Prämienzahlungen für hohe Sanktionierungsquoten

Gerd Altmann / pixelio.de

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Die Berliner Zeitung berichtete schon am 10.09.2013, dass die Geschäftsführer von Jobcentern Prämienzahlungen von bis zu 4.000 € im Jahr für besonders hohe Sanktionierungsquoten erhalten. Der Bericht findet sich hier, ein weiterer hier.


8 Kommentare on “Prämienzahlungen für hohe Sanktionierungsquoten”

  1. Heitmann sagt:

    Warum auch nicht!?

    Es könnte doch noch ausgebaut werden, indem man Bezieher von Leistungen
    aus dem Bereich des Jobcenters vertreibt! Damit fallen weniger KdU-Leistungen an.
    Die Hälfte davon könnte doch für Weihnachtsfeiern oder Betriebsausflüge genutzt werden!

    Nach Oben ist doch alles offen und der Kreativität keine Grenzen gesetzt.

    • Papa Lars sagt:

      Dies geschieht doch schon so. Der Befehlston in den JC, die Weigerung Anträge anzunehmen oder die Eingangsbestätigung auszuhändigen, die andauernden Falschauskünfte und nicht zuletzt die Einschüchterungsversuche durch den Wachschutz zeigen dies deutlich auf.

      Lässt sich ein Hilfesuchender dadurch nicht fernhalten und besteht auf die ihm zustehende Leistung, gibt’s auch schnell mal ein Hausverbot. Als Begründung wird einfach gelogen, überprüft ja keiner. Das Jobcenter bearbeitet die Eingaben und Beschwerden gegen sich selber.

  2. Martina Bedregal Calderón sagt:

    …oder indem man Leistungsberechtigte absichtlich krank macht, in die Rente abschiebt oder in Drastischeres.

  3. Fischer sagt:

    Die Job-Center und A-Agenturen sollten lieber mal die Gesetze ansehen und aufmerksam anwenden, dann gebe es weniger Sanktionen und das Ansehen der Behörde würde verbessert. Ich schlage vor, dass alle erfolgreichen Klagen der Alosen mit einer Amtshaftung der Bearbeiter
    bestraft werden. Das würde die Gerichte entlasten und diese Haftungsbeträge sollten für die Qualifizierung der Bearbeiter dienen, zumindest könnte so eine Art von „MPU“ für diese sogenannten Vermittler und deren internen Widerspruchsabteilungen erfolgen.

  4. Ingo Bittner sagt:

    Das ist doch ein schönes Thema für eine Kleine Anfrage im Sozialausschuss, Wahrscheinlich im nichtöffentl. Teil.
    Sind oder waren Sanktionsquoten teil der Kennzahlen, die das Jobcenter Kiel erfüllen musste?
    Waren daran die aus der RV entsandten Mitglieder in der Trägerversammlung beteiligt?
    Wie sieht es mit den KdU in diesem Zusamenhang aus? (Zwangsumzüge)

  5. Björn sagt:

    Hallo Helge,

    erst einmal vielen Dank für die wichtige Info.

    Ob aktuell die hohe Prämienzahlung für Kiel noch ein Ziel des Jobcenters ist?

    Natürlich können die Ratsleute dies in der Ratsversammlung thematisieren.

    Vielleicht gibt es ja eine mutige Kielerin oder einen mutigen Kieler, der dies in der Ratsversammlung als Bürger/in als Einwohnerfragestunde thematisiert. Das hat ja bei
    der Politikverdrossenheit mit ca. 38 % Wahlbeteiligung bei der Kommunalwahl 2013 eine andere Gewichtung; wenn die PolitikerInnen nicht unter sich sind am Redepult.

    Siehe Bürgerrechte (unterm Strich).

    Gruß

    Björn

    ———————————————————————————————————————

    http://www.schleswig-holstein.de/IM/DE/KommunalesSport/Kommunalrecht/Buergerrechte/Buergerrechte_node.html#doc288408bodyText5

    Einwohnerfragestunde

    Die einfachste Möglichkeit ein Anliegen vorzutragen, ist die Einwohnerfragestunde im Rahmen einer Sitzung der Gemeindevertretung oder des Kreistages. Fragen an die Vertretung können von allen Einwohnerinnen und Einwohnern gestellt werden, nunmehr auch wenn sie jünger als 14 Jahre sind. Darüber hinaus kann die Gemeindevertretung auch anderen Betroffenen die Gelegenheit zu Fragen, Vorschlägen oder Anregungen geben. Einzelheiten regeln die Geschäftsordnung der Gemeinde- oder Stadtvertretung beziehungsweise des Kreistages.

    Eine weitere Möglichkeit, das Meinungsbild der Einwohnerinnen und Einwohner einer Gemeinde oder eines Ortsteiles zu ermitteln, ist die konsultative Einwohnerbefragung. Auch hierzu werden nähere Einzelheiten in der Geschäftsordnung der Gemeinde- oder Stadtvertretung geregelt.

  6. In der Zielvereinbarung 2013 zwischen BA und BMAS ist auf Seite 6 als erstes „Ziel“ die Verringerung der Hilfebedürftigkeit benannt. Zielindikator ist „die Veränderung der Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt“. Ausdrücklich betont wird: „Sanktionen verändern diese Summe nicht.“ Der Umstand, dass dies extra betont werden muss, deutet darauf hin, dass in der Vergangenheit einige Jobcenter möglicherweise das Ziel der „Verringerung der Hilfebedürftigkeit“ durch eine „Veränderung der Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt“ im Wege der Steigerung der Sanktionierungsquoten zu erreichen versucht haben. Die „Zielvereinbarungen“ finden sich hier: http://www.sgb2.info/seite/zielvereinbarungen-bmasba

  7. Zum Thema siehe auch: Jobcentermitarbeiter werden von ihren Vorgesetzten unter massiven Druck gesetzt, die (angeblich nicht vorhandenen) Sanktionsquoten einzuhalten.

    Quelle: http://elo-leipzig.de/?p=356


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