Neue Mietobergrenzen im Kreis Rendsburg-Eckernförde ab 01.03.2018
Veröffentlicht: 17. März 2018 Abgelegt unter: Jobcenter Kreis Rendsburg-Eckernförde, Kosten der Unterkunft, Mietobergrenzen Ein Kommentar
(c) Gerd Altmann / pixelio.de
Der Kreis Rendsburg-Eckernförde hat im Jahr 2017 eine komplette Neuerstellung seines schlüssigen Konzepts vorgenommen, um die Richtwerte der Mietpreisentwicklung auf dem Wohnungsmarkt des Kreises Rendsburg-Eckernförde „tiefgründiger“ anzupassen. Die erhobenen und ausgewerteten Daten unter Berücksichtigung der Struktur des örtlichen Wohnungsmarktes ergeben für das Gebiet des Kreises Rendsburg-Eckernförde nunmehr fünf Vergleichsräume (Mietkategorien) mit Richtwerten für die Prüfung der abstrakten Angemessenheit von Unterkunftskosten (Bruttokaltmiete ohne Heizkosten). Nach dem Beschluss des Sozial- und Gesundheitsausschusses des Kreistages Rendsburg-Eckernförde vom 08.02.2018 sollen diese neuen Richtwerte ab 01.03.2018 zur Anwendung kommen. Die Mietobergrenzentabelle findet sich hier.
Die Fachlichen Weisungen und Hinweise zu den Kosten der Unterkunft des Kreises Rendsburg – Eckernförde finden sich hier:
KdU-Richtlinie des Kreises Rendsburg – Eckernförde
Heizkosten-Richtline des Kreises Rendsburg-Eckernförde
Rechtsanwalt Helge Hildebrandt
Die neuen Richtlinien halte ich auch weiterhin für sehr fragwürdig:
1.) Laut SHZ sind 2100 Flüchtlinge in Rendsburg gemeldet, wovon 1700 staatliche Leistungen erhalten. Diese Angespanntheit des Wohnungsmarktes wurde meiner Meinung nach gar nicht berücksichtigt. (Quelle: https://www.shz.de/lokales/landeszeitung/fluechtlinge-wollen-nach-rendsburg-und-nicht-wieder-raus-id19101956.html)
2.) Da der Wohnungsmarkt mittlerweile sehr angespannt ist, verlangen selbst große Vermietergesellschaften für kleine 28m² Wohnungen Wohnungen exorbitante Preise (349€ Bruttokaltmiete + unrealistische 50€ Heizkosten (reale Heizkosten dürften höher sein bei solchen alten Wohnungen), (z.B. https://www.immobilienscout24.de/expose/103563541?referrer=RESULT_LIST_LISTING&navigationServiceUrl=%2FSuche%2Fcontroller%2FexposeNavigation%2Fnavigate.go%3FsearchUrl%3D%2FSuche%2FS-T%2FWohnung-Miete%2FUmkreissuche%2FRendsburg%2F24768%2F-21987%2F2702934%2F-%2F-%2F5%2F1%2C50-%26exposeId%3D103563541&navigationHasPrev=true&navigationHasNext=true&navigationBarType=RESULT_LIST&searchId=59e380be-e8bb-37de-bad6-25412f722a79#/)
Dieses ist leider keine Seltenheit, dass die Mietpreise deutlich höher gestiegen sind, als berücksichtigt.
3.) Die berücksichtigungsfähigen Preise sind teilweise lächerlich gering gestiegen in den 2 Jahren laut Richtlinien, teilweise aber sogar angeblich gesunken, sodass selbst die realen Nettokaltmietpreissteigerungen teilweise nicht berücksichtigt werden, defintiv aber nicht die Nebenkosten, die ja auch in den letzten 2 Jahren gestiegen sind.
Mal die Preise für Rendsburg aus den Richtlinien (Bruttokaltmieten ohne Heizkosten):
– bis zu 50m² von 331,00€ (2016) auf 358,50€ (2018)
– 50 bis 60m² von 394,20 (2016) auf 403,80€ (2018)
– 60 bis 75m² von 485,25€ (2016) auf 486,00€ (2018)
– 75 bis 85m² von 548,25€ (2016) auf 550,80€ (2018)
– 85 bis 95m² von 638,40€ (2016) runter auf 636,50€ (2018)
– Jede weitere Person (+10m²) von 67,20€ (2016) runter auf 67,00€ (2018)