Ab 01.01.2012: Höherer Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung für privat versicherte Bezieher von ALG II!

(c) Gerd Altmann/Gerold Meiners / pixelio.de

Bezieher von Leistungen nach dem SGB II (ALG II), die in der privaten Krankenversicherung kranken- und pflegeversichert sind, erhalten einen Zuschuss zu ihren Kranken- und Pflegeversicherungskosten in der tatsächlichen Höhe (BSG, Urteil vom 18.1.2011, B 4 AS 108/10 R), (wohl) nach oben begrenzt auf den sog. halben Basistarif in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung (s.u.). Die Höhe der (halben) Basistarife bis einschließlich 31.12.2011 finden sich hier.

Erhöhung der (halben) Basistarife zum 01.01.2012

Im Jahr 2012 erhöhen sich die Höchstbeiträge (=Basistarife) in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung wie folgt:

  • Krankenversicherung: 3.825 € * 15,5% = 592,88 €, halber Basistarif: 296,44 €
  • Pflegepflichtversicherung: 3.825 € * 1,95% = 74,59 €, halber Basistarif: 37,29 €

Hierauf ist zu achten:

Privat versicherte Leistungsberechtigte, die entweder im Basistarif der privaten Krankenversicherung oder in einem teureren Tarif als dem bisherigen halben Basistarif versichert sind, sollten darauf achten, dass ihr Jobcenter ab dem 01.01.2012 einen Zuschuss zu den Kranken- und Pflegeversicherungskosten (jedenfalls) in Höhe des neuen halben Basistarifes zahlt. Nach Angaben der Bundesregierung sind bundesweit circa 28.000 Bezieher von ALG II in der privaten Krankenversicherung krankenversichert (BT-Drucks. 17/4962).

Übernahme von PKV-Beiträgen über den halben Basistarif hinaus?

Die Rechtsfrage, ob ein Leistungsbezieher nach dem SGB II auch für seine über dem halben Basistarif liegenden Beiträge zur privaten Krankenversicherung einen Zuschuss gem § 26 Abs. 2 SGB II a.F. bzw. § 26 Abs. 1 SGB II n.F. verlangen oder sind die den Zuschuss übersteigenden Beiträge zur Privatkrankenversicherung – über die Versicherungspauschale nach § 6 ALG II VO 2008 hinaus – vom Einkommen abzusetzen, ist beim BSG zu dem Aktenzeichen B 14 AS 11/12 R (Vorinstanz: LSG Stuttgart, L 3 AS 3615/11) anhängig (vgl. Anhängige Rechtsfragen des 14. Senats, Stand 10.04.2012).

Zum Thema private Krankenversicherung:

Verfahrensinformationen der BA vom 27.01.2011 zur Entscheidung des BSG vom 18.01.2011

Spiegel Online vom 09.01.2012, Flucht aus der Luxusklasse

Rechtsanwalt Helge Hildebrandt


17 Kommentare on “Ab 01.01.2012: Höherer Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung für privat versicherte Bezieher von ALG II!”

  1. Hans-Peter Zastrow sagt:

    Guten Tag, ich bin auch einer der 28.000 – allerdings als GS-Empfänger. Mein Beitrag wurde auf Basis von 2010 um sage und schreibe 78% (!!!) angehoben – bei einem Selbstbehalt von 2.784 € p.a. Ich kann mir weder die Beiträge (348 € p.M.) leisten noch die Krankenkosten (EB). Dabei werde ich vom Staat gezwungen (!), in der PKV und – mangels realistischer Alternativen – bei dem Versicherer zu bleiben. Ich sehe in diesem Zwang eine Grundgesetz-Wirdrigkeit – in einem „freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat“. Ich habe mangels Transparenz KEINE wirklichen Entscheidungsgrundlagen bei der sehr engen Tarifwahl: Ich weiß nicht welche Tarife „vergreisen“ und welche – auch rechtlichen – Veränderungen welchen Einfluss auf die Tarifbestimmungen haben, die ich NICHT beeinflussen kann.
    Mein Eindruck ist, dass hier Lobbyarbeit seitens der Versicherer sehr effektiv war.
    Mein Vorschlag: Bürgerversicherung für ALLE!

    • hil sagt:

      In Ihrem Fall kann nur zu einem Wechsel in den Basistarif Ihrer PKV geraten werden.

