hildebrandt) angegebenen LINK:

    „Künftig darf jeder Bürger und jede Bürgerin ein Konto eröffnen.
    … Im Bundestag haben hierzu die Beratungen begonnen.“

    Zitatende!

    Ist es jetzt so, dass dies in der Bundesrepublik Deutschland (noch) nicht geltendes Recht
    ist?

    Somit kann man wohl auch hier keine Beschwerde einlegen?:

    http://verbraucher.bankenverband.de/beschwerdestelle/beschwerdeformular/

    Ombudsmann der privaten Banken
    Bundesverband deutscher Banken
    Postfach 04 03 07
    D-10062 Berlin

    ——————————————

    https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2015/10/2015-10-28-recht-auf-ein-konto-fuer-jedermann.html

    Verbraucherfinanzen im Bundestag
    Jedem das Recht auf ein Konto

    Künftig darf jeder Bürger und jede Bürgerin ein Konto eröffnen. Dieses Recht erhalten auch Asylsuchende und Menschen, die mit Duldung bei uns leben. Im Bundestag haben hierzu die Beratungen begonnen.

  3. Aus dem Newsletter 8/2016 vom 29.02.2016 von Harald Thomé:

    Der Bundestag hat am 25.02. das „Jedermann-Konten-Gesetz“ verabschiedet. Künftig darf jeder Bürger und jede Bürgerin ein Konto eröffnen. Dieses Recht erhalten auch Asylsuchende und Menschen, die mit Duldung bei uns leben. Außerdem wird der Kontowechsel von einer Bank zur anderen leichter. Weitere Infos hier: http://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/2016/bundestag-beschliesst-einstimmig-das-konto-fuer-alle-basiskonto/
    und https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2015/10/2015-10-28-recht-auf-ein-konto-fuer-jedermann.html


Hinterlasse einen Kommentar

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..