Änderungen bei Prozesskosten- und Beratungshilfe bestätigt
Veröffentlicht: 29. Juni 2013 Abgelegt unter: Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe 3 KommentareDie Änderungen bei der Prozesskosten- und Beratungshilfe werden, wenn der Bundesrat dem Gesetzesentwurf am 05.07.2013 wie zu erwarten zustimmt, zum 01.01.2014 wirksam. Eine Kurzmitteilung findet sich hier, eine Zusammenfassung der Änderungen hier, eine sehr lesenswerte Bewertung dazu hier sowie sämtliche Gesetzgebungsmaterialien hier. Der Bundestag hat verschiedene Vorschläge der Bundesregierung nicht aufgegriffen. Die Änderungen lassen sich knapp wie folgt zusammenfassen:
- Die bisherigen Freibeträge bleiben erhalten.
- Die Ratenhöchstzahlungsdauer von 48 Monaten bleibt unangetastet.
- Die Beiordnung von Rechtsanwälten in familienrechtlichen Verfahren wird nicht eingeschränkt.
- Die Möglichkeit der nachträglichen Stellung eines Antrages auf Beratungshilfe durch den beauftragten Rechtsanwalt bleibt erhalten, allerdings muss der Antrag innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Beginn der Beratungstätigkeit gestellt werden, § 6 Abs. 2 BerHi n.F.
- Ein Rechtsmittel für die Staatskasse gegen Bewilligungsentscheidungen wird es weiterhin geben.
Rechtsanwalt Helge Hildebrandt
Hallo Helge,
vielen Dank für die ausführlichen Informationen.
Es ist schon erbärmlich, dass der Bundestag und ggf. auch der Bundesrat keine klaren, zweifelsfreien Gesetze erlassen können. Ich denke da zum Beispiel bei den Hartz IV Gesetzen
an „Kosten der Unterkunft“; und da besonders der Begriff „Angemessen“ und Höhe der
Betriebskosten (Mittelwert?).
So ist es kein Wunder, dass wie es vor einigen Monaten in der Zeitung stand, beim Sozialgericht Kiel hunderte von Verfahren anhängig sind. Es geht dort z.B. bei 1 Person
um monatlich ca. 20-30 EURO mehr Miete für die KlägerInnen. Dies ist viel Geld, wenn man/frau ca. 5,– EURO pro Tag für Lebensmittel zur Verfügung hat.
Durch eine wohl einsetzende Verschärfung bezüglich Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) werden die Ärmsten in unserer Gesellschaft noch mehr davon abgehalten, Ihre Rechte einzuklagen. Zusätzlich werden sie weiter verunsichert und eingeschüchtert.
Besonders deutlich wird dies in diesen Zeilen aus deinem Bericht, ich zitiere hieraus einige
Absätze, beginnend mit dem ehemaligen Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP).
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Zitate hieraus:
http://www.tagesschau.de/inland/prozesskostenhilfe100.html
Auch aus der Politik kommt Kritik an dem Entwurf. Der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum betonte im ARD-Politikmagazin Monitor, die Prozesskostenhilfe sei „eine soziale Errungenschaft“, die bewahrt werden müsse. „Was jetzt geschieht, ist doch eine Aushöhlung dieser Rechte, insbesondere für Niedriglohnbezieher“, so der FDP-Politiker. Er würde sich wünschen, „dass der Gesetzentwurf in der jetzigen Form nicht verabschiedet wird“.
In einer gemeinsamen Stellungnahme schreiben der Deutsche Anwaltverein und die Bundesrechtsanwaltskammer, es könnte nach der Reform zunächst über die Notwendigkeit der Hilfebewilligung selbst gestritten werden. Das sieht auch Neskovic so: Bevor ein Richter künftig in einer Sache entscheiden könne, müsse dann erst einmal aufwändig überprüft werden, inwieweit diese PKH erhalten könne. Dafür sei neues Personal nötig, da die Rechtspfleger jetzt schon überlastet seien.
Das Thema birgt Sprengstoff. Hier gehe es um „ein zentrales Gerechtigkeitsprinzip unserer Verfassung“, sagt Wolfgang Neskovic im Gespräch mit tagesschau.de. Der Zugang zu den Gerichten dürfe nicht vom Geldbeutel abhängig sein, warnt der langjährige Richter und fraktionslose Bundestagsabgeordnete; die Prozesskostenhilfe diene „der Vermeidung von Klassenjustiz“.
Frauen besonders oft betroffen
Bei den Fällen, in denen Prozesskostenhilfe bislang gewährt wird, geht es selten um Bagatellen, sondern zumeist um fundamentale Entscheidungen, beispielsweise beim Sozial- oder Familienrecht.
Ende Zitate!
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Gruß an alle
Björn
Hallo Helge, hallo Leserinnen und Leser,
hier noch ein recht aktueller Bericht vom Fernsehen mdr. Es geht hier zwar nicht um Kiel;
sondern die Bundeshauptstadt Berlin, es zeigt sich aber ganz klar, wie in meinem 1. Kommen-
tar geschrieben steht, dass es meist um kleinere Beträge (hier im mdr-Bericht um 25,– €)
geht, wie gesagt, für die Betroffenen viel Geld.
Siehe auch ganz unten der Hinweis, dass in Berlin mehr als die Hälfte der KlägerInnen vor
Gericht Erfolg bzw. einen Teilerfolg erzielen.
Und jetzt wird wohl die Prozesskostenhilfe (PKH) eingeschränkt bzw. erschwert.