      Zu den privaten Krankenversicherungen: Es gibt gute und seriöse private Krankenversicherungen (PKV) wie etwa die Debeka (gegründet 1905) mit recht stabilen Tarifen und es gibt PKV, die in den letzten Jahren Neukunden mit Krankenversicherungstarifen von 100 € und weniger im Monat angelockt haben (etwa die Central). Das letztere diese Tarife nicht dauerhaft würden anbieten können, musste eigentlich jedem klar sein.

      Übrigens: Das arbeitslos werdende privat Versicherte seit 2009 nicht mehr in der GKV versichert werden können, beruht auf (verständlicher?) Lobbyarbeit der GKV. Denn natürlich decken die Mindestbeiträge zur GKV, die im ALG II Bezug gezahlt werden, nicht annähernd die tatsächlichen Krankenversicherungskosten. Dafür bekommen die GKV erhebliche Zuschüsse aus Steuermitteln (Sozialausgleich für gesamtgesellschaftliche Aufgaben, im Jahre 2010 rund 15 Mrd. €, vgl. http://spw.de/data/spw_182_blank_leiber_schfer.pdf).

      MfG HH

      Nachtrag 9.1.2012: Spiegel Online, Flucht aus der Luxusklasse, wo die Central ausdrücklich erwähnt wird: http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,807984,00.html

      Nachtrag 14.4.2012: Hier mal die Sicht eines Arztes zum Thema privat/gesetzlich Versicherte:
      http://kinderdoc.wordpress.com/2012/04/13/privatpatienten-gehen-bewuster-zum-arzt/

  2. johann meier sagt:

    Jeder der sich von der PKV einfangen lässt, sollte wissen bzw. weiß ganz genau, was er da so macht.
    Als junger, alleinstehender Gutverdiener entzieht er der solidarischen GKV seine Solidarität.
    Wieso sollte die Solidargemeinschaft der in der GKV Versicherten, später wenn sich das Blatt gewendet hat, mit diesen Rosinenpickern solidarisch sein?
    Eine Ausnahme sollte gelten: Der PKV-Versicherte ist bereit, die in der Vergangenheit in der PKV im Vergleich zur GKV ersparten Kassenbeiträge bei einer Neuaufnahme in die GKV nachzuentrichten.
    Ich weiß, das sind harte Worte, aber sie treffen den Kern der Geschichte recht genau.

  3. Frerich Rüst sagt:

    Für alle sozialen Sicherungssystemen, Renten-Kranken-Arbeitslosen- und Pflegeversicherung, dürfte es keine Flucht ins Private geben. Für alle Beschäftigte, auch Beamte, Politiker, aber auch die Einkommensmillionäre müsste es eine gestaffelte Einzahlungspflicht je nach Einkommenhöhe geben. Eine solidarische Umlagefinanzierung ist in der Lage, alle Kosten und Risiken zu tragen, sie gibt zudem die beste und größte Sicherheit für jeden. Leider haben unsere Volksvertreter nicht den Mut, noch den Willen, diese Sicherheit herbeizuführen. Vielleicht auch deshalb, weil gerade diese sich auf Kosten der Bevölkerung übermäßig selbst bedienen.

  4. Hans Steen sagt:

    Was soll jemand machen, der über seine Exehefrau (Beamtin) in der PKV war, dann erfolgte die Scheidung, er war über 55.

    Die Rente beträgt ca 1200 Euro.
    Davon die PKV und die Miete – da bleibt nichts mehr übrig.
    Es sei denn, ein Basistarif ist möglich?? und der auch nur zur Hälfte.
    Ich bin da ziemlich ratlos!!

    So ergeht es wohl einigen in Deutschland, besonders aber Frauen.

    • Ja, schwierig. Grundsätzlich zum Thema mal hier lesen: https://sozialberatung-kiel.de/2012/01/25/zur-ruckkehr-in-die-gesetzliche-krankenversicherung-bei-alg-ii-bezug/

      Auch aktuelle Gesetzesänderungen helfen nicht weiter: https://sozialberatung-kiel.de/2017/08/05/die-buergerbeauftragte-informiert-wechsel-in-die-gesetzliche-krankenversicherung-fuer-rentner-kuenftig-einfacher-moeglich/

      Zu der Frage, wer Anspruch auf eine Versicherung im Basistarif hat, vgl. § 152 Abs. 2 VAG. Der Tarif halbiert sich aber nur, wenn durch die Zahlung des vollen Basistarifes Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II bzw. SGB XII eintreten würde (§ 152 Abs. 4 VAG). Hier wird es jetzt kompliziert und es kommt da sehr auf den Einzelfall an.

