Leitfaden Alg II/Sozialhilfe von A-Z

lf_algii-1Die grundlegend überarbeitete Neuauflage des bekannten „Standardwerks für Arbeitslosengeld II-Empfänger“ (Spiegel 43/2005) ist erschienen.

Der erstmals im Jahre 1976 unter dem Titel „Leitfaden für Sozialhilfe“ von Prof. Rainer Roth herausgegebene Ratgeber wird seit dem Jahre 2008 vom Autorenteam Frank Jäger und Harald Thomé vom Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein Tacheles e.V. in Wuppertal betreut. Der Leitfaden beruht auf vielen Jahren Beratungspraxis und Engagement in der Sozialen Bewegung. Er stellt zugleich mit den Regelungen des Arbeitslosengelds II auch die Regelungen der Hilfe zum Lebensunterhalt und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung dar. Als einziger umfassender Ratgeber für das das Existenzsicherungsrecht im SGB II und SGB XII ist er deswegen für Beratungszwecke besonders geeignet.

Im ersten Teil werden in 90 Stichworten alle Leistungen ausführlich in übersichtlicher und bewährt verständlicher Form erläutert. Der zweite Teil behandelt in 34 Stichworten ausgiebig wie man sich erfolgreich gegen die Behörde wehren kann. Der aktuelle Stand der Rechtsprechung und der Gesetzgebung ist eingearbeitet und kritisch kommentiert. Für Menschen, die Sozialleistungen beziehen, deren Berater/-innen sowie Rechtsvertreterinnen und -vertreter ist der Leitfaden ein fundierter Ratgeber – er soll zur rechtlichen Gegenwehr befähigen und ermutigen. Die Autoren wollen aber auch Mut machen, sich gegen Sozialabbau und Lohndumping zur Wehr zu setzen.

Einige persönliche Anmerkungen

Mit der Einführung der „Hartz-IV-Gesetze“ im Jahr 2005 häuften sich auch bei mir die Anfragen Betroffener zu sozialrechtlichen Fragen insbesondere zum SGB II. In dieser Zeit entstand mein Kontakt zur ehemaligen „Arbeitsloseninitiative Kiel e.V.“, die damals noch zwei Beratungsstellen in der Iltisstraße 38 in Gaarden und in der Hansastraße 48 unterhielt. Der „Leitfaden“ war hier für alle ehrenamtlichen „Berater“ Pflichtlektüre. Wolfram Otto – sozusagen die Seele des Vereins – bestellte regelmäßig einen kleinen Karton „Leitfäden“, wenn wieder eine neue Auflage erschienen war. Denn die „Arbeitsloseninitiativen“ konnten den Leitfaden beim Tacheles e.V. günstiger beziehen und auf diese Weise sparten alle Ehrenamtlichen ein paar Euro. So war der „Leitfaden“ auch für mich der erste Einstieg in das Sozialrecht. Mit ihm verbinden mich noch heute schöne Erinnerungen an diese Zeit. Dies ist der Grund, warum es Harald (Thomé) nicht schwergefallen sein dürfte, mich dazu zu überreden, drei Kapitel zum neuen „Leitfaden“ beizusteuern. Die recht kurzfristige Anfrage knapp vor der Drucklegung hat mir zwar zwei arbeitsreiche Tage und (fast) schlaflose Nächte beschert, aber was tut man nicht alles für den „Leitfaden“.

Ironie der Geschichte: Der „Arbeitsloseninitiative Kiel e.V.“ wurden 2005 die öffentlichen Zuwendungen gestrichen. Begründung: Mit der Einführung von Hartz IV habe nun jeder Bezieher des neuen ALG II seinen „persönlichen Ansprechpartner“ für alle ihn betreffenden sozialrechtlichen Fragen bekommen, ein Beratungsbedarf bestehe daher ab 2005 nicht mehr. Dass die Beratungspflichten der Sozialbehörden im SGB I normiert sind und dieses Gesetz gar nicht geändert wurde – geschenkt. Politisch war es schlicht so gewollt. In der Folge meldete ich einige Jahre später Insolvenz für den Verein an. Heute gibt es noch die Beratungsstelle in der Hansastraße 48. Die Nutzung der Räume und des Telefons ist für die verbliebenen zwei ehrenamtlichen Berater jetzt kostenfrei.

Produktinfos und Bestellung

28. Auflage, September 2015, © 2015 DVS
Kt., 616 Seiten, ISBN 978-3-932246-66-1
Preis: 13,50 € inkl. Versandkosten

Mehr Informationen zum „Leitfaden“ gibt es hier, die Bestellung ist u.a. hier möglich und das Stichwort „Beratungshilfe“ findet sich als Leseprobe hier.

Helge Hildebrandt


3 Kommentare on “Leitfaden Alg II/Sozialhilfe von A-Z”

  1. Björn Nickels sagt:

    Vielen Dank für die Info, dass der neue Leitfaden erschienen ist (September 2015).

    Der letzte Leitfaden ALG II / Sozialhilfe von A – Z, Stand 1. Juli 2013, hatte ca. 510 Seiten, der neueste wohl 616 Seiten, also ca. 100 Seiten mehr.

    Die Hartz IV – Gesetze gehören in die „Tonne“, das Gesetz ist total „vermurkst“. Weder Änderungen im Gesetz noch die Sozialgerichtsbarkeit können Ruhe hineinbringen; immer mehr Urteile und Beschlüsse landen zur Prüfung auf die Verfassungsgemäßheit / Einhaltung der Grundrechte vor dem Bundesverfassungsgericht (z.B. Sanktionen, Kosten der Unterkunft Frage Angemessenheit usw.).

    Im Regelsatz von z. Z. 399,– € für Alleinstehende sind ca. 1,50 € bis 2,00 € monatlich für Bildung vorgesehen, unglaublich!

    Und für Lebensmittel und alkoholfreie Getränke ca. 5,00 € pro Tag.

    Die Beschaffung des neuen Leitfadens hat für mich oberste (finanzielle) Priorität, dafür würde
    ich sogar 2 – 3 Tage auf das Mittagessen verzichten!

    Grüße aus Kiel an alle LeserInnen

    Björn Nickels

  2. Habe es verlinkt, damit es sich noch mehr rum spricht.


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