Streichung von KiTa-Beiträgen für Hartz IV-Empfänger geplant
Veröffentlicht: 30. Januar 2013 Abgelegt unter: Landtag | Tags: Kindergartengebühren Kiel, Kindergartengebühren Schleswig-Holstein, Kita-Gebühren, Kita-Gebühren Kiel, Kita-Gebühren Schleswig-Holstein 4 KommentareHartz IV-Empfäger in Schleswig-Holstein könnten bald landesweit von den Beiträgen für Kindertagesstätten befreit werden. Die Regierungsparteien haben dazu einen Entwurf zur Änderung des Kindertagesstättengesetzes in den Landtag eingebracht, der die ersatzlose Streichung des § 25 Abs. 3 Satz 7 des Kindertagesstättengesetzes vorsieht (Drucks. 18/436). § 25 Abs. 3 Satz 6 und 7 des Kindertagesstättengesetzes lauten:
„Für die Berechnung dürfen die Bedarfsgrenzen nach dem Dritten Kapitel des SGB XII nicht unterschritten werden. Hierbei sind abweichend von § 28 SGB XII 85% der Regelsätze zu berücksichtigen.“
Mit der Änderung würde ein alter Beschluss der SPD-Regierung unter Ministerpräsidentin Heide Simonis aus dem Jahre 2005 (Drucks. 15/ 3649, Seite 10 f.) aufgehoben werden, mit welchem bei der Berechnung der Belastungsgrenze nicht der volle Regelsatz, sondern nur 85 % des Regelsatzes nicht unterschritten werden darf. Die beabsichtigte Korrektur dieser sozialpolitischen Fehlleistung ist ausdrücklich zu begrüßen.
Nachtrag 29.05.2013: Der Gesetzesentwurf wurde am 29.05.2013 in zweiter Lesung verabschiedet. Zur Debatte siehe Plenarprotokoll 18/27 vom 29.05.2013, Seiten 2183 bis 2195.
Bürgerbeauftragte: „Streichung von KiTa-Beiträgen für Hartz IV-Empfänger
überfällig“, PM vom 29.01.2013
www.kita-vergleich.com: Schleswig-Holstein absoluter Negativ-Spitzenreiter bei Kita-Gebühren
Gebührensatzung der Landeshauptstadt Kiel vom 14.05.2005
Rechtsanwalt Helge Hildebrandt
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Wie wurde die Grenze von 85% damals denn begründet? Oder war die einfach mal willkürlich postuliert worden?
Warum gilt keine Grenze von 150%, weil Kinder außerhalb des Leistungsbezuges wohl einen höheren Bedarf haben?
Wer kennt den Kinder-ExMin Bedarf nach dem 01.01.2011 mit der neuen Gesetzeslage nach RBEG?
Die Bürgerbeauftragte schreibt: „So habe der Landtag damals den Kreisen und kreisfreien Städten vermeintliche Mehrkosten ersparen wollen.“
Ein Grund für die jetzt beabsichtigte Änderung dürfte jedenfalls auch sein, dass die Kommunen große Probleme mit säumigen Kita-Gebührenschuldnern haben und der Verwaltungsaufwand zur Eintreibung der offenen Gebührenbeteiligungen wohl in keinem vernünftigen Verhältnis zu den schlussendlich tatsächlich von den – meist ja pfändungsfreien – Gebührenschuldnern eingetriebenen Beiträgen steht.
Auch von einem Ausschluss von Kindern säumiger Eltern hat etwa die Stadt Kiel aus sozialpolitischen Erwägungen heraus (gerade diese Kinder haben eine Kita-Betreuung besonders nötig) zu Recht abgesehen. Es macht unter diesen Umständen dann allerdings auch keinen Sinn, die säumigen Eltern seitens der Kommunen in die Überschuldung zu treiben.
Kurzum: Man hat sich da wohl auch den Notwendigkeiten gebeugt, oder, eleganter formuliert, der normativen Kraft des Faktischen.
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