      • Hans Steen sagt:

        Danke für die Antwort.

        Ich befürworte sogar, dass man über 55 Jahre nicht einfach so in die GKV zurück kann.
        Nur weil es dann zu teuer wird, einfach in die GKV wechseln, finde ich ungerecht, wenn man sehr viele Jahre von den Vorteilen der PKV profitiert hat.
        Aber … eine sehr kleine Gruppe wurde vergessen – sie hat keine Lobby – die Menschen, die ohne eigenes dazutun über den Partner in der PKV sind und waren.
        Und diese stehen nach einer Scheidung vor dem finanziellen Ruin. Fast immer sind es Frauen.
        Ungerecht ist auch, dass dann der Steuerzahler über die Sozialhilfe, die Beiträge mitfinanziert.
        Es wäre so einfach, dieser kleinen Gruppe (ca. 150.000) die Rückkehr in die PKV zu ermöglichen, wenn es zu einer Scheidung nach dem 55jährigen Lebensjahr gekommen ist. Und wenn diese Menschen eben in der PKV mitversichert waren.

        Prof. Dr. Stefan Sell sagte mal dazu:

        „Das ist leider richtig, es handelt sich hier um eine richtig schwerwiegende Problematik, die aber bislang von der Politik partout nicht aufgegriffen, sondern konsequent ausgeblendet wird. Man kann nur hoffen, dass das endlich mal aufgegriffen wird“.

        Anfragen der Linken führten auch zu keinem Ergebnis.

        Mal ganz davon abgesehen, dass Deutschland das einzige Land ist, dass sich eine PKV und eine GKV „leistet“, aber das ist ein anderes Thema.

        • „Ein weites Feld“, die der Vater von Effi Briest sagen würde.

          Ich selbst bin eher zufällig privat in der Debeka krankenversichert, weil ich es schon immer war (als Kind über meinen Beamten-Vater) und dann bin ich es einfach geblieben. Praktisch ist es bei mir so, dass ich aufgrund einer jährlichen Beitragsrückerstattung von rund 850 € meine (meist darunter liegenden) Arztrechnungen selbst zahle, also gar nichts bei der Debeka einreiche. Der Vorteil liegt bei mir weniger bei den Kosten als in weniger Bürokratie: Mein Einkommen schwankt, ich zahle aber immer einen festen Beitrag und muss nicht ständig meine Einkommenssteuerbescheide einreichen. Nachteil: Wenn ich mal Kosten einreiche, muss ich Formulare ausfüllen, Originale auf Papier (!) einreichen und bekomme nur 80 % erstattet bis 400 € Zuzahlung.

          Nun war ich gerade mal beim Arzt und für mich war auch interessant zu hören, wie die Gebühren da offenbar abweichen zwischen privat und gesetzlich Versicherten: Untersuchung 150 € bei der GKV, 270 bei der PKV (also bei mir). Was gerade etwas streitig ist: Laborkosten (wohl etwa) 40 € bei der GKV und rund 400 € bei der PKV (also bei mir). Privat Versicherte sind also in gewisser Weise schon sehr „solidarisch“, denn sie zahlen sehr viel mehr in das Gesundheitswesen ein. Soweit Ärzte „quer finanzieren“ (Anwälte müssen das regelmäßig aufgrund nicht kostendeckender Mandate) und sich von den Honoraren ihrer privat versicherten Patienten nicht einfach den dritten Porsche kaufen (können), „griffe“ die Solidarität privat Versicherter mit allen anderen Kranken einfach nur an andere Stelle.

          Dass der Steuerzahler bei privat Versicherten die KV und PV genauso finanziert wie bei gesetzlich Versicherten, ist natürlich eine Selbstverständlichkeit und keinesfalls „ungerecht“, so lange bei Sozialleistungsbezug keine Versicherung in der GKV möglich ist. Was für den Steuerzahler (der ja auch manchmal Beitragszahler in der GKV ist) günstiger ist, lässt sich zudem kaum sagen. Der halbe Basistarif liegt 2020 bei 366,97 € (https://www.pkv.de/service/zahlen-und-fakten/rechengroessen-der-pkv-und-der-sozialversicherung/). Die Beiträge, die für GKV-Versicherte bei Leistungsbezug nach dem SGB II/SGB XII gezahlte werden, liegen bei weniger als 100 € (https://www.ihre-vorsorge.de/magazin/lesen/krankenversicherungsbeitraege-von-alg-ii-beziehern-ist-die-finanzierung-gerecht.html). Nun liegt es auf der Hand, dass 100 € im Monat die tatsächlichen Krankenkosten nicht im Ansatz decken. Richtig wäre es dann aber doch, die Beiträge für ALG II- und Grundsicherungsbezieher nach dem SGB XII zu GKV so zu erhöhen, dass die tatsächlichen durchschnittlichen Kosten auch gedeckt werden können. Da käme man dann vermutlich etwa zu den Kosten, die für PKV Versicherte gezahlt werden (halber Basistarif, rund 350 €).

