Zur Übernahme von Hotelkosten nach § 22 SGB II

(c) Gerd Altmann / pixelio.de

Sind Kosten für ein Hotelzimmer nach § 22 Abs. 1 SGB II zu übernehmen, ist die Berechnung der Kosten für die Übernachtung vom letzten Tag eines Monats auf den ersten Tag des Folgemonats dann nicht unproblematisch, wenn der Leistungsanspruch erst ab dem ersten Tag des Folgemonats besteht. Denn Hotelzimmer werden nicht für einen Tag, sondern eine Übernachtung angemietet. In der Rechtsprechung wurde diese Problematik – soweit hier ersichtlich – noch nicht behandelt. Das Sozialgericht Kiel ist in einer aktuellen Entscheidung nun der von mir vertretenen Rechtsauffassung gefolgt, wonach die Kosten ab dem ersten Tag des Folgemonats, 00.00 Uhr, anteilig zu übernehmen sind. In dem entschiedenen Fall wurde das Hotelzimmer nach den AGB des Hotels vom 28.01.2014 ab 14.00 Uhr bis 01.03.2014, 11.00 Uhr angemietet. Auf den Bewilligungszeitraum ab 01.03.2014 entfielen mithin für den ersten Tag 11/21 von 56,00 € = 29,33 €. Diese Kosten musste das Jobcenter nach § 22 Abs. 1 SGB II übernehmen.

Für Betroffene, die mit diesem Problem konfrontiert sind, habe ich meinen ersten Schriftsatz aus dem Klageverfahren sowie das Urteil des SG Kiel vom 17.11.2016, S 28 AS 581/14 zur vertieften Lektüre beigefügt.

Rechtsanwalt Helge Hildebrandt


One Comment on “Zur Übernahme von Hotelkosten nach § 22 SGB II”

  1. Maik Quast sagt:

    Sehr geehrter Herr Hildebrandt,

    folgendes Problem, mein Bruder hat aus dem vom JC bezahlen Hotel ein Job bei meinem Arbeitgeber gefunden in VZ er würde so um die 1800 netto mtl. an Lohn bekommen. Allerdings fressen die Hotelkosten einen Großteil des Einkommens auf. Die sagten ihn im JC Kiel er würde etwa 100 EUR über den ALG II – Satz rausbekommen. Wenn das stimmt dann kann ich verstehen wenn die Hilfebedürftigen, lieber zu Hause bleiben anstatt sich um einen Job zu bemühen oder höchstens auf 450 EUR Basis sich ein Zubrot verdienen. Das kann doch nicht stimmen oder, hat das JC Kiel (ZBS) Recht?

    Vielen Dank schon mal vorweg
    und beste Grüße aus Kiel

    Maik Quast


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