Streichung von KiTa-Beiträgen für Hartz IV-Empfänger geplant
Veröffentlicht: 30. Januar 2013 Abgelegt unter: Landtag | Tags: Kindergartengebühren Kiel, Kindergartengebühren Schleswig-Holstein, Kita-Gebühren, Kita-Gebühren Kiel, Kita-Gebühren Schleswig-Holstein 4 KommentareHartz IV-Empfäger in Schleswig-Holstein könnten bald landesweit von den Beiträgen für Kindertagesstätten befreit werden. Die Regierungsparteien haben dazu einen Entwurf zur Änderung des Kindertagesstättengesetzes in den Landtag eingebracht, der die ersatzlose Streichung des § 25 Abs. 3 Satz 7 des Kindertagesstättengesetzes vorsieht (Drucks. 18/436). § 25 Abs. 3 Satz 6 und 7 des Kindertagesstättengesetzes lauten:
„Für die Berechnung dürfen die Bedarfsgrenzen nach dem Dritten Kapitel des SGB XII nicht unterschritten werden. Hierbei sind abweichend von § 28 SGB XII 85% der Regelsätze zu berücksichtigen.“
Mit der Änderung würde ein alter Beschluss der SPD-Regierung unter Ministerpräsidentin Heide Simonis aus dem Jahre 2005 (Drucks. 15/ 3649, Seite 10 f.) aufgehoben werden, mit welchem bei der Berechnung der Belastungsgrenze nicht der volle Regelsatz, sondern nur 85 % des Regelsatzes nicht unterschritten werden darf. Die beabsichtigte Korrektur dieser sozialpolitischen Fehlleistung ist ausdrücklich zu begrüßen.
Nachtrag 29.05.2013: Der Gesetzesentwurf wurde am 29.05.2013 in zweiter Lesung verabschiedet. Zur Debatte siehe Plenarprotokoll 18/27 vom 29.05.2013, Seiten 2183 bis 2195.
Bürgerbeauftragte: „Streichung von KiTa-Beiträgen für Hartz IV-Empfänger
überfällig“, PM vom 29.01.2013
www.kita-vergleich.com: Schleswig-Holstein absoluter Negativ-Spitzenreiter bei Kita-Gebühren
Gebührensatzung der Landeshauptstadt Kiel vom 14.05.2005
Rechtsanwalt Helge Hildebrandt