Anrechnung der „Mütterrente“ auf die Grundsicherung im Alter

Wappen KielAufgrund einiger Nachfragen zur Anrechnung der „Mütterrente“ auf die Grundsicherung im Alter weise ich an dieser Stelle auf eine „Geschäftliche Mitteilung“ des Sozialdezernenten der Stadt Kiel vom 27.11.2014 hin, deren Kenntnis für Betroffene gegebenenfalls von Nutzen sein kann:

Zusammenfassung:

Die Zahlung der „ Mütterrente“ ab Juli 2014 führt bei Empfängerinnen von Grundsicherung im Alter nach dem SGB XII zur Minderung des Grundsicherungsanspruches. Die Rentennachzahlung ist an das Grundsicherungsamt zu erstatten, obwohl viele Betroffene erwarten, zumindest einen Teil der Rentennachzahlung behalten zu dürfen. Das Grundsicherungsamt bietet daher im Falle von Rückforderungen entgegenkommende Ratenzahlungen an.

Hintergründe:

Seit dem 1. Juli 2014 ist das Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung in Kraft. Es beinhaltet die Anerkennung eines zusätzlichen Jahres mit Kindererziehungszeiten bei Müttern und Vätern, deren Kinder vor 1992 geboren sind („Mütterrente“). Die Anerkennung zusätzlicher Kindererziehungszeiten erfolgt von Amts wegen, eine Antragstellung beim Rententräger ist nicht erforderlich. Die betroffenen Renten werden aktuell um einen Betrag von 28,14 Euro je Kind erhöht.

Die erhöhten Rentenzahlungen der „Mütterrente“ ab Juli 2014 sind bei Empfängerinnen von Grundsicherung im Alter vollständig als Einkommen anzurechnen. Es ergeben sich für diese Menschen mit Sozialhilfe daher keine finanziellen Vorteile durch die Erhöhung der Renten. Das gilt auch für die in den vergangenen Wochen seitens der Rentenversicherung ausgezahlten Nachzahlungen für die Zeit ab Juli 2014.

Anscheinend erwarteten aber viele Betroffene auch aufgrund der bisherigen Informationen seitens der Bundesregierung und durch die öffentliche Berichterstattung, dass sie die „Mütterrente“ zumindest teilweise zusätzlich zur Sozialhilfe zur Verfügung haben würden. Die Minderung der Grundsicherungsleistungen und die vollständige Rückforderung der erhaltenen Rentennachzahlung führen daher häufig zu Enttäuschungen. Das zeigen Anrufe und persönliche Gespräche mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Inzwischen erfolgten in der Grundsicherungsabteilung bereits zahlreiche Rückzahlungsaufforderungen. Sowohl hinsichtlich der Anrechnung der Rente wie auch hinsichtlich der Rückzahlungsaufforderung hat das Grundsicherungsamt nach dem Gesetz keinen Ermessensspielraum für die Freilassung von Teilbeträgen. Das wird auch in einer Weisung des Bundes an die Grundsicherungsbehörden klargestellt. Allerdings wird seitens unserer Verwaltung die Möglichkeit eingeräumt, die Beträge in kleinen Raten zu tilgen, da die Rückzahlungsverpflichtung viele Kunden überraschend trifft. Teilweise wurden insbesondere die Nachzahlungsbeträge aus der Rente bereits für anstehende Anschaffungen verausgabt, so dass die Neuberechnung der Grundsicherung hier zu Schwierigkeiten führte. Die Verwaltung ist aber bemüht, hier mit jedem Kunden eine gute Lösung der Rückzahlungsmodalitäten zu finden.

Soweit bisher keine Altersrenten bezogen werden, kann durch die zusätzlichen Kindererziehungszeiten auch erstmalig ein Rentenanspruch entstehen. Dafür ist ein Antrag beim Rententräger erforderlich. Das Amt für Wohnen und Grundsicherung und die Rentenberatungsstelle des Bürger- und Ordnungsamtes unterstützen gemeinsam die Bezieherinnen von Grundsicherung bei der Durchsetzung möglicher Rentenansprüche.

Immerhin führten bei einigen Rentnerinnen die höheren Rentenzahlungen dazu, dass sie zukünftig ohne Grundsicherung auskommen, weil das Gesamteinkommen nun ausreicht, das Existenzminimum zu decken. Meistens wird in diesen Fällen nun das Wohngeld anstelle der Grundsicherung in Anspruch genommen und die wirtschaftliche Situation dieser Menschen hat sich etwas verbessert. Das betrifft aber nur einen sehr geringen Anteil der Grundsicherungsempfängerinnen.“

Mehr zum Thema:

WAZ vom 21.12.2013: Arme Frauen haben nichts von der Mütterrente der Großen Koalition
DER SPIEGEL vom 31.03.2014: Die Mogelpackung

Rechtsanwalt Helge Hildebrandt


11 Kommentare on “Anrechnung der „Mütterrente“ auf die Grundsicherung im Alter”

  1. Björn Nickels sagt:

    Helge (Hildebrandt), vielen Dank für die Aufklärung.

