34C3: Das besondere Anwaltspostfach beA als besondere Stümperei

Darmstädter Hacker zeigen, dass das besondere elektronische Anwaltspostfach, kurz beA, mit veralteter Software und einem veralteten Anwendungskonzept entwickelt wurde. Hier weiterlesen.


2 Kommentare on “34C3: Das besondere Anwaltspostfach beA als besondere Stümperei”

  1. Olli sagt:

    Das Ganze war von Anfang an zum scheitern verurteilt – schon der Glaube das etwas „Sicher“ ist nur weil man es verschlüsselt und weil man Millionen ausgibt – ein lustiger und trauriger Irrglaube – Was keiner berücksichtigt beim Digitalen habe ich IMMER ALLE Zeit der Welt etwas zu lesen (entschlüsseln) und da in der Regel die Verschlüsselungsmethode bekannt ist – ist es nur eine Frage des Interesses und der Zeit ( Aufwandes ) OB etwas entschlüsselt wird ………
    By the Way – WPA2 ist schon lange entschlüsselbar – vielleicht sollte der eine oder andere Anwalt mal ein Kabel verlegen statt des WLANs – auch ein ständiger Passwortwechsel würde nix bringen da man eh nicht on the Fly entschlüsseln könnte sondern die Daten zwischenspeichern würde …………….
    Auf das 2018 etwas weniger schwachsinniger wird als 2017 oder Herr lass Hirn regnen ( aber diesmal bitte treffen )

  2. Regelmäßige E-Mails der RA-Kammer SH, zuletzt diese hier am 28.12.2017:

    „Wie wir Ihnen bereits gestern mitgeteilt haben, ist das beA wegen einer Sicherheitslücke derzeit nicht erreichbar. Die BRAK hat mit Schreiben vom 27.12.2017 auch die Ministerin für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein Dr. Sütterlin-Waack über diesen Umstand informiert. Das Schreiben finden Sie zu Ihrer Kenntnis hier. Die Schleswig-Holsteinische Justiz ist darüber in Kenntnis gesetzt worden, dass die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte die Ihnen ab dem 01.01.2018 gesetzlich obliegende passive Nutzungspflicht des beA derzeit leider nicht erfüllen können. Es können auch keinerlei Nachrichten in das beA der Kollegen gesandt oder von dort abgeholt werden. Gerichte sind daher auch nicht in der Lage, Nachrichten in das beA der Kollegen zu senden.

    Sobald das beA wieder erreichbar ist, werden wir Sie unverzüglich informieren.

    Eine Anleitung zur Deinstallation des am 22.12.2017 ersatzweise bereitgestellten Sicherheitszertifikates finden Sie hier.“

    Es ist wirklich alles ein Trauerspiel. Und eine Zumutung für die Rechtsanwaltschaft. Eine Frechheit ist bereits die „passive NutzungsPFLICHT“! Wie Anwälte arbeiten, sollte man Ihnen schon selbst überlassen anstatt sie zur Nutzung eines deratigen Stümperwerkes zu verpflichten.


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