Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht: Anspruch auf Laptop oder Tablet im Home-Schooling für jedes einzelne Kind der Bedarfsgemeinschaft
Veröffentlicht: 31. März 2021 Abgelegt unter: Abweichende Leistungserbringung, Corona-Pandemie, Mehrbedarfe, Schüler | Tags: ALG II Computer, ALG II Laptop, § 21 Abs. 6 SGB II Computer, § 21 Abs. 6 SGB II Laptop, Hartz IV Computer, Hartz IV Laptop 2 KommentareWährend einer coronabedingten Schulschließung haben Schüler*innen, die Arbeitslosengeld II beziehen, einen Anspruch auf die Anschaffungskosten für ein internetfähiges Endgerät.
Der Anspruch besteht grundsätzlich für jedes in einem Haushalt lebende Kind, sofern es auf die Benutzung eines Computers für die Teilnahme am Schulunterricht angewiesen ist. Die Bewilligung eines Darlehens durch das Jobcenter, das dann in monatlichen Raten zurückzuzahlen wäre, ist nicht ausreichend. Allerdings ist der Bedarf gedeckt, wenn die Schule für die Zeit des Distanzlernens ein Leihgerät zur Verfügung stellt. So hat es das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht am 18. März 2021 im Rahmen eines Eilverfahrens entschieden (Aktenzeichen L 3 AS 28/21 B ER).
Antragstellerinnen waren drei Mädchen, die gemeinsam mit ihrer alleinerziehenden Mutter Leistungen vom Jobcenter beziehen. Zwei der Kinder, es sind Zwillinge, gehen in den 4. Jahrgang der Grundschule, allerdings in unterschiedliche Klassen. Die ältere Schwester ist 16 Jahre alt und besucht die Abschlussklasse einer Gemeinschaftsschule. Die Grundschule hatte den beiden Viertklässlerinnen angeboten, ihnen gemeinsam ein IPad zu leihen. Die Mutter der Kinder fand das nicht ausreichend. Sie war außerdem der Auffassung, dass die Kinder die Geräte auch weiterhin benötigen würden, wenn die Schule wieder im Präsenzunterricht stattfinde.
Der 3. Senat des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts hat zwar grundsätzlich ein Leihgerät der Schule für die Zeit während des Lockdowns für ausreichend angesehen, da nur für das Distanzlernen ein Endgerät zwingend erforderlich sei. Für das Home-Schooling müsse aber jedes Schulkind der Bedarfsgemeinschaft ein eigenes Gerät nutzen können, so dass hier grundsätzlich ein Anspruch auf mindestens ein weiteres Gerät bestanden hätte. Im konkreten Fall war aber zum Zeitpunkt der Entscheidung durch das Gericht schon das Eilbedürfnis weggefallen, da alle Antragstellerinnen die Schule schon wieder im Präsenzunterricht besuchen konnten. Der Anspruch könnte aber erneut entstehen, falls es nach den Osterferien zu einem weiteren Lockdown kommen sollte.
Der Beschluss ist rechtskräftig.
Quelle: Pressemitteilung des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 26.03.2021
Der Volltext findet sich hier: Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 18.03.2021, L 3 AS 28/21 B ER
Ein wichtiges Urteil, welches wieder ein Schritt in die Richtung zu mehr Chanchengleicheit für Kinder darstellt. Allerdings nur einen kleinen. Ich denke die Situation ist natürlich immer noch nicht ganz gerecht. Da die Leihgeräte der Schulen teils langsam und outdated sind. Viele Schulen hinken ohne eigene Schuld in der Digitalisierung des Klassenzimmers noch weit hinterher. Ein zeitgemäßes Equipment, das schön ist und schnell kann auch motivieren, zumindest konnte ich das an mir immer feststellen, als ich noch Schüler war. Ich denke da kommt man sich als Schüler selbstverständlich benachteiligt vor.
Ich halte mal dagegen: Wir als Bürger eines sog. „entwickelten Landes“ sind maßgeblich für den Elektronikschrott verantwortlich, der in der „Dritten Welt“ auf brennenden Müllkippen „entsorgt“ wird. Auch der Ressourcenverbrauch geht maßgeblich auf Länder wie Deutschland zurück. Deswegen: Muss es immer der dernier cri sein oder, wie Sie schreiben, zeitgemäß, schön (sic !) und schnell? Oder kann ein selbstbewusst erzogenes Kind nicht auch mit Stolz auf seinen „outdated“ Rechner zeigen und sagen: Repariert, getunt und vor dem Wegwerfen bewahrt? Ich jedenfalls wünsche mir solche selbstbewussten Kinder. Ganz nebenbei sind das übrigens nicht selten bessere Schüler als die mit dem neusten Tablett und den angesagtesten Klamotten.