Wohnkostenlücke 2020: Dramatischer Anstieg der Mietzuzahler auch in Kiel
Veröffentlicht: 9. August 2021 Abgelegt unter: Jobcenter Kiel, Kosten der Unterkunft, Mietobergrenzen, Stadt Kiel Ein Kommentar
Die Bundestagsfraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage (19/30857) zur Wohnkostenlücke im Jahr 2020 gestellt. Darin fragt sie die Bundesregierung unter anderem, in welcher Höhe die Kosten für Unterkunft und Heizung, die Leistungsberechtigte in der Grundsicherung nach dem SGB II tatsächlich aufbringen mussten, nicht übernommen worden sind und wie viele Bedarfsgemeinschaften davon betroffen waren.
Für die Landeshauptstadt Kiel hat die Bundesregierung nachfolge Zahlen genannt (Drucksache 19/31600):
- 2.322.789 € mussten ALG II-Bezieher in Kiel im Jahr 2020 zu ihrer Miete aus ihrem Regelbedarf dazu bezahlen.
- Bei 1.834 Bedarfsgemeinschaften oder einem Anteil vom 11,6 % wurden die Mietkosten nicht in voller Höhe anerkannt.
- Im Durchschnitt mussten die Betroffenen alleinstehenden Personen oder Familien 105,55 € oder 18,3 % im Monat aus dem Regelsatz zu ihrer Miete dazu zahlen.
Im Mai 2020 hatte die Stadt Kiel auf eine kleine Anfrage der Ratsfraktion Die Linke noch angegeben, dass 1.222 Kieler Hartz-IV-Familien zu ihrer Miete hinzu zahlen müssten. Das bedeutet einen Anstieg von 50 % Zuzahlern allein in der zweiten Hälfte des Jahres 2020.
Rechtsanwalt Helge Hildebrandt
Da stellt sich die Frage warum nicht alle 1.834 Haushaltsvorstände bei ihnen und anderen Anwälten für Sozial Recht Schlange stehen. Wenn alle sich wehren würden käme die Stadt Kiel ganz schnell in Erklärungsnot was die Frage der Mietobergrenzen betrifft. Zumal das Thema auch mehr in die Öffentlichkeit getragen würde.
Mfg