NEIN zur Kieler Olympiabewerbung
Veröffentlicht: 29. November 2015 Abgelegt unter: Sonstiges 7 KommentareVor einiger Zeit machte ich für einen Mandanten, der bei einem Feuer in einem Kieler Mietshaus sein gesamtes Hab und Gut verloren hatte, Leistungen für die Erstausstattung mit Bekleidung geltend. Die „Soziale Stadt Kiel“ bewilligte dem Brandopfer lediglich die halbe „Bekleidungspauschale“ in Höhe von 144,00 € anstatt 288,00 €. Im Widerspruchsverfahren rechtfertige die Stadt Kiel ihre Entscheidung damit, mein Mandant sei schließlich nicht nackt aus den Flammen geflohen (sondern im Schlafanzug). Zudem sei es dem Rentner ohne Weiteres möglich, sich mit 144,00 € vollständig neu einzukleiden. Zum Beleg fügte die „Soziale Stadt Kiel“ eine Liste mit Bekleidungsstücken einer großen Billigkette bei. Unter anderem enthielt diese Liste Kinderunterwäsche und Plastiksandalen. Erst im anschließenden Klageverfahren gab die „Soziale Stadt Kiel“ ohne Begründung ein Klageanerkenntnis ab – wohl, um sich ein peinliches Urteil zu ersparen.
Eine Stadt, die so mit ihren hilfebedürftigen Bürgern umgeht, hat jede Legitimation verloren, Millionen für eine Olympia-Party aus dem Fenster zu werfen. In den Ohren der Brandopfer muss es wie Hohn klingen, wenn Oberbürgermeister Ulf Kämpfer sagt: “Wir reden im Fall Kiel über Extra-Kosten für die Stadt in Höhe von 15-20 Millionen, die wir irgendwo zusammenklauben müssen – sei es durch eine höhere Verschuldung oder den Verzicht auf andere Projekte.” Man ahnt schon, wer da zukünftig wieder verzichten soll.
Abstimmen gehen. Nein sagen. Heute bis 18.00 Uhr.
Mehr Infos: https://okiel.wordpress.com/
Helge Hildebrandt
Ich war heute zur Abstimmung und habe natürlich mit Nein gestimmt. Die Abstimmung ist hier in der Mathias-Claudius-Schule in Elmschenhagen Süd. Schon der schlimme Zustand des Schulhofes und des Klassenraumes lassen nur eine Abstimmung zu: NEIN zu Olympia. Die Gelder sollten lieber für die Sanierung von Schulen, Pflegeheimen, Katzheide, Straßen, Bürgersteigen, Spielplätzen, Jugendzentren, Kitas, Radfahrwegen, Parks etc. verwendet werden.
In Kiel sind wir mit unsere Abstimmungsentscheidung wohl in der Minderheit, die stolzen Hanseaten hingegen haben sich scheinbar nicht von den etwas dümmlichen Kampagnen der Verwaltung/Wirtschaft/Hofberichtserstattungspresse kaufen lassen: Derzeit sagen 52,1 % NEIN! 🙂
Bezeichnend für die Transformation des Sports ins Big Business finde ich ja auch immer die Namen der „Sportstätten“. Aus Hamburg wird z.B. gerade aus der „Barclaycard-Arena“ berichtet.
Stimmt, die Hamburger haben Olympia gestoppt. Dankeschön an die Hanseaten 🙂
Das ist doch überall so. Grundsätzlich darf man Anmerken, dass hier immer nur am Limit nach unten Argumentiert und bewilligt wird.
Allein schon das trotz extremer Wohnraumnot immer noch durch die ARGE´n/Jobcenter Mietobergrenzen-Verfahren durchgezogen werden, zeigt doch, wo es hingehen soll.
Ich bin entsetzt, dass die Stadt Kiel bei einem Menschen, der durch einen Wohnungsbrand sein gesamtes Hab und Gut verloren hat, erst im Klageverfahren den vollen Bekleidungssatz zugesprochen bekam (Klageanerkenntnis durch die Stadt).
Bei allem Verständnis für die „weisungsgebundenen MitarbeiterInnen“ der Stadt Kiel.
Da muss sich jedefrau und jedermann bei der Stadt Kiel fragen, wie lange sie/er so etwas
noch mitmacht und wo die jeweilige Grenze ist, wo dies nicht mehr geht.
Sozusagen unter Inkaufnahme von Nachteilen diesen Fall ablehnen.