    Es ist schlichtweg ein Skandal, dass die Mütterrente zu 100 % auf die Grundsicherung im Alter angerechnet wird. Da zeigt sich das wahre Gesicht unseres Sozialstaates, was diesem das Aufziehen von Kindern wert ist.

    Zusätzlich ist das noch ein BÜROKRATIEMONSTER. Erst erhalten die betroffenen Mütter (und ggf. auch Väter, wenn Voraussetzungen auf sie zutrifft) von der Rentenversicherung Geld mit der Konsequenz, dass dies ein paar Monate später? wieder an die Kommune zurückgezahlt werden muss, wenn die Mütter oder Väter Grundsicherung im Alter beziehen.

    ———————-

    Wenn also mehrere Hundert GrundsicherungsempfängerInnen im Alter (GruSi im Alter) in Kiel nicht einfach die 28,14 € pro Kind und Monat mit den nächsten Zahlungen verrechnet bekommen können ergibt sich schlimmstenfalls ein „Eintreibungsszenario“.

    Das sieht wohl auch die Stadt Kiel so, denn lt. obiger Geschäftlichen Mitteilung werde man, ich zitiere:

    “ … eine gute Lösung der Rückzahlungsmodalitäten zu finden.“

    Zitatende!

    ———————–

    Mich würde mal die Meinung des Europäischen Gerichtshof interessieren, was dieser zu einer 100 % igen Anrechnung der Mütterrente auf Grundsicherung im Alter sagen würde …

  2. Björn Nickels sagt:

    Fundsache:

    Siehe besonders den vorletzten Absatz!

    ———————————–

    Sendetermin

    Fr, 19.12.14 | 13:00 Uhr

    http://www.daserste.de/information/politik-weltgeschehen/mittagsmagazin/sendung/muetterrente-mogelpackung-100.html

    ARD-Recherchen: Mogelpackung Mütterrente? | Video verfügbar bis 19.12.2015

    Sie haben mitgeholfen, den Grundstein für unseren Wohlstand zu legen – die Mütter. Die große Koalition wollte die Lebensleistung dieser Frauen würdigen, mit der Mütterrente. So hat es Bundeskanzlerin Angela Merkel Ende versprochen: “Das ist ein Akt der Gerechtigkeit gegenüber diesen Müttern, die es oft schwieriger hatten und dieses Versprechen haben wir jetzt eingelöst.“ (ARD-Brennpunkt, 27.11.2013)

    Doch jetzt stellen viele Rentnerinnen fest: Sie bekommen die Mütterrente nur mit hohen Abzügen. So wie Hannelore Stützel. Sie hat drei Kinder groß gezogen. Dafür sollte sie eigentlich jeden Monat gut 85 Euro Mütterrente bekommen. Aber auf ihrem Konto landet nur ein Bruchteil davon. Die Rentnerin ist sauer: „Ich sehe das als Betrug an. Man darf nicht versprechen, dass Mütter die Rente bekommen und dann ziehen sie sie wieder ab.“

    Manche bekommen gar nichts. So wie Anni Sheikh. Sie hat zwei Kinder und lebt von der Grundsicherung. Deshalb erhält sie zwar Mütterrente, aber nur auf dem Papier – nicht auf dem Konto. Denn wer Grundsicherung bekommt, kriegt zwar die Mütterrente, doch die Grundsicherung wird genau um diesen Betrag wieder gekürzt. Auch Anni Sheikh ist verärgert: „Beschiss! Auf Deutsch gesagt. Das finde ich nicht gut.“

    Der Rentenexperte Stefan Sell hat für diese Praxis ebenfalls kein Verständnis: „Das heißt der Staat steckt den Müttern in die linke Tasche einen Betrag rein und sagt hier, wir honorieren eure Lebensleistung und mit der gleichen Hand holt er sich diesen Betrag aus der rechten Manteltasche wieder raus und die betroffenen bekommen keinen Cent mehr. Das ist natürlich eine sehr perfide Art des Geschenkeverteilens.“

  3. m. hundertmark sagt:

    Merkel und Nahles sowie der alte Mann Finanzminister Schäubel sind die grössten Betrüger des Jahrhunderts es ist schon ein Verb ……… was den Ärmsten hier angetan wird, es fehlt seit Beginn der Mütterrente ein Freibetrag als Gegenrechnung bei der Grundsicherung, vielleicht kann ja jemand hier das veranlassen 300.000 Mütter wären dankbar.

    • Nun ja, wie der Name schon sagt, handelt es sich bei der „Mütterrente“ um eine Rente, die – wie jedes andere Renteneinkommen auch – auf die Grundsicherung anzurechnen ist.

