Neue Bruttokalt-Mietobergrenzen im Kreis Rendsburg-Eckernförde seit 01.03.2016

(c) Gerd Altmann / pixelio.de

(c) Gerd Altmann / pixelio.de

Seit dem 01.03.2016 gelten im Kreis Rendsburg-Eckernförde neue Mietobergrenzen, die aufgrund der – freilich verfehlten – Entwicklung in der Rechtsprechung hin zu Gesamtangemessenheitsgrenzen erstmals Bruttokaltbeträge (Grundmiete inklusive kalter Betriebskosten) ausweisen. Die Mietobergrenzentabelle findet sich hier. Urteile oder Beschlüsse zu der Frage, ob diese Mietobergrenzen auf einem sog. schlüssigen Konzept im Sinne der Rechtsprechung des BSG beruhen, sind hier nicht bekannt und dürften wohl auch noch nicht vorliegen.

Rechtsanwalt Helge Hildebrandt



Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit Deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Twitter-Bild

Du kommentierst mit Deinem Twitter-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit Deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..