Hartz IV: Bei mehreren Darlehen ist die Aufrechnungshöhe auf 10 % begrenzt
Veröffentlicht: 17. Januar 2016 Abgelegt unter: Aufrechnung 3 Kommentare
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Bei der Aufrechnung mehrerer gleichzeitig zu tilgender Darlehen darf die Aufrechnungshöhe 10 % nicht übersteigen. Die Begrenzung auf 10 % des jeweils maßgeblichen Regelbedarfes greift allerdings nicht, wenn neben einem Darlehen nach § 42a SGB II auch noch Erstattungsforderungen nach § 43 SGB II aufgerechnet werden. In diesen Fällen ergibt sich die Obergrenze der Aufrechnungsbeträge aus § 43 Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 2 SGB II. Die Bundesagentur wird ihre Fachlichen Hinweise zu § 42a SGB II entsprechend ändern (Schreiben der BA vom 12.01.2016 an Harald Thomé vom Tacheles e.V.).
Thomé Newsletter 12/2016 vom 06.04.2016
2. BA führt nun offiziell die Begrenzung der Darlehensaufrechnung auf 10 % des Regelbedarfes ein
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Über fast vier Jahre hat die BA in ihren Fachlichen Hinweisen angewiesen, dass die Jobcenter 3 x 10 % des Regelbedarfes aufrechnen dürfen. Nach massiven Druck und diversen Urteilen und auch nach der Antwort auf die Tachelesanfrage, geben sie diese Position nun auf und begrenzen die Aufrechnung per Weisung auf insgesamt 10 % des RB. Die neue Weisung gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/sgb-ii-hinweise/FH-42a—21.03.2016.pdf
Die Antwort auf die Tachelesanfrage hier: http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aktuelles/Aufrechnung__Antwort_BA_12.01.2015.pdf
Das bedeutet, jeder von überhöher Aufrechnung Betroffene oder Berater der eine überhöhte Aufrechnung feststellt, sollte mit Verweis auf die Rechts- und Weisungslage die unverzügliche Korrektur verlangen.
Habe 5 Darlehen aufgrund Strom und Kaution … meine Frage: Darf das Jobcenter alle mit vollen 10 % jeden Monat aufrechnen … mir bleiben aufgrund dessen nur knapp 82.- euro zum Leben mit meiner Tochter.
Bitte achten Sie auf richtige Wortwahl, Rechtschreibung und Interpunktion. Ihre Frage war ohne Redigierung praktisch nicht verständlich.
Zu Ihrer Frage: Nein, bei Dasrlehen sind 10 % Obergrenze. Ich frage mich allerdings, wie es zu fünf (?) Darlehen kommen konnte. So viele Darlehen muss das Jobcenter auch nicht geben. Vor diesem Hintgergrund ist Ihr Problem wohl grundsätzlicher Natur und woanders zu verorten. Gegebenenfalls wäre eine Schuldnerbeartung vielleicht angezeigt.