Neue Mietobergrenzen für Kiel rückwirkend ab 01.01.2021

Am 20.05.2021 wird die Kieler Ratsversammlung die nachfolgenden Mietobergrenzen (bruttokalt) für den Regelungsbereich SGB II und SGB XII beschließen:

Personen im HaushaltAnzuerkennende
Wohnungsgröße (in m2)
Mietobergrenze in EUR
1-Personenhaushalt< 50397,00
2-Personenhaushalt> 50 – < 60466,00
3-Personenhaushalt> 60 – < 75610,50
4-Personenhaushalt> 75 – < 90723,00
5-Personenhaushalt> 90 – < 105845,50
6-Personenhaushalt> 105- < 115925,50
7-Personenhaushalt> 115 – < 1251.005,50
Mehrbetrag für jedes weitere Familienmitglied1080,00

Quelle: Rats-Drucks. 0420/2021

Rechtsanwalt Helge Hildebrandt



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