Jobcenter Kreis Rendsburg-Eckernförde: Urteilsumsetzung erst nach Vollstreckung

(c) Kurt F. Domnik / pixelio.de

Von Leistungsberechtigten nach dem SGB II werden – gelegentlich unter knappster Fristsetzung und Androhung der vollständigen Leistungseinstellung – Mitwirkungshandlungen verlangt. Die Jobcenter hingegen lassen sich – was ihre „Mitwirkungspflichten“ anbelangt – gern sehr lange Zeit. So lange, dass selbst aus Urteilen, die nach eigenem Rechtsmittelverzicht ergangen sind, vollstreckt werden muss, um die Jobcenter zu einem Tätigwerden zu bewegen. So geschehen jüngst beim Jobcenter Rendsburg-Eckernförde.

Am 11.07.2018 wurde das Jobcenter in drei Verfahren zu höheren Leistungen für die Unterkunft verurteilt. Ende August 2018 erklärte das Jobcenter in Parallelverfahren vor dem Schleswig-Holsteinischen Landessozialgericht einen Rechtsmittelverzicht hinsichtlich dieser Urteile. Am 28.09.2018 wurden die Urteile mit Urteilsgründen zugestellt. Mit anwaltlichen Schreiben vom 11.10.2018 und 05.11.2018 wurde das Jobcenter unter Ankündigung der Zwangsvollstreckung zur Umsetzung der Urteile aufgefordert. Das Jobcenter Rendsburg-Eckernförde erachtete es rund 2 Monate lang nicht für nötig, auf die anwaltlichen Schreiben auch nur zu reagieren, so dass am 20.11.2018 die Vollstreckung eingeleitet werden musste. Die Kosten auch für die Vollstreckungsverfahren trägt nun das Jobcenter (SG Schleswig, Beschluss vom 05.04.2019, S 1 SF 41/19 AS usw.).

Rechtsanwalt Helge Hildebrandt   


3 Kommentare on “Jobcenter Kreis Rendsburg-Eckernförde: Urteilsumsetzung erst nach Vollstreckung”

  1. Fragesteller sagt:

    Ähnliches kann ich auch von dem Landkreis Osnabrück, Fachbereich SGB II, vermelden. Erst die Androhung von Ordnungsgeld durch das Sozialgericht hat die Behörde zum Handeln ermuntert. Die schriftliche Begründung für die Nichtumsetzung eines gerichtlichen Vergleichs hat die Behörde mit hoher Personalfluktuation und dünner Personaldecke begründet. Das lässt ja schon tief genug blicken. Schlimm nur, dass der Leistungsberechtigte es ausbaden muss.

  2. Björn Nickels sagt:

    Das macht mich fassungslos.

    Hast du (Helge Hildebrandt) Informationen darüber, woran das liegt? Hat das Amt kein Personal oder ist diese Unterlassung bewusst und gewollt passiert?

    Macht es Sinn bzw. wäre es möglich, dass du dies den Ratsfraktionen im Rendsburger Rathaus mal übermittelst, dass dies z. B. im Sozialausschuss thematisiert wird?

  3. Romeo Klein sagt:

    Das kann ich auch vom Jobcenter in München so bestätigen. Da ließ man sich über 6 Monate Zeit bis ein Urteil umgesetzt wurde. Der Betroffene war nicht anwaltlich vertreten, auf Mahnungen reagierte auch da das Jobcenter nicht. Erst nach einem Anruf vom Gericht beim Jobcenter hat sich etwas nach 2-3 Wochen bewegt. Insofern scheint das gängige Praxis zu sein. Umsetzung von Urteilen und Anweisungen des Jobcenters gilt nur für Betroffene, nicht für das Jobcenter. Von wegen gleiches Recht für alle. Die Jobcenter-Mitarbeiter zahlen es nicht aus eigener Tasche und betrachten Betroffene, die vor Gericht ziehen, sowieso als Querulanten, die dadurch eine Lektion erteilt bekommen sollen, wer trotz Urteil, am längeren Hebel sitzt, um dadurch in Zukunft rechtliche Schritte lieber zu unterlassen, weil sie sowieso nicht schnell zum Tragen kommen. Eine andere Erklärung für diese überregional gleiche Vorgehensweise sehe ich nicht.


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