Geschäftliche Mitteilung zu den neuen Kieler Mietobergrenzen
Veröffentlicht: 23. Juni 2014 Abgelegt unter: Jobcenter Kiel, Kosten der Unterkunft, Mietobergrenzen | Tags: Jobcenter Kiel Mietobergrenzen, Mietobergrenzen Kiel 6 KommentareIn der Geschäftlichen Mitteilung vom 13.06.2014 erklärt das Amt für Familie und Soziales, die Kieler Mietobergrenzen auf Grund der neuen Berechnungsmethode des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts „rückwirkend zum 01.01.2013 anzupassen“.
Automatischen Anpassung an die neuen Obergrenzen?
Zum Verfahren heißt es in der Mitteilung:
„In der Praxis erfolgt die Anpassung der Leistungen nach dem SGB II und SGB XII schrittweise im Rahmen der „laufenden Bearbeitung“ – insbesondere in Hinblick auf die Prüfung, wie weit eine rückwirkende Anpassung möglich ist und ob angemessene Betriebskostenvorauszahlungen vereinbart sind. Des Weiteren erfolgt die Umsetzung im Widerspruchsverfahren oder bei der Bearbeitung von Überprüfungsanträgen nach § 44 SGB X.“
Unklar bleibt, ob die Stadt beabsichtigt, Leistungsberechtigten, welche zu ihrer Miete hinzuzahlen, von sich aus rückwirkend ab 01.01.2013 Unterkunftskosten in Höhe der neuen Mietobergrenzen auch außerhalb von fristwahrend gestellten Überprüfungsanträgen und rechtzeitig eingelegten Widersprüchen nachträglich zu gewähren. Die Formulierung, die Anpassung erfolge „schrittweise im Rahmen der „laufenden Bearbeitung“ – insbesondere in Hinblick auf die Prüfung, wie weit eine rückwirkende Anpassung möglich ist“, lässt hier die gebotene Klarheit vermissen. Vor diesem Hintergrund ist Betroffenen weiterhin zu raten, vorsorglich bis spätestens 31.12.2014 einen Überprüfungsantrag zu stellen.
Vorläufige Umsetzung ohne Ratsbeschluss
Mit Fug als ein Novum kann bezeichnet werden, dass die Verwaltung beabsichtigt,
„die o.g. Mietobergrenzen vorläufig umzusetzen und eine Beschlussfassung durch die Ratsversammlung mit der Neuberechnung zum 01.01.2015 – einschließlich einer Überarbeitung der gesamten Richtlinien – vorzubereiten.“
Dies dürfte bedeuten, dass die neuen Mietobergrenzen ab sofort „gelten“ und vom Jobcenter Kiel sowie den Trägern der Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII angewandt werden. Diese Entscheidung ist vernünftig. Sie liegt im Interesse der Hilfebedürftigen und der Stadt Kiel. Für letztere verhindert sie unnötige sowie arbeits- und kostenintensive Widerspruchsverfahren.
Zukünftiger Umgang mit Betriebskosten unklar
Nicht ganz deutlich wird, wie die Stadt zukünftig insbesondere bei der Prüfung von Mietangeboten im Rahmen der Neuanmietung von Wohnraum die Betriebskosten berücksichtigen will. In der Geschäftlichen Mitteilung heißt es hierzu:
„Daher wird es darauf ankommen, bei neuen Mietverträgen und bei Mieterhöhungen, darauf zu achten, dass der Anteil der Betriebskostenvorauszahlungen dem durchschnittlichen Wert von 1,55 [€/qm] entspricht. Hier sind entsprechende Vereinbarungen für die Sachbearbeitung der SGB II- und SGB XII-Leistungsabarbeitung notwendig.“
Bei neuen Mietverträgen kommt es ausschließlich auf die Höhe der Bruttokaltmiete an (Produkttheorie). Die isoliert betrachtete Höhe der Betriebskosten ist kein Beurteilungsmaßstab. Da Betriebskosten von Immobilie zu Immobilie erheblich variieren können, kommt es schon gar nicht darauf an, ob „der Anteil der Betriebskostenvorauszahlungen dem durchschnittlichen Wert von 1,55 entspricht.“
Richtig wäre allein, darauf zu achten, dass die geforderten Betriebskostenvorauszahlungen dem zu prognostizierenden Verbrauch entsprechen (vgl. auch § 560 BGB). Sollte dies mit dem – sprachlich verunglückten – Text gemeint sein, wäre der Ansatz richtig. Allerdings ist eine solche Prüfung auch bisher schon erfolgt.
