Krankenkassen erlassen Beitragsschulden – Antragsfrist 31.12.2013!

Gerd Altmann / pixelio.de

(c) Gerd Altmann / pixelio.de

Das „Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung“ trat am 1. August 2013 in Kraft. Durch das Gesetz werden Versicherten in bestimmten Fällen die Beitragsschulden erlassen. In der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Säumniszuschläge von 5 Prozent auf 1 Prozent reduziert. In der privaten Krankenversicherung wird ein Notlagentarif für säumige Beitragszahler eingeführt. Den Rest des Beitrags lesen »