„Nicht unter dem Deckmantel der Verschwiegenheit“

Landesmöbelhauptstadt KielErneut eine schallende Ohrfeige für die Stadt Kiel: Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hatte bereits am 25.03.2015 einem schleswig-holsteinischen Kaufmann das Recht auf Einsicht in den ungeschwärzten Kaufvertrag der Stadt Kiel mit der Krieger-Gruppe (u.a. Möbel Kraft) über den Verkauf des Kleingartengeländes Prüner Schlag zugesprochen. Die Stadt Kiel lehnte dies unter Berufung auf den Schutz privater Belange (Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Investors) ab. Nun liegt die schriftliche Urteilsbegründung vor, in der es unter anderem heißt:

„Es ist nachvollziehbar, dass die Öffentlichkeit ein begründetes Interesse daran hat, ob eine Kommune gemeindeeigenes Vermögen zu einem angemessenen Preis und dem objektiven Wert entsprechend veräußert. Dieses Interesse ist letztlich in § 90 Abs. 1 Satz 3 GO verankert. Das IZG-SH [Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein] dient gerade dazu, die Kontrollmöglichkeiten der Bürger in Bezug auf das Handeln der Verwaltung zu stärken und zu verbessern. Nur durch diese Kenntnis von dem Inhalt des Gutachtens ist es der Öffentlichkeit jedoch möglich, diese vom Gesetzgeber gewollte Kontrollmöglichkeit auszuüben. (…) In einem freiheitlichen und demokratischen Rechtsstaat sollte es daher als selbstverständlich gelten, dass geschäftliche Beziehungen mit dem Staat jedenfalls im Grundsatz nicht unter dem Deckmantel der Verschwiegenheit erfolgen. Unternehmen haben bei Verträgen mit der öffentlichen Hand das besondere Informationsinteresse der Bürger zu berücksichtigen.“

Leider ist das, was in einem freiheitlichen und demokratischen Rechtsstaat als selbstverständlich gelten sollte, in der Landeshauptstadt Kiel nicht nur keine Selbstverständlichkeit, sondern die Bürger müssen ihre Rechte gegen eine das Recht ignorierende Stadt sogar vor Gericht einklagen.

Mehr Informationen finden sich hier.


5 Kommentare on “„Nicht unter dem Deckmantel der Verschwiegenheit“”

  1. Martina Bedregal Calderón sagt:

    Eine gute gerichtliche Entscheidung! Bei der Stadt Kiel wurde und wird eh schon genug „unter den Tisch gekehrt“. Ich werde jetzt nicht aus dem Nähkästchen plaudern. Nur so viel: Ich habe bis 1991 im Liegenschaftsamt gearbeitet; damals hatte sogar das Rechtsamt der LH Kiel uns Mitarbeiter des besagten Amtes aufgefordert/gebeten, über gewissen Dinge auszusagen. Das Ganze ging damals auch durch die Presse.

  2. […] Sozialberatung Kiel: “Nicht unter dem Deckmantel der Verschwiegenheit” (via […]

  3. Der Artikel ist inhaltlich veraltet. Das Wertgutachten ist in der Gläsernen Akte auf kiel.de nachzulesen. Die Landeshauptstadt hat nichts zu verbergen und keine Berufung gegen das Urteil eingelegt: http://www.kiel.de/leben/stadtentwicklung/moebel_kraft/index.php Beste Grüße, Annette Wiese-Krukowska

  4. Björn Nickels sagt:

    Auch hier hat sich leider wieder bewahrheitet, dass dies (Einschaltung der Gerichtsbarkeit) die einzige Sprache ist, die die Landeshauptstadt Kiel versteht.

    Traurig, Traurig.

    Die Stadt Kiel ist m. E. in solchen Punkten noch einige Jahrzehnte in der Vergangenheit, wo es noch hieß:

    Ruhe, arbeiten und Steuern zahlen sind des Bürgers erste Pflichten


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