Rechtsanwalt Helge Hildebrandt
Irgendwie gibt es trotz der Geschäftlichen Mitteilung der Landeshauptstadt Kiel noch Unklarheiten, wie das ganze bei den Leistungsberechtigten (Bedürftigen) gehandhabt
wird, oder?!
Hoffentlich gibt es mehr Klarheit, wenn der Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit
am 02.07.14 bzw. die Ratsversammlung am 10.07.2014 tagt.
Fragen über Fragen …
In der Tat weiß auch das Jobcenter nach Vernehmen derzeit nicht genau, wie es mit den MOG-Fällen umgehen soll. Es liegt an der Stadt, hier möglichst zeitnah für Klarheit zu sorgen.
Gelten die neuen Mietobergrenzen jetzt eigentlich für alle? Das Jobcenter verwies unter 25-jährige ja bisher immer auf den WG-Markt in Kiel, der ja eigentlich nur für Studenten zugänglich ist.
Nach meinen Informationen sollen im Zuge der Neuberechnung der Kieler Mietobergrenzen (Inkrafttreten wohl zum 01.01.2015) auf der Grundlage der Werte des Kieler Mietspiegels 2014 auch die „Richtlinien für die Angemessenheit von Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II und § 35 SGB XII“ überarbeitet werden. Die Stadt Kiel wäre gut beraten, bei dieser Gelegenheit die Sonderregelungen für U 25 ersatzlos zu streichen. Ob die Stadt dies bereits zu 01.01.2015 tun wird (was vernünftig wäre), oder erst eine Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts abwarten will, kann ich derzeit nicht sagen.
Die derzeit noch aktuelle Richtlinie findet sich hier: https://sozialberatungkiel.files.wordpress.com/2013/02/kdu-richtlinie-kiel-stand-14-12-2012.pdf
Helge, du schreibst, dass die neuen Kieler Mietobergrenzen wohl zum 01.01.2015 in Kraft
treten sollen.
Das ist dann doch wieder einmal? Taktik der Verantwortlichen der Landeshauptstadt Kiel, oder?!
Falls dann von den Leistungsberechtigten (Bedürftigen) im Januar 2015 Überprüfungsanträge
gem. § 40 Abs. 1 Satz 2 SGB II i. V. m. § 44 SGB X gestellt werden, gelten diese dann nur rückwirkend zum 01.01.2014 (2014).
Falls diese (Überprüfungsanträge) jedoch bis 30.12.2014 (2014) gestellt werden, wird der Zeitraum rückwirkend ab 01.01.2013 (2013) neu berechnet.
Taktik der Landeshauptstadt Kiel ?
Nein, m.E. keine Taktik. Es geht um die neuen MOG auf der Grundlage des Mietspiegels 2014, dem die Ratsversammlung voraussichtlich in ihrer November-Sitzung zustimmen wird und der dann (für die Grundsicherungsträger) ab 01.12.2014 Gültigkeit haben dürfte. Anwendung ab 01.01.2015 geht m.E. in Ordnung, da der Jahresanfang als Zeitpunkt gut zu merken ist und ja immer auch noch gerechnet werden muss. In der Vergangenheit wurden die MOG aber auch schon zum 01.12. angepasst. Lediglich bei dem Mietspiegel 2012 kam es zu Verzögerungen, die Ratsversammlung stimmten erst im Dezember 2012 zu, Gültigkeit mit Veröffentlichung 10.12.2012. Gut möglich, dass die Ratsversammlung jetzt immer im Dezember zustimmen wird. Warten wir mal ab.