Wann das Jobcenter Mietschulden übernimmt
Veröffentlicht: 1. Oktober 2012 Abgelegt unter: Schulden | Tags: Übernahme von Mietschulden Hartz IV, § 28 Abs. 8 SGB II Übernahme Mietschulden, Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Beschluss vom 29.03.2012 L 3 AS 28/12 B, X Übernahme von Mietschulden ALG II 3 KommentareGrundsätzlich steht die darlehensweise Übernahme von Mietschulden eines Hartz-IV-Beziehers im Ermessen der Behörde. Nach § 22 Abs. 8 SGB II können solche Schulden übernommen werden, sofern dies zum Erhalt seiner Wohnung oder einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt ist. Mietschulden sollen dann übernommen werden, wenn andernfalls Obdachlosigkeit droht. In einer aktuellen Entscheidung hat das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht dargelegt, welche Umstände für und welche gegen eine Mietschuldenübernahme sprechen.
So spielt die Höhe des Mietrückstandes eine Rolle: Geringere Rückstände müssen eher übernommen werden als sehr hohe Mietschulden. Auch bei älteren oder behinderten Menschen ist über eine Schuldenübernahme eher großzügig zu entscheiden. Ein wichtiger Gesichtspunkt ist auch, ob der Hilfesuchende erstmalig oder wiederholt Mietrückstände hat auflaufen lassen sowie, ob er sich ernsthaft selbst bemüht hat, die Notsituation abzuwenden und die Rückstände auszugleichen, etwa über eine Ratenzahlungsabmachung mit dem Vermieter. Eine Mietschuldenübernahme scheidet dagegen in der Regel aus, wenn der Hilfesuchende die Mietzahlungen bewusst nicht geleistet und er darauf vertraut oder sogar spekuliert hat, das Jobcenter werde die Mietrückstände schon übernehmen. Wenn Mietschulden dadurch entstanden sind, dass der Hilfebedürftige seine Leistungen für die Unterkunft nicht an seinen Vermieter weitergeleitet sondern zweckwidrig für andere Dinge ausgegeben hat, so kommt eine Schuldenübernahme nur dann in Betracht, wenn sich der Hilfesuchende nachweislich auch um die Anmietung einer anderen Wohnung bemüht hat.
Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 29.03.2012, L 3 AS 28/12 B
Rechtsanwalt Helge Hildebrandt
Wie immer einen herzlichen Dank für die detaillierte und ausführliche Information! Wir haben das Thema gerade in mehreren Facebook-Hartz-Gruppen; dieser Text ist sehr hilfreich . 🙂
Hey Martina, danke für die freundlichen Worte … 🙂 Ist mein Hempels-Beitrag für Oktober, denn es freut natürlich immer, Judikate aus Schleswig-Holstein sowohl für Hempels als auch für die Website zu haben …
Hempels kaufen wir regelmäßig, unter anderem wegen deiner Beiträge dort. 🙂