Neue Mietobergrenzen im Kreis Plön seit 1.11.2013
Veröffentlicht: 10. Dezember 2013 Abgelegt unter: Jobcenter Plön, Kosten der Unterkunft, Mietobergrenzen | Tags: Kosten der Unterkunft Kreis Plön 2013, Mietobergrenzen Kreis Plön 2013 5 KommentareSeit dem 01.11.2013 gelten im Kreis Plön die nachfolgenden Mietobergrenzen. Die Werte sollen künftig alle zwei Jahre aktualisiert werden.
Bruttokaltmieten Stand 1.11.2013 |
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Wohnungs-markttyp |
1 Person (bis 50 qm) |
2 Personen (50 bis 60 qm) |
3 Personen (60 bis 75 qm) |
4 Personen (75 bis 85 qm) |
5 Personen (größer als 85 qm)* |
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MWE |
MWE |
MWE |
MWE |
MWE |
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I |
|
319,50 |
392,40 |
495,00 |
512,55 |
557,65 |
II |
|
357,00 |
436,80 |
526,50 |
601,80 |
627,95 |
III |
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318,00 |
400,80 |
481,50 |
553,35 |
618,45 |
IV |
|
329,50 |
403,80 |
489,00 |
542,30 |
619,40 |
* bezogen auf 95 qm Quelle: Mietwerterhebung Kreis Plön 2013 |
Wohnungsmarkttyp I: Amt Bokhorst-Wankendorf, Amt Preetz-Land, Amt Selent/Schelsen, Bönebüttel
Wohnungsmarkttyp II: Amt Schrevenborn, Stadt Schwentinental
Wohnungsmarkttyp III: Amt Großer Plöner See, Amt Lütjenburg, Amt Probstei
Wohnungsmarkttyp IV: Stadt Plön, Stadt Preetz
Ob diese Werte einer gerichtlichen Prüfung standhalten werden, bleibt Abzuwarten. Entscheidungen in Eilverfahren sind hier noch nicht bekannt.
Weitere Infos (mit weiteren Links)
Kreis Plön will Mietobergrenzen neu regeln
Offizielle Tabelle
Vergleich WoGG + 10 % (Rechtsprechung SG Kiel) mit neuen MOG
Rechtsanwalt Helge Hildebrandt
Bisher liegt uns dazu noch ein Schreiben der Leistungsabteilung vor, dass sie noch am Prüfen sind … es wird bis dato noch nicht wirklich umgesetzt … eine endgültige Entscheidung ist hier noch nicht eingegangen.
Durch die extreme Absendung der kalten Nebenkosten sind die Mieten, obwohl die Sätze für die Kaltmiete angehoben wurden, nämlich in der Realität gesunken.
LG
Renate
Ich habe es auch erst überlesen. Seite drei, zweiter Absatz von oben in der Sitzungsvorlage 047/13:
„Die neuen Mietobergrenzen werden als abstrakte Richtwerte nach Kenntnisnahme durch den Sozialausschuss Anwendung finden. Die Werte sind künftig alle zwei Jahre zu aktualisieren.“
Klicke, um auf 2013_047_vorlage-2.pdf zuzugreifen
Kenntnisnahme durch den Sozialausschuss war am 23.10.2013. Geltung damit ab 01.11.2013.
Das die neuen Mietobergrenzen ab 1.11.13 eigentlich gültig seien, hat uns die Mitarbeiterin der Leistungsabteilung des Jobcenters Plön zwar auch gesagt, aber auch, dass sie noch prüfen und eine Antwort schriftlich kommen würde. Auf diesem Schreiben steht noch nicht drauf, dass sie uns was abziehen, sondern folgendes:
„Klärungen bezüglich neu einzuleitender Mietsendungsverfahren laufen zurzeit.“
Also bleibt abzuwarten, was darunter zu verstehen ist.
Hier bei uns in den Blocks überschreiten die kalten Nebenkosten nämlich die festgesetzten Grenzen dafür erheblich .. schon bei der Vorauszahlung um ca. 1/3 und es war bisher in jedem Jahr so, dass noch fast 1.000 Euro jährlich an Nachforderungen kamen, die sonst immer vom Jobcenter übernommen worden sind.
Bei uns gibt es keine Wasseruhren .. was in der Ostlandstraße übrigens anders ist …und alles wird einzig und alleine nach Quadratmetern und nicht nach Personenzahl, die eine Wohnung bewohnen, hier abgerechnet.
