Neue Bruttokalt-Mietobergrenzen im Kreis Rendsburg-Eckernförde seit 01.03.2016
Veröffentlicht: 23. März 2016 Abgelegt unter: Jobcenter Kreis Rendsburg-Eckernförde, Kosten der Unterkunft, Mietobergrenzen Hinterlasse einen Kommentar
(c) Gerd Altmann / pixelio.de
Seit dem 01.03.2016 gelten im Kreis Rendsburg-Eckernförde neue Mietobergrenzen, die aufgrund der – freilich verfehlten – Entwicklung in der Rechtsprechung hin zu Gesamtangemessenheitsgrenzen erstmals Bruttokaltbeträge (Grundmiete inklusive kalter Betriebskosten) ausweisen. Die Mietobergrenzentabelle findet sich hier. Urteile oder Beschlüsse zu der Frage, ob diese Mietobergrenzen auf einem sog. schlüssigen Konzept im Sinne der Rechtsprechung des BSG beruhen, sind hier nicht bekannt und dürften wohl auch noch nicht vorliegen.
Rechtsanwalt Helge Hildebrandt