Telefonnetz überlastet – Anrufe bei Arbeitsagenturen und Jobcentern auf Notfälle beschränken

Bundesagentur für Arbeit | 17.03.2020 | Presseinfo Nr. 12
Aufgrund des hohen Anrufaufkommens sind die Arbeitsagenturen und Jobcenter derzeit telefonisch nur eingeschränkt erreichbar. Das Telefonnetz unseres Providers ist derzeit überlastet. Wir bitten darum, Anrufe auf Notfälle zu beschränken.
  • Für alle Termine gilt: Kundinnen und Kunden müssen den Termin NICHT absagen. Es gibt keine Nachteile. Es gibt keine Rechtsfolgen und Sanktionen.
  • Fristen in Leistungsfragen werden vorerst ausgesetzt. Die Kundinnen und Kunden erhalten rechtzeitig eine Nachricht, wenn sich diese Regelungen ändern.
  • Die Arbeitsagenturen und Jobcenter schalten derzeit auch lokale Rufnummern. Diese werden örtlich bekannt gemacht.

Das Anrufaufkommen ist in den letzten Tagen auf das zehnfache des üblichen Niveaus gestiegen. Durch die vielen Anrufe ist das Telefonnetz unseres Providers überlastet.


2 Kommentare on “Telefonnetz überlastet – Anrufe bei Arbeitsagenturen und Jobcentern auf Notfälle beschränken”

  1. M. SIEGLER sagt:

    Ich habe schon vor vier Wochen einen Antrag auf Sonderernährung gestellt und noch keine Antwort erhalten. Telefonisch erreicht man niemand. Das Problem war auch schon vor der Corona Krise. So wissen Sie, wie lange ich noch warten muss. Ich kann von Hartz IV das jetzt während der Corona Krise nicht mehr stemmen.

    • Ich habe Ihren Beitrag mal so redigiert, dass man ihn einigermaßen verstehen kann. Bitte auf die Interpunktion achten.

      Sie meinen mit „Sonderernährung“ vermutlich einen „Mehrbedarf wegen kostenaufwendiger Ernährung“ nach § 21 Abs. 5 SGB II. Vier Wochen – man muss das leider sagen – ist (jedenfalls in Kiel) weder beim Jobcenter Kiel noch (vor allem bei der Stadt Kiel im Regelungsbereich SGB XII) eine ungewöhnlich langer Zeitraum. Wichtig: 1) Antrag mit Eingangsnachweis stellen. 2) Der Antrag ist kein Selbstläufer Mehrbedarf ärztlich bestätigen lassen. Unbedingt lesen: Die Hinweise der BA zu § 21 SGB II: https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba015861.pdf


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