      Konkret: „Mit dem Begriff Mütterrente ist eine bessere Anerkennung von Erziehungszeiten für Kinder gemeint, die vor 1992 geboren wurden. Für sie konnte bislang ein Jahr Kindererziehungszeit berücksichtigt werden. Seit dem 1. Juli 2014 kann für alle Mütter oder Väter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, ein zusätzliches Jahr mit Kindererziehungszeiten angerechnet werden. Dadurch können sich Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten erhöhen.“

      Die Mütterrente soll eine höhere Rente, nicht aber höhere Sozialleistungen bewirken. Daran ist nichts betrügerisches zu finden. Leider haben sich viele Mütter mit geringen oder gar keinen Rentenansprüchen Hoffnungen gemacht, die nicht berechtigt waren.

      Im Übrigen würde wohl eine Privilegierung von Müttern in der Altersgrundsicherung (wie Sie es sich wünschen) unter Gleichheitsgesichtspunkten (Art. 3 GG) kaum zu rechtfertigen sein.

      • Bahlburg sagt:

        Bei der Grundsicherung spricht keiner über die Mütterrente, die volle Rente wird angerechnet. Hier habe ich aber eine Aussage der Polikerin Julia Klöckner, die das Gegenteil bestätigt.
        https://www.zdf.de/nachrichten/zdf-morgenmagazin/zdf-morgenmagazin-clip-20-318.html
        Selber mal in das Video reinhören.

        • Trigo Teixeira, Antje sagt:

          Verkehrte Welt – eine Mutter deren Rente über den Grundsicherungsbetrag liegt hat tatsächlich mehr Geld auf dem Konto – eine Mutter die Grundsicherung bekommt, der wird wieder alles abgezogen. Wer erklärt mir diese Logik?

          • Die Logik ist tatsächlich sehr einfach und praktisch zwingend: Auch die „Mütterrente“ ist eine Rente und wird deswegen wie jede andere Rente auf die Grundsicherung angerechnet. Das ist aber nicht nur logisch, sondern auch nicht so ungerecht, wie viele behaupten.
            Beispiel: Die ungewollt kinderlose Rentnerin A hat einen Rente von 530,00 €, die voll auf die Grundsicherung angerechnet wird. Die Rentnerin B hat ein Kind großgezogen, nie gearbeitet und eine Witwenrente von 500,00 €. Zusätzlich erhält sie 30,00 € „Mütterrente“. Warum sollte Rentnerin B besser gestellt werden als Rentnerin A?

  4. Sabine Doherr sagt:

    Hallo zusammen, ich habe die Műtterrente nachgezahlt bekommen, 218 €. Die Grundsicherung von Montabaur will alles komplett abziehen. Habe nachgefragt für eine Tilgung von 50 Euro. Wurde mir verwehrt, bitte um Rat.

    • Das Grundsicherungsamt kann – wenn er vorher von dem Zufluss der 218 € weiß – diese voll auf Ihren Grundsicherungsanspruch im Zuflussmonat anrechnen oder muss, wenn es erst später zum Zufluss erfährt, für den Monat des Zuflusses die bewilligten und gewährten Leistungen aufheben und Erstattung verlangen. Ein Aufrechnung nach § 26 SGB XII ist in Ihrem Fall nicht möglich, d.h. welche Raten Sie zahlen, können Sie im Regelfall (Pfändungsfreiheit) recht frei verhandeln.

  5. Silke Waerder sagt:

    Hallo,
    ich habe da auch mal eine Frage.
    Meine Mutter ist 88 Jahre alt und seit August 2020 in einen Seniorenheim. Ihre komplette Rente geht drauf. Leider reicht es immer noch nicht aus und das Sozialamt muss dazu zahlen.
    Es ist nicht viel aber die Rente reicht eben nicht komplett aus so wie auch das Pflegegeld.
    Aber jetzt sagte mir meine Tante, dass meine Mutter ja eine Mütterrente für 7 Kinder bekommt, und die müsste Sie bekommen, dass heißt weder das Heim noch das Sozialamt darf die Mutterrrente berechnen oder einbehalten. Ist das richtig?
    Sie bekommt Taschengeld und Bekleidungsgeld vom Sozialamt aber die Mutterrente sieht sie nichts von.

    • Hier dürfte dasselbe gelten wie bei der Grundsicherung nach dem SGB XII: Die Mütterrente ist wie die „normale“ Rente vorrangig für die Kosten des Seniorenheims einzusetzen. Begründung:

      „Dies folgt aus ihrer Konzeption als Bestandteil der Rente und entspricht dem Grundsatz des Nachrangs der Grundsicherung. Die Anrechnung ist auch sachgerecht. Es wäre Versicherten mit Pflichtbeitragszeiten aus Erwerbstätigkeit nicht zu vermitteln, dass Rentenerträge aus Kindererziehungszeiten im Hinblick auf das auf die Grundsicherung anzurechnende Einkommen besser behandelt würden als Rentenerträge aus einer Erwerbstätigkeit. Eine Anrechnung erfolgt im Übrigen auch schon derzeit hinsichtlich des Rentenertrags aus den bislang anerkannten Kindererziehungszeiten.“

      https://www.bmas.de/DE/Soziales/Rente-und-Altersvorsorge/Gesetzliche-Rentenversicherung/Fragen-und-Antworten-Muetterrente/faq-muetterrente.html


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