          Wovor ich warne, ist bei der Frage nach dem „richtigen“ Krankenversicherungssystem eine ideologische Debatte zu führen. Die Debeka etwa ist eine der ältesten Krankenversicherungen in Deutschland (gegründet 1905, bereits ab 1883 ging es mit der GKV los, durchgeführt von den Ortskrankenkassen, Betriebskrankenkassen, Baukrankenkassen, Innungskrankenkassen, Knappschaftskassen und Hilfskassen) und arbeitet seitdem solide. Was man keinesfalls von allen GKV sagen kann (einfach mal googeln: https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/krankenkassen-wenn-krankenkassen-und-aerzte-jede-scham-verlieren-1.3198677). Bevor man die Axt an ein funktionierendes System anlegt (macht die Politik ja gern, siehe Schulsystem, Privatisierung der Bahn etc.), sollte man also wohl überlegen, ob man damit ein einziges Problem im Gesundheitssystem löst.

          • Hans Steen sagt:

            Ich bekam einmal aus Versehen eine Rechnung über ein MRT von 800,- Euro.
            Nach meinem Hinweis, dass ich im Basistarif bin, bekam ich eine zweite Rechnung.
            400,- Euro.
            Gleiche Leistung – aber 100% Aufschlag?
            Finde ich sehr merkwürdig.

            „Bevor man die Axt an ein funktionierendes System anlegt….“

            Ja, es würde sich ein Problem lösen!
            Die Ungleichbehandlung.
            Krank ist krank – egal bei welcher Kasse.
            Wer sich dann Zusatzleistungen leisten kann und will, soll es tun.

            Wie schon gesagt… Deutschland das einzige Land ist, dass sich eine PKV und eine GKV „leistet“.
            Ich bin mir sehr sicher, dass dieses System nicht länger zu halten ist.
            Es hilft nur denen jetzt nicht, die ohne eigenes Zutun durch eine Scheidung plötzlich vor einer sehr großen Beitragssumme stehen.

            • Hildebrandt sagt:

              Ob ein Arzt Kassen- und Privatpatienten ungleich behandelt, dürfte vom Arzt abhängen. Die Ärzte, die ich kenne, machen das nicht. Wenn aber Privatpatienten mehr ins System einzahlen und diese Mehrzahlungen wegfallen, dürften nach Adam Riese die Beiträge zur GKV wohl steigen, wenn man die PKV in die GKV überführt (was im Übrigen rechtlich schwierig werden dürfte).

              Mir scheint die Argumentation der Kritiker des jetzigen Systems einfach immer sehr kurz gegriffen. Da werden Stichworte in den Raum geworfen und einfach behauptet, wenn man dies oder jenes ändert, wird alles besser. Eine Begründung höre ich allerdings nie. Auch der Hinweis, Deutschland sei angeblich das einzige Land mit einer GKV und einer PKV (was nicht einmal stimmt, sogar eine substitutive PKV wie bei uns gibt etwa in den USA, komplementäre fast überall: https://de.wikipedia.org/wiki/Krankenversicherung), ersetzt doch kein substantielles Argument.

              Genauso schwierig finde ich Formulierungen wie die, „Deutschland leiste“ sich dieses oder jenes. Wer ist „Deutschland“? Wen kostet ein zweigleisiges KV-System etwas? Kostet es überhaupt mehr? Denn die rhetorische Floskel, „Deutschland leiste“ sich dies oder jenes (im Subtext schwing stets mit: Überflüssige) soll ja stets suggerieren, dass der Staat Geld der Steuerzahler für nicht Notwendiges ausgibt. Da fiele mir viel ein, ungenutzte Autobahnen in den neuen Bundesländern, gescheiterte Maut-Pläne eines offenkundig unfähigen Ministers, Kohlesubventionen etc. Die Existenz einer privaten (!) Krankenversicherung allerdings fällt mir dabei nicht ein. Dafür zahlt der Staat nämlich genau gar nichts (weil eben privat).