Viele Wohnungen hier stehen leer und werden seit Monaten unter einem Höllenlärm umgebaut .. Bohren, Hämmern, Schleifen, oft an 6 Tagen in der Woche von morgens bis abends .. und soweit wir das mitbekommen haben, nutzen die dort eingesetzten Arbeiter wohl diese Wohnungen auch als Unterkunft. Wie das nun abgerechnet wird .. auch der Strom, der hier durch den Einsatz der vielen Maschinen sicher nicht knapp verbraucht wird, ist schwer zu beurteilen.
Trotz dieses Lärmpegels, den wir nun seit Monaten hier aushalten müssen, hat man uns die Miete erhöht .. in der Ostlandstraße ist es übrigens ein anderer Käufer, der diese Wohnungen aufgekauft hat und der hat die Mieten anders als unserer dort nicht erhöht.
Diese Wohnungen sind, soweit wir es ermittelt haben, auch besser von der Ausstattung, unser neuer Vermieter bezieht sich aber auf Vergleichswohnungen in der Ostlandstraße, womit er seinen Anspruch auf Mieterhöhung begründet .. und zwar auf Wohnungen dort, die besser ausgestattet sind, teils einen Balkon und eine Wasseruhr oder warmes Wasser am Waschbecken im Bad usw. haben, was hier nicht so ist.
Wir haben momentan gar nichts unterschrieben, weder für diesen Vermieter noch für das Jobcenter.
Den neuen Verwalter erreicht man nur über eine teurer Handynummer und außerhalb seiner Bürozeiten gar nicht, ein Notdienst für einen Hausmeister .. falls hier mal was Extremes passieren sollte … ist auch nicht da. Man soll sich dann an den nicht zu erreichenden Verwalter wenden. Wo der sein Büro hat, ist uns nicht bekannt .. irgendwo im 4. Stock eines Nebenblocks, wo an der Tür aller Wohnungen dort aber kein Name dran steht und ihn bisher deshalb auch noch niemand von uns zu Gesicht bekommen hat.
Auf e-mails bekommt man keine Antwort, ruft man den Käufer direkt an, kriegt man die Auskunft, doch den Verwalter über seine Handynummer anzurufen und wenn man sagt, das sei einem zu teuer, man könne ja eine mail schicken und um Rückruf bitten, aber ein Rückruf kommt dann nicht.
Also ganz tolle Zustände hier.
Und der Mann ist Rechtsanwalt für Immobilienrecht .. gegen den klagen dürfte nicht einfach werden.
LG
Renate
Einiges versteh ich hier nicht bzw. in der Vorlage. Ist die MOG nun nur die Nettokaltmiete oder die BKM?
„Die ermittelten angemessenen Mietobergrenzen (Nettokaltmiete) liegen fast gänzlich über den alten Beträgen (Folie 18). Bei diesem Vergleich sind die kalten Betriebskosten nicht berücksichtigt, weil sie in voller Höhe übernommen werden.“
Daraus ergibt sich doch, dass die MOG die NKM meint, denn die kalten BTK sind ja unterschiedlich.
„Diese Werte liegen zumeist deutlich über den jetzt festgestellten neuen abstrakten Richtwerten für die Bruttokaltmiete (Folie 19).“
Hier steht nun, dass die MOG eben aus NKM und kBTK besteht.
Ausserdem ist die Erklärung der Produkttheorie wohl etwas merkwürdig in der Vorlage.
Ich schieße jetzt nur mal kurz so aus der Hüfte: In einer Tabelle ist die Nettokaltmietobergrenze genannt, in einer anderen die Bruttokaltmietobergrenze. Ich habe die Bruttokaltmietobergrenzen veröffentlicht. Mit dem „Konzept“ konnte sich – außer dem Kreis – wohl noch keiner intensiver befassen, denn veröffentlicht ist – so weit ich das sehen kann – bisher nur ein (nicht einmal vollständiger) Folienvortrag von Analyse & Konzepte sowie die Sitzungsvorlage 047/13. Letztlich wird der Kreis wohl erst in den einstweiligen Rechtsschutzverfahren und Klageverfahren (mit denen ja zu rechnen ist) die vollständige Berechnung von Analyse & Konzepte vorlegen. Wie mir heute berichtet wurde, hatten Kommunalpolitiker (außer dem einen der Linken) auch kein gesteigertes Interesse daran, sich mit dem Konzept genauer auseinander zu setzen. Es wurde wohl letztlich ohne tiefere Durchdringung „durchgewunken“ – wie so oft.