Jobcenter Kiel: Zumindest bei den Rechtsanwaltsgebühren sehr „genau“
Veröffentlicht: 12. Februar 2015 Abgelegt unter: Jobcenter Kiel, RA-Kosten 6 KommentareDen Streit mit den Jobcentern um Leistungen für seine Mandanten ist der Rechtsanwalt gewöhnt, den Streit mit den Behörden um seine Vergütung auch. Trotzdem gibt es immer wieder Fälle, die selbst einen leidgeprüften Rechtsanwalt um Fassung ringen lassen. So flatterte mir heute vom Sozialgericht Kiel ein Schriftsatz des Jobcenters Kiel mit der Bitte um Stellungnahme auf den Tisch, der selbst einen um Ernsthaftigkeit stets bemühten Rechtsanwalt gefährlich auf die Probe stellte. Das Jobcenter Kiel legt darin auf nicht weniger als 5 Seiten (!) dar, warum es für ein verlorenes Klageverfahren gerne nur Anwaltskosten in Höhe von 386,75 € übernehmen möchte. Besorgt blätterte ich in meiner Handakte nach, welch unerhört hohen Gebühren ich wohl beantragt hatte – und musste feststellen: Die sogenannte Mittelgebühr in Höhe von 404,60 €, das heißt 17,85 € und damit 4,6 % mehr, als das Jobcenter anerkennen möchte.
Nun handelt es sich bei der von mir beantragten Gebühr um eine sogenannte „Betragsrahmengebühr“ und wer über zumindest rudimentäre Kenntnisse des anwaltlichen Gebührenrechts verfügt weiß, dass die Literatur und ihr folgend die Rechtsprechung dem Rechtsanwalt bei der Gebührenbestimmung einen Spielraum von 20 % (Toleranzgrenze) zugesteht, der von Dritten wie auch von den Gerichten zu beachten ist (BSG, Urteil vom 01.07.2009, B 4 AS 21/09 R, Rn. 19 m.w. Rechtsprechungsnachweisen). Anders jedoch gewisse Mitarbeiter des Jobcenters Kiel, die augenscheinlich die notwendige Rechtsunkenntnis und offenbar auch die erforderliche Arbeitszeit dafür mitbringen, Anwälte und Gerichte mit 17,85-€-Fragen zu beschäftigen.
Rechtsanwalt Helge Hildebrandt
Hoffe, dass du (Helge Hildebrandt) die 17,85 € noch „auf dem kleinen Dienstweg“ von
der Kastenkammer des Sozialgerichts (SG) zugesprochen bekommst.
Nicht, dass es wegen dieser Sache noch einen Extra-Gerichtstermin geben muss
(wg. Überlastung der Sozialgerichte in ca. 2 – 3 Jahren?).
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Weiter schreibst du, ich zitiere:
Anders jedoch gewisse Mitarbeiter, die augenscheinlich die notwendige Rechtsunkenntnis und offenbar auch die erforderliche Arbeitszeit dafür mitbringen, Anwälte und Gerichte mit 17,85-€-Fragen zu beschäftigen.
Zitatende!
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Erlaube mir noch 1 Anmerkung, auch wenn das Schreiben des Jobcenters Kiel ans SG Kiel
von der Widerspruchsstelle kam und nicht von den Integrationsfachkräften (IFK):
Vielleicht suchen die MitarbeiterInnen des Jobcenters ja nach Kosteneinsparungen und haben
in Ihrer Hauptaufgabe, nämlich der Vermittlung in Arbeit, resigniert.
Hier noch 1 LINK, dies bezieht sich jedoch nicht explizit auf das Jobcenter Kiel:
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http://www.o-ton-arbeitsmarkt.de/uber-uns
Über Uns
ist ein Kooperationsprojekt des Instituts für Bildungs- und Sozialpolitik der Hochschule Koblenz (IBUS) und des Evangelischen Fachverbands für Arbeit und Soziale Integration e.V. (EFAS) im Rahmen des Projektes “Menschen am Rande der Gesellschaft kommen zu Wort”. Die Durchführung erfolgt unter fachlicher Autonomie des IBUS.
Das Team von O-Ton-Arbeitsmarkt hat es sich zum Ziel gesetzt, eine Alternative zur offiziellen Arbeitsmarktberichterstattung zu liefern.
