Mietobergrenzen für Kiel in laufenden Klageverfahren

Logo Jobcenter KielAuf der Grundlage der neuen vom Schleswig-Holsteinischen Landessozialgericht in seinen Urteilen vom 19.05.2014 für rechtsverbindlich erklärten Berechnungsmethode hat die Landeshauptstadt Kiel für den Zeitraum vor dem 01.01.2013 nachfolgende Mietobergrenzen berechnet, welche nach hiesigen Informationen in laufenden Klageverfahren sowie ruhend gestellten Widerspruchsverfahren jedenfalls für den Zeitraum 01.12.2008 bis 31.12.2012 anerkannt werden sollen. Zu beachten ist, dass diese neuen Mietobergrenzen für den Zeitraum 01.12.2008 bis 31.12.2012 nur für diejenigen Leistungsberechtigten gelten, die sich gegen die Anerkennung zu geringer Mietobergrenzen rechtzeitig durch Einlegung eines Widerspruches gegen die jeweiligen Bewilligungsbescheide sowie gegebenenfalls auch in nachfolgenden Klageverfahren gewehrt haben. Eine Überprüfung der Bewilligungsbescheide für den Zeitraum vor dem 01.01.2013 ist im Jahre 2014 nicht mehr möglich, § 40 Abs. 1 Satz 2 SGB II i.V.m. § 44 SGB X.

Anzahl der im Haushalt lebenden Personen Anzuerkennende Wohnungsgröße (in qm) Mietobergrenzen bruttokalt für den Zeitraum 1.12.2008 bis 31.12.2012 in laufenden Klageverfahren/ruhenden Widerspruchsverfahren Mietobergrenzen gemäß den Berechnungen des SH LSG ab dem 1.1.2013
1 bis 50 321,00 € 332,00 €
2 50-60 385,50 € 398,50 €
3 60-75 474,00 € 493,50 €
4 75-85 560,50 € 599,50 €
5 85-95 626,50 € 670,00 €
6 95-105 692,00 € 740,50 €
7 105-115 758,00 € 811,00 €
Mehrbetrag für jedes weitere Familienmitglied 10 66,00 € 70,50 €

One Comment on “Mietobergrenzen für Kiel in laufenden Klageverfahren”

  1. Ein großes Lob an alle, die meine Artikel auf Ihren Seiten verbreiten. Ich hatte diesen Beitrag vom (ursprünglich) 15.11.2014 versehentlich überschrieben. Dank der fleißigen Verbreiter habe ich ihn eben im Netz an anderem Ort gefunden und musste ihn hier nur wieder einkopieren. Sogar die Tabelle ließ sich einfügen – was bei wordpress fast an ein Wunder grenzt. Leider sind die Kommentare jetzt natürlich weg – da bitte ich die Kommentatoren um Nachsicht.


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