Freie Hansestadt Bremen: Sozialverwaltung vor dem Kollaps?

Wappen Hansestadt BremenHeute erhielt ich vom Amt für Soziale Dienste der Freien Hansestadt Bremen die Eingangsbestätigung hiesigen Widerspruches vom 05.11.2014. Selbst diese Eingangsbestätigung dürfte ich nur deshalb erhalten haben, weil ich am 29.10.2015 Untätigkeitsklage vor dem Sozialgericht Kiel  gegen die Freie Hansestadt erhoben habe, da diese auch in diesem Widerspruchsverfahren auf meine anwaltlichen Schreiben nicht reagiert hat. Was kaum öffentlich ausgesprochen wird, hier soll es einmal gesagt werden: Die Sozialverwaltung, längst mehr von politisch gewollten Sparzwängen regiert als an rechtmäßigem Verwaltungshandeln orientiert, hat sich in Teilen Deutschlands an den Rande der Arbeitsunfähigkeit manövriert. Es wird Zeit, dass dieses Thema auf die politische Agenda kommt.

Helge Hildebrandt


9 Kommentare on “Freie Hansestadt Bremen: Sozialverwaltung vor dem Kollaps?”

  1. Martina Bedregal Calderón sagt:

    Wahre Worte und traurige Realität.

  2. Fragesteller sagt:

    Bereits Richterin Rau aus Dresden mußte im September d. J. die traurige Erfahrung machen, das die Antwortzeiten der Behörde zu wünschen übrig lassen:

    Richterin rüffelt Dresdner Jobcenter

    https://mopo24.de/nachrichten/richterrin-rueffelt-dresdner-jobcenter-14944

    Das ist nach Aussage der zuständigen Behörde ein bedauerlicher Einzelfall gewesen.
    Solche Einzelfallbeurteilungen finde ich in dem Schriftverkehr meiner Behörde an das Sozialgericht aber auch.

  3. Björn Nickels sagt:

    Ich spüre auch jedesmal eine gewisse Unruhe/Unsicherheit in mir, wenn ich meinen WBA (Weiterbewilligungsantrag) beim Jobcenter Kiel einreiche.

    Dieses habe ich am 03.12.2015 für die Zeit ab 01.01.2016 getan, dieser ist bearbeitungsmäßig (Bearbeitungszeit) auch am heutigen 10.12.2015 nach 1 Woche noch gar nicht „dran“.

    Zugegeben: In 8 Jahren Arbeitslosengeld II (Hartz IV) ist es auch erst einmal vorgekommen, dass ich meinen Bescheid nicht zum 01.01. des jeweiligen Jahres erhalten habe.

    Das ist immer besonders schade, weil das staatliche Existenzminimum eh nicht besonders hoch ist und nur das Nötigste davon bezahlt werden kann (biologisches Überleben) ; aber es ist auch nicht schön, wenn das neue Jahr gleich mit „Geldhinterher-Rennen“ beginnt.

    Ich gehe auch davon aus, dass die Zustände in den Ämtern politisch gewollt ist und selbst die motiviertesten MitarbeiterInnen der Jobcenter dagegen sehr oft nicht ankommen.

    Wünsche allen LeserInnen angenehme Feiertage.

    Björn Nickels

  4. Björn Nickels sagt:

    Helge (Hildebrandt), das ist ja interessant.

    Ist es ein Geheimnis, was du widerspruchs- bzw. klagetechnisch mit der Stadt Bremen zu tun hast?

    Umzugskosten? Streit über Höhe der Kosten der Unterkunft (Miete)?.

    • Das liegt an der sonderbaren Regelung des § 98 Abs. 5 SGB XII. Danach ist für die Leistungen nach dem SGB XII an Personen, die Leistungen nach dem 6. bis 8. Kapitel in Form ambulanter, betreuter Wohnmöglichkeiten erhalten, der Träger der Sozialhilfe örtlich zuständig, der vor Eintritt in diese Wohnform zuletzt zuständig gewesen wäre. Ich habe also Mandanten in Kiel in Einrichtungen, die ihre Sozialleistungen aus anderen Städten erhalten, die vor der Aufnahme in die betreute Wohnform zuständig waren. Eine absolut irrsinnige Regelung, aber eben auch nur eine von vielen Fehlleistungen des Gesetzgebers. Konkret streite ich tatsächlich um eine Nebenkostennachforderung.

  5. Björn Nickels sagt:

    Nachtrag bzgl. meines 1. Kommentares zu diesem Thema hier auf dieser homepage:

    Vorerst jedoch Zitat des 1. Kommentares von mir:

    „10. Dezember 2015 um 12:27:“

    Ich spüre auch jedesmal eine gewisse Unruhe/Unsicherheit in mir, wenn ich meinen WBA (Weiterbewilligungsantrag) beim Jobcenter Kiel einreiche.

    Dieses habe ich am 03.12.2015 für die Zeit ab 01.01.2016 getan, dieser ist bearbeitungsmäßig (Bearbeitungszeit) auch am heutigen 10.12.2015 nach 1 Woche noch gar nicht “dran”. “

    Zitatende!

    —————————————

    Jetzt endlich Nachtrag:

    Am Freitag, 11. Dezember 2015 (also nach 8 Tagen) ist der Bewilligungsbescheid bei mir angekommen.

    Ob die Schnelligkeit des Jobcenters Kiel daran lag, dass mein Kommentar hier veröffentlicht wurde, oder ob es jetzt, wo Bewilligungsbescheide in der Regel für 12 Monate und nicht mehr für 6 Monate erstellt werden, immer so schnell geht, kann ich leider nicht sagen.

    In jedem Falle kann ich jetzt etwas entspannter Weihnachten feiern.

    Vielen Dank.

    Björn Nickels

  6. Michael Marunczek sagt:

    Toll, ich habe meine WBA am 04.12. eingereicht. Nichts bekommen. Beim Anruf bei der Service Nummer (21.12.) wurde mir gesagt das so ein Antrag 15 Arbeitstage dauern würde und ich den zu spät eingereicht habe. Wenn er bis zum 30.12. nicht bearbeitet wurde kann man erst was machen.
    Silvester werde ich wohl ohne Geld zuhause verbringen.

    • Nach § 86 b Abs. 2 SGG können Sie am 01.01.2016 einen Eilantrag beim zuständigen SG stellen, wenn Sie kein ALG II erhalten haben. Die Behörde darauf hinweisen, dann bekommen Sie sicherlich rechtzeitig Ihr Geld. Die Antragstellung am 04.12.2015 ist nicht zu spät.


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