Petition: Zugang zum Recht erhalten – Arbeits- und Sozialgerichte sichern

Die Schleswig-Holsteionische Landesregierung aus CDU und Grünen hat beschlossen, das Modell der Verwaltungsgerichtsbarkeit auf die Arbeits- und die Sozialgerichtsbarkeit zu übertragen (siehe u.a.: schleswig-holstein.de – Ministerium für Justiz und Gesundheit – Justizministerin Kerstin von der Decken (CDU) zur Gerichtsstrukturreform), das heißt, alle Arbeits- und Sozialgerichte sollen an einem Standort im Land zusammengefasst werden.

Diese Petition setzt sich für den Erhalt des Zugangs zum Recht und der Sicherung der Arbeits- und Sozialgerichte in den Regionen in Schleswig-Holstein ein. Unsere Gerichte müssen, weil der Rechtsschutz Verfassungsrang hat, für alle Menschen im Land erreichbar sein. All jene, die diesem Standpunkt zustimmen, bitten wir um Mitzeichnung der Online-Petition beim Schleswig-Holsteinischen Landtag.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gerichte und aller Gehaltsklassen sollen künftig in Neumünster arbeiten.

Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter sollen künftig in Neumünster arbeiten.

Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht haben, sollen nach Neumünster fahren. Da kostet dann ein Verfahren mit Fahrzeit einen halben Tag anstelle einer halben Stunde.

Behinderte müssen für ihre Verfahren nach Neumünster fahren.

Zeugen und Sachverständige haben weitere Wege.

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte müssen künftig erheblich mehr unproduktive Zeit im Auto verbringen.

Der Staat beabsichtigt für eine seiner Kernaufgaben die Kosten auf Mitarbeitende, Anwaltschaft, Zeugen, Sachverständige, Klagende und Verfahrensbeteiligte zu verlagern. In bisher nie dagewesener Weise greift er massiv in die Gestaltung des Arbeitsalltags ein.

Genauso bedenklich und mit Verfassungsrang versehen, ist die massive Erschwerung des Zugangs zum Recht durch ein örtlich entferntes Gericht. Rechtschutz wird erheblich erschwert. Der Petitionsausschuss wird gebeten sich mit dem Anspruch der Bürgerinnen und Bürger auf einen einfachen und leichten Zugang zum Recht auseinander zu setzen.

Quelle: https://www.landtag.ltsh.de/petitionen/zugang-zum-recht-erhalten-arbeits-und-sozialgerichte-sichern/

Direkter Link zum Unterzeichnen der Petition: https://www.landtag.ltsh.de/oepetition/petitionMitzeichnung?execution=e3s1


2 Kommentare on “Petition: Zugang zum Recht erhalten – Arbeits- und Sozialgerichte sichern”

  1. Avatar von mei mei sagt:

    Geht das nicht etwas fehl? Das LSG sitzt ja als 2. Tatsacheninstanz auch nicht „vor Ort“, wenn man mal von dem Raum um Schleswig absieht.

    • Nein, das geht nicht fehl.

      Deutschland hat ein Bundessozialgericht. Das sitzt in Kassel. Und es gibt in jedem Bundesland ein Landessozialgericht. In Schleswig-Holstein sitzt das in Schleswig. Nur wenige Klagen und Antragsverfahren gehen in die zweite Instanz und noch weniger in die dritte Instanz. Die Masse der Verfahren läuft mithin vor den Sozialgerichten. In den wenigen Fällen, in den Verfahren ins Rechtmittel gehen, sind längere Fahrzeiten gerechtfertigt.

      Zudem können Rechtmittel gegen erstinstanzliche Entscheidungen auch vor dem Gericht der ersten Instanz eingelegt werden. Das ist ein Vorteil für viele Rechtsuchende, die damit überfordert sind, etwa eine Berufung einzulegen: Hier hilft die Rechtsantragsstelle an den Sozialgerichten vor Ort, denn das Rechtsmittel kann auch mündlich zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden.


Hinterlasse einen Kommentar

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..