Das Geschäft mit dem Verkauf deutscher Gerichtsurteile – und die Alternativen!
Veröffentlicht: 3. September 2011 Abgelegt unter: Urteilsdatenbanken | Tags: Geschäft mit dem Verkauf deutscher Gerichtsurteile, Urteilsdatenbanken 4 KommentareNach deutschem Urheberrecht sind Gerichtsentscheidungen in Deutschland „gemeinfrei“, d.h. jeder darf sie kostenlos kopieren und veröffentlichen. Denn die Urheber der Urteile – die Richter – werden für ihre Arbeit von der Solidargemeinschaft der Steuerzahler bezahlt. In der Praxis wird der Zugang zu Judikaten über das Internet in Deutschland allerdings erheblich erschwert: Bund und Länder haben mit Datenbankbetreibern – allen voran der Juris GmbH – exklusive „Lieferverträge“ abgeschlossen. Hierüber hat jüngst der SPIEGEL ausführlich und gut recherchiert berichtet (Jura-Datenbanken: So verdienen Finanzinvestoren am Verkauf deutscher Urteile). Wer sich weiter informieren will, dem sei der Beitrag im Blog De Legibus „Juris im Spiegel des SPIEGEL“ mit zahlreichen weiterführenden Links empfohlen.
Alternativen zu Juris, Beck-Online und Co.
Allerdings gibt es Alternativen zu Juris, Beck-Online und Co. Für das Sozialrecht bietet die Seite sozialgerichtsbarkeit.de gute Recherchemöglichkeiten für Urteile der Sozialgerichte, der Landessozialgerichte und des Bundessozialgerichts. Auf der Homepage des Bundessozialgerichts werden die Entscheidungstexte offenbar nach einigen Jahren aus den kostenfreien Datenbanken entfernt und das Gericht zitiert seine in der (ausgesprochen kostspieligen) amtlichen Sammlung erschienene Urteile in Folgeurteilen ohne Angabe des Aktenzeichens, so dass eine Recherche – absichtlich oder unbeabsichtigt, in letzterem Fall dann aber jedenfalls unbedacht – erheblich erschwert wird. Empfehlenswert sind darüber hinaus lexetius.com und – mit Einschränkungen aufgrund der fehlenden Volltextsuche, dafür aber mit Hinweisen auf Presseberichte und Entscheidungsbesprechungen – die „Nachweisdatenbank“ dejure.org. Nicht unerwähnt – wenngleich für das Sozialrecht eher uninteressant – soll zuletzt auch openjur.de bleiben.
Veröffentlichungspraxis schleswig-holsteinischer Sozialgerichte
Die für den Nutzer kostenfreien Urteilsdatenbanken leben davon, dass vor allem Richter ihre von ihnen für veröffentlichungswürdig erachteten Urteile diesen Datenbankbetreibern zur Verfügung stellen. Viele Sozialgerichte nehmen ihre Aufgabe zur Veröffentlichung und damit zur Schaffung von Transparenz und Öffentlichkeit gewissenhaft wahr. Bei den schleswig-holsteinischen Sozialgerichten indes zeigt sich ein eher düsteres Bild: Auf sozialgerichtsbarkeit.de findet sich vom SG Itzehoe nur eine einzige Entscheidung aus dem Jahre 2005, das SG Kiel hat bisher gar keine Entscheidung veröffentlicht – auf telefonische Nachfrage des Verfassers wurde zur Begründung fehlende Zeit ins Felde geführt – , Zeit, die das SG Lübeck immerhin für die Veröffentlichung von 56 Entscheidungen seit 2006 gefunden hat. Das SG Schleswig bringt es auf 15 veröffentlichte Entscheidungen im Zeitraum 2005 bis 2007. Ob ab 2007 nur noch an Juris „geliefert“ wurde, ist hier nicht bekannt. Zum Vergleich: Das SG Berlin-Brandenburg hat seit 2003 insgesamt 586 Urteile und Beschlüsse auf sozialgerichtsbarkeit.de veröffentlicht und verfügt selbst über eine kostenlose Datenbank, die ihresgleichen sucht (allerdings dank der Kooperation mit Juris mit sonderbaren Benutzungshinweisen). Offenbar haben die Berliner Sozialrichter der ersten Instanz einfach sehr viel mehr Zeit als ihre Kollegen in Schleswig-Holstein. Großes Lob verdient demgegenüber die Veröffentlichungspraxis des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts: Seit 2003 hat das Gericht 439 Judikate auf sozialgerichtsbarkeit.de veröffentlicht.
Zuletzt können auch Rechtsanwälte die alternativen und kostenfreien Datenbanken fördern, indem sie diese als Quelle in ihren Schriftsätzen angeben und so deren Bekanntheitsgrad steigern.
Weiterführende Links:
Rechtsanwalt Helge Hildebrandt
Ähnlich sieht es am SG Leipzig aus, da ist schon seit Jahren nichts mehr veröffentlicht worden bei sozialgerichtsbarkeit.de. Auf telefonische Nachfrage wurde gesagt, dass es dem Richter obliegt ob er eine Entscheidung in die Datenbank einstellt
Sehr geehrte Frau Rösler,
danke für Ihren Beitrag. In der Tat obliegt es dem jeweiligen Richter zu entscheiden, ob er seine Judikate für veröffentlichungswürdig hält oder nicht. Es ist zu hoffen, dass die leipziger Sozialrichter nicht kollektiv der Auffassung sind, ausschließlich nicht veröffentlichungswürdige Entscheidungen zu produzieren. Aber Spaß beiseite: Es hat viel mit den Traditionen an Gerichten zu tun, wie Öffentlichkeitsarbeit in Zeiten des Internets praktiziert wird. Und viel mit vorhandenem oder eben nicht vorhandenem Engagement der Richterschaft des jeweiligen Gerichts. An Gerichten, an denen keine Veröffentlichungskultur besteht, sind dann letztlich die Rechtsanwälte, Sozialverbände, Arbeitsloseninitiativen und auch die Betroffen selbst, die Urteile erstritten haben, aufgefordert, diese in geeigneter Form zu veröffentlichen. Das Internet bietet hierfür heute ja gute und kostengünstige Möglichkeiten.
Helge Hildebrandt
Jaja, ich denke, es ist gar nicht so gewünscht, das viel veröffentlicht wird.
Die Allgemeinheit soll vielleicht gar nicht so viel Einblick haben und ggf. im nachhinein den Fall medial zerzausen….
Der Richter ist schliesslich eine der wenigen Berufe, die relativ frei agieren können – was ja per se nicht schlecht ist, nur sollte nicht doch der Richter der sein, der für das veröffentlichen der Urteile verantwortlich ist. Keiner lässt sich gerne kontrollieren, noch weniger wenn er die Hoheit super hat )-:
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