Die Bürgerbeauftragte informiert: Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung für Rentner künftig einfacher möglich

Bislang haben viele Betroffene, die zeitweise privat krankenversichert waren, ab Beginn ihrer Rente nicht die Möglichkeit einer Pflichtmitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Für viele Rentnerinnen und Rentner, die Kinder erzogen haben, wird eine Pflichtmitgliedschaft ab dem 1. August 2017 aufgrund einer Gesetzesänderung nun möglich. „Ich empfehle allen Betroffenen, die von der neuen Regelung profitieren könnten, den Mitgliedschaftsstatus von der Krankenkasse prüfen zu lassen“, äußerte die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten Samiah El Samadoni heute in Kiel. Die Kassen seien dazu nicht von Amts wegen verpflichtet.

Wegen der sog. „9/10-Regelung“ werden Personen im Ruhestand nur dann Pflichtmitglied in der gesetzlichen KVdR, wenn sie in der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens mindestens zu 90 % gesetzlich krankenversichert waren. Personen, die jene Vorversicherungszeit nicht erfüllen, werden entweder als freiwilliges Mitglied gesetzlich versichert oder müssen privat versichert bleiben. Damit sind in aller Regel deutlich höhere Kosten gegenüber einer Pflichtmitgliedschaft verbunden. Künftig werden pro Kind pauschal drei Jahre auf die Vorversicherungszeit angerechnet – sowohl für die Mütter als auch für die Väter.

„Die Gesetzesänderung entlastet insbesondere Frauen, die während der Kindererziehung privat versichert waren und später in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse zurückgekehrt sind“, hob Frau El Samadoni hervor. In anderen Konstellationen führe die 9/10-Regelung jedoch weiterhin zu unverhältnismäßigen Nachteilen, häufig zum Beispiel im Falle der Scheidung von Beamten. „Zudem sind bei der Anwendung der neuen Regelung noch einige rechtliche Detailfragen zu klären“, betonte die Bürgerbeauftragte. Sie werde die Umsetzung daher genau beobachten.

Pressemitteilung Nr. 158 vom 28.07.2017

Siehe auch:

sueddeutsche.de: Rentner können leichter in gesetzliche Krankenkasse zurück


2 Kommentare on “Die Bürgerbeauftragte informiert: Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung für Rentner künftig einfacher möglich”

  1. Aus dem Thomé Newsletter 30/2017 vom 28.08.2017:

    3. Zur Rückkehr privat versicherter Rentenbezieher/innen in die GKV (Krankenversicherung der Rentner = KVdR) und Anrechnung von Kindern beim Zugang zur KVdR

    Erste Infos dazu gab es ja im vorletzten Newsletter. Berücksichtigt werden nicht nur Kindererziehungszeiten, sondern das Vorhandensein von Kindern, Stief- und Adoptivkindern überhaupt. Und dies sowohl bei der Mutter als auch beim Vater.

    In der Praxis hat sich gezeigt, dass die Kassen hier falsch beraten und auch falsch entscheiden.

    Weiterhin werden Anträge von über 55-Jährigen ohne weitere Prüfungen (fast immer rechtswidrig) abgelehnt.

    Claudia Mehlhorn und Klaus Rohsmöller haben daher ihre Infos dazu überarbeitet und um einen Musterwiderspruch für über 55-Jährige ergänzt.

    Dazu auch Infos, dass die Kasse überhaupt tätig werden muss. Beide Unterlagen gibt es hier:

    Inhaltliche Zusammenfassung und MusterWiderspruch: http://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2017/KV_Infos_28.8.17_m._Muster_WS.pdf

    Die KV muss tätig werden: http://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2017/Die_Kasse_muss_taetig_werden.pdf

  2. Till sagt:

    Vielen Dank für den Beitrag.


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