Neue Mietobergrenzen der Stadt Kiel derzeit nicht anzuwenden

Das Sozialgericht Kiel hat in einem Beschluss vom heutigen Tage entschieden, dass die neuen Mietobergrenzen (MOG) der Stadt Kiel zur Bestimmung der grundsicherungsrechtlichen „Angemessenheit“ der Unterkunftskosten von Beziehern von Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) und SGB XII (u.a. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) derzeit nicht heranzuziehen sind, weil für das Gericht nicht überprüfbar ist, ob die neuen – von der Ratsversammlung noch nicht beschlossenen – MOG auf einem „schlüssigen Konzept“ im Sinne der Rechtsprechung des BSG beruhen (SG Kiel, Beschluss vom 11.01.2018, S 31 AS 1/18 ER). Denn das angeblich „schlüssige Konzept“ der Stadt Kiel wurde bisher nicht veröffentlicht und auch dem Gericht nicht bekannt gegeben.

Hinzuweisen ist darauf, dass nach § 45 GO SH i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 7, Abs. 5 der Hauptsatzung der Stadt Kiel i.V.m. § 1, § 2 g) der dieser Satzung als Anlage beigefügten Zuständigkeitsverordnung neue MOG zunächst vom Sozialausschuss sachverständig vorzubereiten sind. Eine Befassung des Sozialausschuss der Stadt Kiel mit den neuen MOG ist indessen bisher nicht erfolgt und der Sozialausschuss hat den MOG bislang auch nicht zugestimmt (§ 1 der Zuständigkeitsverordnung spricht von „entscheiden“). Allerdings ist die Vorbereitung durch die Fachausschüsse entgegen einer hier zunächst vertretenen Auffassung kein rechtliches Erfordernis für das wirksame Zustandekommen von Beschlüssen (Bracker/Dehn, GO SH, § 45 Nr. 6).

Ernsthafte Zweifel sind an der neuen MOG für Zweipersonenhaushalte angezeigt. Nach Angaben der Stadt sollen die Mietkosten bruttokalt (Grundmiete zuzüglich kalter Betriebskosten) zwischen 2014 und 2017 von 411,00 € auf 406,50 € gesunken sein (siehe Gegenüberstellung der Mietobergrenzen 2014 / 2017). Dies widerspricht allen Berichten zu den in diesem Zeitraum erheblich gestiegenen Grundmieten und Betriebskosten in Kiel.

Rechtsanwalt Helge Hildebrandt



Hinterlasse einen Kommentar

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..