Bürgergeld: Mehrbedarf für die Anschaffung einer Waschmaschine

Bezieher von Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) können gegenüber ihrem Jobcenter einen Anspruch auf Geldleistungen für die Anschaffung einer Waschmaschine haben, wenn ihre bereits vorhandene Waschmaschine kaputt gegangen ist und sich eine Reparatur wirtschaftlich nicht mehr lohnt.

Der Anspruch folgt aus § 21 Abs. 6 SGB II. Nach dieser Vorschrift wird ein so genannter „Mehrbedarf“ anerkannt, wenn im Einzelfall ein unabweisbarer, besonderer Bedarf besteht und im Fall einmaliger Bedarfe ein Darlehen nicht möglich oder zumutbar ist. Einen solchen unabweisbaren Bedarf hat das Sozialgericht Kiel bei einer Waschmaschine angenommen. Diesen Bedarf konnten der Kläger auch nicht aus seinem Regelbedarf decken, in dem 1,60 € im Monat für Waschmaschinen, Wäschetrockner, Geschirrspül- und Bügelmaschinen berücksichtigt sind. Denn der Wert von 1,60 € sei aus Verbrauchsstichproben in einem Zeitraum von drei Monaten erhoben worden. Da langlebig Haushaltsgeräte indessen nur im Abstand von vielen Jahren neu erworben werden müssten, seien deren Kosten in den meisten Stichproben mit Null eingeflossen. Auch die Überlegung, wie lange ein Leistungsberechtigter 1,60 € im Monat sparen müssten, um  eine Waschmaschine, einen Wäschetrockner, eine Geschirrspülmaschine und ein Bügeleisen kaufen zu können, zeige, dass die 1,60 € im Monat auf keiner hinreichend aussagekräftigen Datengrundlage beruhten. Auch die Anschaffungskosten für eine neue Waschmaschine Höhe von 389,00 € zuzüglich 29,95 € Versandkosten waren nach Auffassung des Gerichts angemessen, da der Kläger bei einem Neuerwerb insbesondere auch Mängelgewährleistungsrecht habe.

SG Kiel, Urteil vom 14.03.2023, S 35 AS 35/22 – Berufung anhängig beim SH LSG, Az. L 6 AS 41/23

Erstveröffentlichung in HEMPELS 7/2023

Rechtsanwalt Helge Hildebrandt


7 Kommentare on “Bürgergeld: Mehrbedarf für die Anschaffung einer Waschmaschine”

  1. Frankfurter Rundschau: Geld vom Staat für den Haushalt: Bürgergeld-Bezieher erstreitet wichtigen Sieg vor Gericht
    https://www.fr.de/wirtschaft/buergergeld-anspruchsgeld-staat-waschmaschine-hartziv-regelsatz-sozialgericht-kiel-92378382.html

  2. Avatar von Björn Nickels Björn Nickels sagt:

    Ein sehr gutes und lebensnahes Urteil des Sozialgerichts Kiel. / Das Amt ist zur Zahlung von 418,95 € für eine neue Waschmaschine inkl. Anlieferung verurteilt worden. / Bei einem monatlichen Ansparbetrag von 1,60 € im Regelsatz (das ist zurückzulegen für Neukauf und/oder Reparatur) hätte der Leistungsberechtigte 261,84 Monate oder 21,82 Jahre für eine neue Waschmaschine sparen müssen! / Was für ein Wahnsinn mit Hartz IV/Bürgergeld.

  3. Avatar von Gerry Gerry sagt:

    Die Rechnung ist sogar noch falsch! – Denn die 1,60 € müssen zum Ansparen einer neuen Waschmaschine, eines Wäschetrockners sowie einer Spülmaschine reichen. 😉 Außerdem: Vorsicht vor falschem Optimismus! Das ist ein Urteil der ersten Instanz, und das JC ist bereits in Berufung gegangen. Somit „Kippgefahr“ groß.

  4. Avatar von Ulf Arnold Ulf Arnold sagt:

    Interessehalber: Ist das Jobcenter in Berufung gegangen?
    Danke für die Antwort!

    • Ja, Aktenzeichen L 6 AS 41/23.

      • Avatar von Björn Nickels Björn Nickels sagt:

        Was soll ein Bürgergeld-empfänger mit defekter Waschmaschine jetzt machen, wenn Antrag/Widerspruch beim Jobcenter Kiel abgelehnt wurde.
        A) Trotzdem Klage einreichen beim Sozialgrricht Kiel? Mit dem Hinweis Klage „ruhen“ zu lassen, bis das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht (LSG) darüber entschieden hat oder
        B) Klage einreichen ohne den Hinweis siehe A) .
        C) Keine Klage einreichen und grundsätzlich die Entscheidung des S.-H. LSG abwarten
        Fragen über Fragen …


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