Sonderregelungen für Gerichte und Staatsanwaltschaften für die Dauer der Pandemie des Coronavirus (SARS-CoV-2)

Das Ministerium für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein hat zur Eindämmung der Corona-Pandemie Regelungen zur Beschränkung des Zugangs zu Gerichten und Staatsanwaltschaften erlassen. Für Rechtsuchende, die im Sozialrecht Rechtsschutz suchen, sind vor allem Nachfolgende Beschränkungen relevant:

1. Beratungshilfeanträge nur noch schriftlich

Beratungshilfe wird im Regelfall von den Amtsgerichten durch Ausstellung eines sog. Berechtigungsscheins gewährt, § 6 Abs. 1 BerHG. Hierzu ist in Kiel unter den Telefonnummern 604 – 2001 oder 604 – 2005 vorab ein Termin bei einem Rechtspfleger am Amtsgericht Kiel zu vereinbaren.

Rechtssuchende, die einen Berechtigungsschein beantragen wollen, werden zukünftig bis auf Weiteres auf die schriftliche Antragstellung verwiesen. Das schriftliche Verfahren bis zur Ausstellung eines Berechtigungsscheins dürfte absehbar länger dauern als die persönliche Antragstellung, da insbesondere direkt Nachfragen nicht mehr möglich sind. Es ist damit zu rechnen, dass hierdurch in noch größerem Maße als ohnehin schon etwa Widerspruchsfristen verstreichen werden, weil es von der Entscheidung, Widerspruch einlegen zu wollen, der Vereinbarung eines Termins am Amtsgericht Kiel, der Abgabe der Unterlagen beim Gericht, der Beantwortung etwaiger Nachfragen des Gerichts, der postalischen Übersendung des Berechtigungsscheins sowie der Vereinbarung eines Termins bei einem Rechtsanwalt länger als einen Monat dauern wird.

In Beratungshilfeangelegenheiten, in denen mit einer gewissen Sicherheit Beratungshilfe gewährt werden dürfte (etwa für Widerspruchsverfahren, vgl. grundlegend BVerfG 11.5.2009 – 1 BvR 1517/08; weiter Nachweise hier unter 3.3.3), sollte in der Zeit der Geltung des Erlasses der Weg über die sog. nachträgliche Beratungshilfe nach § 6 Abs. 2 BerHG gewählt werden und sich Rechtsuchende direkt an einen Anwalt ihrer Wahl wenden.

2. Fragebogen

Vor dem Zugang zu Gerichten und Staatsanwaltschaften ist zukünftig dieser Fragebogen auszufüllen.

3. Zutrittsverbot für bestimmte Personengruppen

Personen, die keine Justizbediensteten sind (einschließlich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie anderen externen Organen der Rechtspflege), ist der Zutritt zu den Gerichten und Staatsanwaltschaften zu untersagen, wenn sie innerhalb der letzten 14 Tage

a) in einem internationalen Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet in Deutschland entsprechend der Festlegung durch das Robert Koch-Institut (RKI) (tagesaktuell abrufbar unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuarti-ges_Coronavirus/Risikogebiete.html) waren,

b) in Österreich, der Schweiz oder der französischen Alpenregion waren, oder

c) Kontakt zu einer am Coronavirus erkrankten Person oder zu jemandem hatten, bei dem der Verdacht auf eine Coronavirus-Erkrankung besteht.

Gleiches gilt, soweit diese Personen unspezifische Allgemeinsymptome oder Atemwegsprobleme – gleich welcher Schwere oder Ausprägung – aufweisen und in den letzten vierzehn Tagen vor Erkrankungsbeginn eine der unter a) bis c) genannten Fallkonstellationen vorlag.

Soweit es sich um Personen, die zu einem Termin geladen wurden, oder deren Vertreterin oder Vertreter handelt, sind die für die Ausrichtung des Termins Verantwortlichen über die Zutrittsuntersagung unverzüglich zu informieren.

4. Nachtrag 21.04.2020: Mund-Nasen-Bedeckung erforderlich

Ab Mittwoch, den 22.042020 ist für alle externen Nutzer, zu denen auch die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gehören, die Nutzung einer Mund-Nasen-Bedeckung in den Räumen des Amtsgerichts Kiel grundsätzlich erforderlich ist. Dies gilt im Übrigen auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gerichtes, sofern diese sich auf öffentlich zugänglichen Flächen des Gerichtes aufhalten. Externe Nutzer sollen eigenen eigenen Mundschutz mit bringen. Ein medizinischer Mundschutz wird nicht verlangt, ausreichend sind auch etwa selbstgenähte Mund-Nasen-Bedeckungen. Für Notfälle hält das Amtsgericht Kiel Einmal-Mund-Nasen-Bedeckungen vor.

Anträge auf Bewilligung von Beratungshilfe sind bis auf weiteres weiterhin schriftlich einzureichen. Anträge können unter https://www.schleswig-holstein.de/DE/Justiz/AGKIEL/05_Service/_documents/05_9_Formulare/formulare.html heruntergeladen und ausgedruckt werden. Auf Nachfrage werden Anträge auf dem Postweg übersandt. Termine werden nur im Einzelfall vergeben.

Rechtsanwalt Helge Hildebrandt



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