Das würde aber bedeuten, dass mann/frau „umgangsdeutsch“ gesprochen einen _______ in der Hose haben müßte.
Lieber Helge, vielen Dank, dass du hier soetwas öffentlich machst.
Die Stadt Kiel hat im Widerspruchsverfahren tatsächlich die Ansicht vertreten, ein 66jähriger Rentner könne sich wie folgt vollständig neu einkleiden (Zitat):
„Bekleidung – Gesamtpreis
ein weiteres Paar Halbschuhe :15,00 €
ein Paar Hausschuhe: 10,00 €
eine weitere Jacke: 30,00 €
zwei weitere Hosen: 20,00 €
zwei Pullover: 24,00 €
drei weitere T-Shirts: 9,00 €
ein weiteres Oberhemd: 8,00 €
Socken (8er-Pack): 5,00 €
zwei Pyjamas: 12,00 €
Unterhosen (4er-Pack): 4,00 €
Unterhemden (2er-Pack): 6,00 €
Gesamtpreis: 143,00 €“
Ich hatte dazu im Klageverfahren geschrieben:
„Die Bekleidungspauschale muss jedenfalls so bemessen sein, dass dem Leistungsberechtigten grundsätzlich ein mehrfaches Wechseln der Kleidung innerhalb einer Woche möglich ist (=ausreichende Bedarfsbefriedigung). Die Qualität und damit der Preis der Kleidung hat sich dabei an dem zu orientieren, was Bezieher unterer Einkommen (§ 4 Satz 2 Nr. 1 RRBEG: untere 15 % der Verdienerhaushalte) gewöhnlich für Kleidung ausgeben (=sachgerechte Bedarfsbefriedigung). Mit 144,- € ist der so verstandene Bedarf nicht zu decken. In der Aufstellung der Beklagten sind vielmehr Preise für die allerbilligste und damit nicht sachgerechte „Bekleidung“ aufgelistet.“
(…)
„Es liegt auf der Hand, dass eine vernünftige Hose nicht für 10 € zu bekommen ist, ein T-Shirt, welches einen Waschvorgang mehr als zweimal übersteht, nicht für 3 €, ein ordentliches Oberhemd nicht für 4,- € und haltbare Unterhosen nicht für 1 € das Stück. Die von der Beklagten aufgeführten Preise sind Preise für Bekleidungswegwerfware, die allenfalls ein paar Mal getragen werden kann und dann entsorgt werden muss. Solche „Kleidung“ zu kaufen, können sich weder Bezieher geringer Einkommen noch Transferleistungsbezieher leisten, da derartige „Bekleidung“ aufgrund ihrer kurzen Haltbarkeit letztlich teurer ist als vernünftige Kleidung.
Zudem handelt es sich bei den auf Bl. 213 ff. dVA nachgewiesenen „Bekleidungsstücken“ durchweg um (Sport-) Bekleidung für Jugendliche und junge Leute. Der Kläger ist 66 Jahre alt. Für gewöhnlich tragen 66jährige keine Sneaker oder kartierten Slipper, Skaterhosen oder Stylehosen „Lissabon“ und dazu Tennissocken. Die von der Beklagten nachgewiesenen Hemden liegen im Übrigen durchweg bei 19 € und nicht 8 € (vgl. Bl. 225, 226 dVA).
Diese wenigen Hinweise sollten genügen, um dazutun, dass die Beklagte den – freilich untauglichen – Versuch unternommen hat, die von ihr freihändig festgesetzte und sodann auch noch ohne nachvollziehbaren Grund halbierte Bekleidungspauschale nachträglich unter Anführung billigster Sportbekleidung für Jugendliche „hinzurechnen“.“
Das ist für die Stadt Kiel ja schon als „normal“ anzusehen.
Glücklicherweise hat uns dieses mal Hamburg ja gerettet!
Aber bei diesem Bürgerentscheid kommt ein neuer schaler Beigeschmack:
Eigentlich werden Wahlen und Abstimmungen ja von Ehrenämtlern durchgeführt, die dafür ein minimalistisches Erfrischungsgeld erhalten (in Kiel 30 € für Rund 8 Stunden bzw. solange es dauert) –> Dieses Mal saßen aber sehr viele bedienstete der Stadt mit in den Wahllokalen und erhielten Freizeitausgleich –> also volle Bezahlung ……. –> Dann sollte die Stadt Kiel zumindest Mindestlohn zahlen für alle (halbfreiwilligen) Wahlhelfer
Gleich – Gleicher – am gleichesten