              Kritikwürdig ist doch etwas ganz anders: Das deutsche Gesundheitssystem ist extrem teuer. Bestimmte Ärztegruppen verdienen sich hinten raus (etwa Zahnärzte), andere kommen gerade so über die Runden (Allgemeinmediziner auf dem Land). Wenn man hier mal für „Gerechtigkeit“ sorgen würde, würde es vielleicht für alle etwas kostengünstiger, egal wie sie versichert sind.

              Sie finden ungerecht, nach einer Scheidung in der PKV zu sein. Weil Sie selbst in dieser Situation betroffen sind. Aber auch Sie und Ihr damaliger Ehegatte hätten sich seinerzeit für die GKV entscheiden können. Oder Sie allein. Sie haben dies aber nicht gemacht, vielleicht aus sehr monetären Gründen oder um (vermeintlich) bevorzugt behandelt zu werden (Ärzte sagen mir, das sei häufig die irrige Erwartungshaltung privat Versicherter). Ich sehe nicht, wieso diese Fallkonstellation anders behandelt werden sollte als etwa die eines Selbständigen, der im Alter seine PKV nur noch schwer bezahlen kann. Merke: Ungerecht behandelt fühlt sich meist der, der auf einmal von einem System nicht mehr profitiert (und dann ist natürlich immer nur genau diese eine Situation ungerecht, in der man sich selbst befindet).

              So, zum Abschluss: Es mag sein, dass bei einem gesetzlichen KV-System, in das alle einzahlen müssen, alles besser wird. Ich bin gern bereit, mich belehren zu lassen. Nur würde ich dann gern substantielle Argumente hören. Mir fällt ein: Eine ggf. höheres Beitragsaufkommen für die GKV. Die GKV hatte aber zuletzt Milliardenüberschüsse. Bis zum neuen „Terminservicegesetz“! (https://www.t-online.de/gesundheit/id_87136696/gesetzliche-krankenkassen-warnen-vor-beitragserhoehungen.html) Liegen die Probleme nicht also doch ggf. ganz woanders? Etwa beim Gesetzgeber?

            • Hans Steen sagt:

              Noch mal zum Verständnis und dann ist es auch gut.
              Ich sprach von der Tatsache, dass man durch einer Ehe mit einem Beamten! fast automatisch in der PKV ist.
              Da ist es schon fast die Regel, dass man mitversichert ist, die Beihilfe bietet es ja auch an.
              Nur kaum jemand weiß, was dann im Alter über 55 bei einer Scheidung von einem Beamten auf einen zukommt. Es wird auch keinem gesagt.

              Für mich gab es damals keine Vorteile einer PKV, in denen ich mich bevorzugt gesehen habe.
              Es war halt eine Familienversicherung, in der auch zwei Kinder waren.

              Es geht NICHT um eine ungerechte Behandlung. Es geht um eine vergessene Personengruppe, meistens Frauen, die nicht mehr in die GKV zurück können und die dann vor dem finanziellen Ruin stehen.
              All dies wurde auch schon in TV-Formaten wie Monitor, oder Kontraste bestätigt.

              Es ist der Regierung auch bekannt. Es gab ja auch schon Anfragen zu diesem Thema.
              Nur leider ist die Gruppe von ca. 150.000 Menschen zu klein, um hier etwas zu ändern.
              Was durchaus sehr schnell machbar wäre.

              Das es auch Ärzte gibt, die einen Versicherten in der PKV, der im Basistarif ist, ablehnen zu behandeln, ist noch das „Sahnehäuptchen“.

              Das es besser und anders geht, sehen wir bei unseren Nachbarn in Skandinavien.
              Aber das wissen Sie bestimmt 🙂

            • H.H. sagt:

              Wir halten aber noch fest: NIEMAND muss in der PKV sein. Auch Beamte nicht 😉

              Tja, und gesagt wird einem leider Vieles nicht. Und dann ändern sich Gesetz ja auch manchmal.

              Zu Skandinavien (hier: Schweden, komplette STEUERFINANZIERUNG und mit der „Försäkringskassan“ EINE EINZIG Krankenkasse): https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/gesundheitssysteme-weltweit-schweden-eine-krankenversicherung-fuer-alle/19579606-5.html?ticket=ST-586933-SonKIK0r6b5JgQbGqzyP-ap2

              Und eine bekannt Schriftstellerin, die sich über einen Steuersatz von 102 % beschwerte: https://www.manager-magazin.de/unternehmen/mittelstand/a-367819-4.html

              Hat alles seine zwei Seiten 😉


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