Neue Mietobergrenzen im Kreis Plön ab 01.04.2018
Veröffentlicht: 26. Juni 2018 Abgelegt unter: Jobcenter Plön, Kosten der Unterkunft, Mietobergrenzen | Tags: Mietobergrenzen Kreis Plön 2018 2 Kommentare
Seit dem 01.04.2018 gelten im Kreis Plön neue Mietobergrenzen. Bei der Berechnung wird die Bruttokaltmiete (Nettokaltmiete inklusive der kalten Betriebskosten) zugrunde gelegt. Die Mietobergrenzentabelle findet sich hier.
Rechtsanwalt Helge Hildebrandt