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http://www.o-ton-arbeitsmarkt.de/o-ton-news/kaum-jobchancen-fuer-langzeitarbeitslose-nur-jeder-zehnte-fand-2014-arbeit
Kaum Jobchancen für Langzeitarbeitslose – Nur jeder Zehnte fand 2014 Arbeit
6. Februar 2015
(o-ton) Langzeitarbeitslose haben kaum Perspektiven am Arbeitsmarkt. Ihre monatliche Chance auf einen regulären Arbeitsplatz lag 2014 bei nur 1,5 Prozent. Im gesamten Jahr fanden lediglich 11 Prozent der Langzeitarbeitslosen einen Job. In den letzten Jahren ist die Lage zudem schwieriger geworden. Das zeigen Daten der Bundesagentur für Arbeit.
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Die Kastenkammer, die eine Kostenkammer ist, frönt leider am SG Kiel auch dem zweifelhaften Hobby der abweichenden Festsetzung um Minimalbeträge. Sehr zum Leidwesen der Anwaltschaft, allerdings zur großen Freunde der kleinen Könige an gewissen Kostenkammern, über denen sich – soweit es nicht um PKH-Festsetzung geht – leider der berühmt-berüchtigte „blaue Himmel“ wölbt.
Bin ebenfalls leidgeprüft. Es kommt nicht von ungefähr, dass die Jobcenter Kostenerstattungsanträge an das Sozialgericht weiterleiten. Dort werden ja für die Terminsgebühr die Minuten gezählt, die Wartezeit zählt natürlich nicht mit.
Es wird Zeit, dass sich die mit Sozialrecht beschäftigten Kollegen in SH einmal solidarisieren !
Ich schicke meine Kostenfestsetzungsanträge eigentlich immer gleich ans Gericht, weil einige Mitarbeiter am Jobcenter Kiel das so lieber haben und es meinen Arbeitsaufwand noch mehr erhöhen würde, wenn ich mich erst schriftlich mit dem Jobcenter und später ggf. auch noch ein weiteres Mal mit dem Gericht auseinandersetzen müsste.
Während die Kostenbeamten und auch die Kostenkammern am SG Schleswig meinen Kostenfestsetzungsanträgen zu praktisch 100 % gefolgt sind, weicht die Kostenbeamtin am SG Kiel (die am SG Kiel scheinbar allein die Kostenanträge bearbeitet) zu praktisch 100 % von meinen Kostenanträgen (natürlich nach unten) ab, und zwar besonders gern um ein paar Euro. In Kostensachen herrschen im Grunde vollkommen unhaltbare Zustände am SG Kiel, die man nur mit Humor zur Kenntnis nehmen kann.
Bemerkenswert ist, dass ein Richter mir gegenüber vor einigen Monaten klagte, das Gericht beschäftige sich in zunehmendem Maße nicht mehr mit den Anliegen der Kläger, sondern mit den Gebühren der Rechtsanwälte. Ich sehe durchaus einige Praktiken von Kollegen skeptisch. Allerdings sollte sich das SG Kiel auch einmal fragen, woran es wohl liegen mag, wenn einige Kollegen gegen die Festsetzungspraxis am SG Kiel Sturm laufen. Die Rechtsprechung auch der Kieler Kostenkammer mit ihren bis zu 15 Seiten langen „Kieler-Kostenkästchen-Textbausteinen“ kann man nur noch als skurril bezeichnen. Bei ihrer Suche nach Gebührenmessgenauigkeit erinnert mich die Kostenkammer schwer an die Käufer von Armbanduhren in den 80er Jahren, die glaubten, eine Digitaluhr sei genauer als eine Zeigeruhr, nur weil die Uhrzeit digital aufleuchtet. Einmal abgesehen davon, dass die derzeitige Rechtsprechung der Kieler Kostenkammer mit der Rechtsprechung des BSG in keiner Weise in Einklang zu bringen ist.
Mit der Solidarität unter Anwälten ist das so eine Sache. Die Anwaltschaft ist kein monolithischer Block. Mit einigem möchte ich mich nicht gemein machen, aber Schnittmengen gibt es sicherlich. Ich weise mal hin auf die neu gegründete „Arbeitsgruppe Beratungshilfe“ der SH-RA-Kammer. Ich habe mich bisher nie sonderlich gut vertreten gefühlt von „meiner“ Kammer. Aber das ist immerhin mal ein Ansatz. Ich habe vor ein, zwei Wochen die mir zugesandten Fragen beantwortet, aber bisher keine Rückmeldung erhalten. Meine Erwartungen sind da traditionell begrenzt, aber für positive Überraschungen bin ich immer offen.