Und das bei Menschen, die oft jahrzehntelang als ArbeitnehmerInnen in die Sozialkassen eingezahlt haben und dann unverschuldet Ihren Arbeitsplatz verloren haben und nach ca. 12 Monaten ALG I Hartz IV beantragen müssen …
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http://www.mdr.de/fakt/klageflut-gegen-hartz-iv-bescheide100.html
FAKT | Das Erste | 19.03.2013 | 21:45 Uhr Klageflut gegen Hartz-IV-Bescheide
…
Oft geht es in den Verhandlungen um relativ kleine Beträge. Bei Michaela Templin etwa handelte es sich um
knapp 25 Euro.
Das Jobcenter hatte die Unterkunftskosten für Templins Tochter falsch berechnet. Templin zog vor das Berliner Sozialgericht und gewann. Und damit ist sie nicht die Einzige.
Mehr als die Hälfte der Kläger, die gegen ihre Hartz-IV-Bescheide vorgehen, haben Erfolg beziehungsweise erreichen einen Teilerfolg.
Das bedeutet, dass etwa die Hälfte der Hartz-IV-Bescheide fehlerhaft ist. Marcus Howe zufolge ist bereits seit Jahren zu beobachten, dass in etwa jedem zweiten Fall die Klagen berechtigt sind. Für Hartz-IV-Empfänger ist eine Klage vor Sozialgerichten kostenfrei.
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Gruss
Björn
Hallo Helge, hallo LeserInnen und Leser,
in meinem 2. Kommentar schrieb ich über Erfolgsaussichten bei Hartz IV-Klagen in *Berlin *.
Nun habe ich noch etwas aus *Schleswig-Holstein* gefunden, dass viele Betroffene gar keine andere Wahl haben als vor Gericht zu klagen, um keine „Hungerexistenz“ zu führen. Also vom sowieso schon zu geringen Hartz IV-Regelsatz Teile für Ihre Miete aufzuwenden. Und jetzt noch eine wahrscheinliche Einschränkung der Prozesskostenhilfe (PKH):
Ich zitiere von Seite 64 des aktuellen Tätigkeitsberichtes 2012 der Bürgerbeauftragten des Landes Schleswig-Holstein in Bezug auf Kosten der Unterkunft:
Klicke, um auf bericht2012.pdf zuzugreifen
Zitat:
3.2 Kosten der Unterkunft im SGB II und SGB XII – Bestimmung der Angemessenheitsgrenze unter Anwendung des „schlüssigen Konzepts“
Wohnen ist und bleibt ein existenzielles Grundbedürfnis des Menschen. Auch in diesem Berichtsjahr war die Frage der Angemessenheit der Unterkunftskosten Gegenstand zahlreicher Eingaben. Viele Bürgerinnen und Bürger, die verzweifelt nach Wohnraum suchten, gaben an, keinen nach den Richtlinien ihrer Kreise bzw. kreisfreien Städte angemessenen Wohnraum zu finden und stritten mit den Behörden darüber, ob angemessener Wohnraum überhaupt auf dem Wohnungsmarkt verfügbar war. Diejenigen, die sich scheuten, den Kampf mit den Behörden vor die Gerichte zu tragen, gerieten in finanzielle Not, wenn nach sechs Monaten die volle Miete durch das Jobcenter nicht mehr übernommen wurde und sie den ungedeckten Rest selbst finanzieren mussten.
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Hier noch ein shz-Artikel bzgl. ebenfalls * Schleswig-Holstein * vom 21.02.2012; so wie ich das sehe wird dort das Jahr 2011 behandelt. Ob sich im Jahre 2012 daran viel geändert hat, wage ich zu bezweifeln …
http://www.shz.de/nachrichten/schleswig-holstein/panorama/artikeldetail/artikel/zahl-der-hartz-iv-verfahren-stark-gestiegen.html
Sozialgerichte in Schleswig-Holstein
Zahl der Hartz-IV-Verfahren stark gestiegen
21. Februar 2012 | 15:53 Uhr | Von dpa
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An den Sozialgerichten in Schleswig, Kiel, Lübeck und Itzehoe stapeln sich die Akten für Hartz-IV-Verfahren. Um alle abzuarbeiten, müssten die Gerichte eineinhalb Jahre geschlossen werden. Foto: dapd
An den Sozialgerichten in Schleswig, Kiel, Lübeck und Itzehoe stapeln sich die Akten für Hartz-IV-Verfahren. Um alle abzuarbeiten, müssten die Gerichte eineinhalb Jahre geschlossen werden. Foto: dapd
Hartz IV als „Arbeitsplatz-Beschaffungsmaßnahme für Richter“: In Schleswig-Holstein ist die Zahl von Verfahren an den Sozialgerichten stark gestiegen. Und das gegen den Bundestrend.
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Schleswig-Holstein geht gegen den Bundestrend
Für ein kleines Bundesland und eine kleine Gerichtsbarkeit seien es sehr viele Hartz-IV-Verfahren, sagte die Präsidentin des Landessozialgerichts, Christine Fuchsloch, am Dienstag in Schleswig.
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Die Erfolgsquote bei Klagen im Hartz-IV-Bereich liege derzeit bei 35,8 Prozent. „Aus unserer Sicht ist das viel zu hoch“, sagte Pressesprecher Bernd Selke. Es würden zu häufig falsche Bescheide der Ämter erteilt.
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Gruss
Björn