Landesrechnungshof: Kosten der Unterkunft in 80 % der Fälle falsch berechnet!

Mindestens 80 % aller Fälle, die von 2005 bis Mitte 2008 die kommunalen Leistungen für Unterkunft und Heizung nach SGB II betrafen, sind fehlerhaft bearbeitet worden. Dies ist das vorsichtig hochgerechnete Ergebnis einer Stichprobenprüfung, die der LRH in den Kreisen durchgeführt hat. Berücksichtigt wurden dabei nur Fehler, die sich finanziell ausgewirkt haben. Die hochgerechneten finanziellen Nachteile betrugen 44 Mio. € für die öffentlichen Haushalte.

(weiterlesen: Kommunalbericht 2011 des Landesrechnungshof Schleswig-Holstein).

Was der Landesrechnungshof übersieht und wodurch all seine Berechnungen praktisch Makulatur werden: Nahezu alle Mietobergrenzentabellen der kommunalen Träger in Schleswig-Holstein hielten einer gerichtlichen Prüfung nicht stand (kein „schlüssiges Konzept“ im Sinne der Rechtsprechung des BSG). Die Sozialgerichte errechneten – bei Vorliegen qualifizierter Mietspiegel anhand der Mittelwerte bestimmter Mietspiegelfelder, sonst unter Rückgriff auf die Tabelle zu § 12 WoGG – deutlich höhere Mietobergrenzen.

Rechtsanwalt Helge Hildebrandt, Holtenauer Straße 154, 24105 Kiel, Tel. 0431 / 88 88 58 7