Danke für die Informationen, die ich vollumfänglich teile.
Allerdings sehe ich keine Möglichkeit, diese Spruchpraxis und die Vorgehensweise bei Beratungshilfe als Einzelkämpfer zu ändern.
Z.B. habe ich unlängst auf eine Verfassungsbeschwerde hinsichtlich einer abgelehnten Beratungshilfe bei Erwerbsminderungsrente (!) mit 7-seitiger Begründung, vom BVerfG die Abweisung mit einem lapidaren Satz erhalten: Die Beschwere wird als unsubstantiiert zurückgewiesen, §§ …. BVerfGG.
Man kann sich dabei als Anwalt nur zum Affen machen, wenn man dies seinem Mandanten verklickern soll.
Eine Fachanwaltschaft Sozialrecht hätte mglw. mehr Gewicht und könnte auch kostengünstig Fortbildungen (Erfahrungsaustausch) veranstalten, wofür jetzt 5 Stunden mehr Zeit und Kosten aufgewendet werden muss.
Das Thema Beratungshilfe ist ein weites Feld. Wenn ich etwa sehe, dass Kollegen für die Einholung einer Schufa-Auskunft (!) für Mandanten Beratungshilfe beantragen, kann ich mir nur die Augen reiben. Die gibt es nach § 34 BDSG nicht nur kostenlos (einmal im Jahr), sondern das hat auch schlicht nichts mit Rechtsberatung zu tun. Wie ein AG allerdings für eine Beratung/Antragsverfahren/Widerspruchsverfahren beim Thema EU-Rente Beratungshilfe ablehnen kann, ist für mich nicht nachvollziehbar. Das ist wirklich ein beratungsintensives Thema, welches sich ohnehin mit Beratungshilfe kaum kostendeckend bearbeiten lässt.
Im Grunde kann ich nur raten, sich auf die Praxis der jeweiligen Rechtspfleger einzustellen. Wenn zu viel und zu kontingent abgelehnt wird, müssen die Rechtsuchenden eben mit einem Berechtigungsschein kommen. Meine Erfahrung ist, dass meine Mandanten gelegentlich ohne Schwierigkeiten einen Berechtigungsschein für Angelegenheiten bekommen, bei denen ich bei nachträglicher Beantragung nicht selten Schwierigkeiten habe. Ich denke es ist manchmal hilfreich, wenn die Rechtspfleger die Rechtsuchenden vor Ort erleben. Da wird dann schon schnell deutlich, dass niemand „mutwillig“ oder aus langer Weile einen Rechtsanwalt aufsucht, sondern es um handfeste Probleme geht. Wenn den Rechtspflegern ein andere Lösungsweg einfällt, ist das gut so, wenn nicht, ist dann wohl der Anwalt das Mittel der Wahl. Mit dem AG Kiel habe ich im Großen und Ganzen keine Probleme. Allerdings habe ich auch eine recht hohe Quote an Anrufern/potentiellen Mandanten, denen ich schon vor der Mandatsaufnahme sagen muss, dass es sich bei ihrem Anliegen m.E. um ein Problem handelt, für das ein Rechtsanwalt nicht der richtige Ansprechpartner ist und es dafür nach meiner Einschätzung deswegen auch keine Beratungshilfe geben wird. Die Quote liegt bei mir sicherlich zwischen 25 bis 50 %.
Tja, und das BVerfG, das nimmt eben an, was es entscheiden möchte. Allerdings habe ich dafür auch ein wenig Verständnis. Der Konstruktionsfehler liegt eben darin, dass in Beratungshilfesachen die nächste (und letzte) „Instanz“ nach dem Amtsgericht das BVerfG ist. Bevor ich in einer Beratungshilfesache Verfassungsbeschwerde erhebe (wozu ich bisher wenig Lust verspürt habe), würde ich mich wohl an Kollegen wenden, die VB schon erfolgreich durchgebracht haben. Ich denke, die BVerfG-Richter interessieren sich weniger für Fachanwaltschaften als für das, was sie zu lesen bekommen. Und weil man Verfassungsbeschwerden nicht jeden Tag erhebt, fehlt es den meisten RA da natürlich an Praxis und an der Zeit, sich für ein einziges Verfahren allzu umfangreich einzuarbeiten. Ich bekam übrigens lange Zeit regelmäßig Werbung von einem Kollegen, der sich auf VB – ich meine sogar zum Thema BerHi – spezialisiert hat.